Betreff
Neufassung des Mietspiegels für die Gemeinde Nottuln
Vorlage
217/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Auf Grund des § 558d BGB (Qualifizierter Mietspiegel) endete die Laufzeit des Mietspiegels der Gemeinde Nottuln zum 30.11.2012. Der Arbeitskreis Mietspiegel, vertreten durch die Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln, Rosendahl und Senden, hat in Zusammenarbeit mit der Grundstücksbewertungsstelle des Kreises Coesfeld den neuen Mietspiegel (gültig ab dem 01.12.2012) für die Gemeinde Nottuln erarbeitet.

 

Zu diesem Zweck wurden ca. 1400 Vermieter angeschrieben und über die Presse mehrfach auf die Teilnahme an der Umfrage aufmerksam gemacht.

 

Da die Sitzung des "Arbeitskreises Mietspiegel" und somit die Beschlussfassung ebenfalls am 28.11.2012 stattfindet, wird der neue Mietspiegel zur Sitzung des Ausschusses nachgereicht.

 

Der Mietspiegel wird durch den Kreis Coesfeld ins Internet gestellt. Die Gemeinde Nottuln wird hierzu einen Link auf ihrer Homepage einrichten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine