Betreff
Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V.; Umzug in den Pavillon der Hauptschule am Niederstockumer Weg
Vorlage
002/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Vorhaben, die Offenen Jugendarbeit im Teilort Nottuln vom jetzigen Standort Niederstockumer Weg 2/4 (Treffpunkt, ehemals KoT-Heim) in den heutigen Pavillon der Geschwister-Scholl-Hauptschule, Niederstockumer Weg 15 zu verlagern, soll weiter verfolgt werden.

Aufgrund der vorgestellten Kostenschätzung soll der Förderantrag nach dem Kinder- und Jugendförderplan an das Kreisjugendamt Coesfeld gestellt werden, möglichst noch mit einem vorzeitigen Baubeginn im Jahr 2013.

Für die Ergänzungs- bzw. Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen soll im Haushalt 2013 der Betrag i.H.v. 18.000 € eingestellt werden.

 


Sachverhalt:

Auf die Beratung des Gebäude- und Raumkonzeptes der Verwaltung im Hinblick auf die Nachnutzung des Hauptschulgebäudes (Sachstandsbericht, Vorlage-Nr. 222/2012) wird verwiesen.

Zuletzt Ende des Jahres 2012 fanden verschiedene Ortsbesichtigungen des heutigen Pavillons der Geschwister-Scholl-Hauptschule am Niederstockumer Weg statt mit der Fragestellung, ob nach Freistellung durch die Schule eine sinnvolle Nutzung im Rahmen der offenen Jugendarbeit möglich wäre. An den Terminen nahmen Vertreter des Jugendvereins, des Jugendamtes und der Gemeindeverwaltung teil.

Hintergrund der Nutzungsänderung ist der Wunsch der Jugendarbeit einerseits, die Raumsituation im Teilort Nottuln sowohl bedarfsgerecht als auch wirtschaftlich zu optimieren und der Wunsch der Gemeindeverwaltung, die Räumlichkeiten einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen.

 

Nach aktuellem Sachstand wird die Nutzung zum Zwecke der Jugendarbeit grundsätzlich von allen Beteiligten befürwortet. Allerdings müsste das Gebäude sowohl baulich als auch einrichtungstechnisch für diese Zwecke von der Gemeinde Nottuln umgestaltet und anschließend dem Verein zur Nutzung überlassen werden. Hierzu müsste ein sich an den heutigen vertraglichen Regelungen orientierender, neuer Nutzungsvertrag mit dem Verein geschlossen werden.

 

Nach aktuellen Schätzungen belaufen sich die notwendigen Kosten für den Umbau auf rd. 31.500 € für den Umzug auf 5.000 €. Im Haushaltsplanentwurf S. 49, Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Teilposition 13, wurden zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung zunächst insgesamt 25.000 € Baukosten und 5.000 € für den Umzug eingestellt.

 

Die Ermittlung der notwendigen und auch förderfähigen Einrichtung durch den Verein, das Jugendamt und die Gemeindeverwaltung ist zum Tage der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen. Nach Vorstellung des Vereins werden Neu- und Ersatzbeschaffungen (Theke, Büroeinrichtung, diverse Tische und Stühle, Regale und Schränke, Teppich, Spiegel, Beleuchtungskörper, Deckenleinwand, Mediawagen, Beamer etc.) i.H.v. ca. 8.000 € benötigt. Hinzu kämen die Kosten für eine Küchenzeile mit der aus lebensmittelhygienischen Gründen geforderten leistungsstarker Spülküche (Herd, Kühlschrank, Spülmaschine, Spüle, Mikrowelle, Ausstattung, Einbau), geschätzt ca. 10.000 €. Die Einrichtungskosten belaufen sich dann insgesamt auf rd. 18.000 €.

 

Bau- und Einrichtungskosten können grundsätzlich im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes des Kreis Coesfeld mit bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten gefördert werden. Es ist allerdings zu beachten, dass die Zweckbindung des im Jahr 2002 erhaltenen Zuschusses für den Kauf und die Einrichtung des damaligen KoT-Heimes der Katholischen Kirche (25 Jahre) noch nicht abgelaufen ist und Rückforderungsansprüche drohen, die allerdings mit einem etwaigen, neuen Zuschuss verrechnet würden.

 

Es wird vorgeschlagen, den Förderantrag auf Basis der vorläufigen Kalkulation auch förmlich auf den Weg zu bringen und den vorzeitigen Baubeginn noch für 2013 zu beantragen, obwohl der formelle Antragstermin (01.10. des Vorjahres) abgelaufen ist.

Als Eigenmittel der Gemeinde könnte ggfls. die Immobilie eingebracht werden. Der Verein hat erklärt, keine eigenen Finanzmittel einbringen zu können. Auch ist die Erbringung von Eigenleistungen nur in geringem Umfang möglich.

Vertreter des Vereins wurden zur Sitzung eingeladen.

 

Es ist zu entscheiden, ob zur Wahrung der Handlungsfähigkeit in 2013 auch weitere Finanzmittel in den Haushalt eingebracht werden sollen. Die Verwaltung schlägt vor, für die Ergänzung bzw. Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen vorsorglich 18.000 €  einzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

18.000 €


Anlagen:

Umbauplan Hauptschulpavillon