Betreff
Einbringung des Haushaltes 2013
Vorlage
234/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 wird vom Bürgermeister gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 GO in die Ratssitzung eingebracht.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2013 – 2016 sind im Haushaltsplan 2013 dargestellt.