Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2013
Vorlage
216/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte VI. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 14.12.2006 wird entsprechend der Anlage beschlossen.


Sachverhalt:

 

A)    Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2013

 

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2013 ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2 ist die Mengenentwicklung ersichtlich.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Anlage 1:

 

 

  1. Unternehmerkosten

Der Vertrag über die Durchführung von Straßenreinigungsarbeiten in der Gemeinde Nottuln wurde mit der Firma ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, geschlossen. Im Gegensatz zum vorherigen Vertrag wird nicht nach einer km-Pauschale abgerechnet, sondern nach der Anzahl der vorgenommenen Reinigungen. Der Vertrag umfasst die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2014. Die Entscheidung über die Verlängerung muss dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2013 schriftlich mitgeteilt werden.

Diese Option auf Verlängerung wurde aufgrund der ausstehenden Entscheidung über eine eventuelle Übernahme der Straßenreinigung durch die Gemeindewerke verhandelt. Wenn die Gemeindewerke bei gleichen Standards im Vergleich zu einer öffentlichen Ausschreibung wirtschaftlich günstiger sind, könnte eine Übernahme erfolgen.

Die Fa. Alba führt die maschinelle Straßenreinigung 52-mal im Jahr durch, während die Handkehrer 32-mal eingesetzt werden. Gereinigt wird in der Zeit von Januar bis September im zweiwöchentlichen Rhythmus und von Oktober bis Dezember wöchentlich.

Für die Reinigung durch die Fa. ALBA werden 203.000,00 € einkalkuliert.

 

 

  1. Kosten für den Winterdienst

 

Baubetriebshof

Der Winterdienst der gemeindlichen Straßen wird entsprechend dem Streuplan durch den Baubetriebshof ausgeführt. In den Vorjahren sind bedingt durch die unterschiedlich kalten Winter erhebliche Kostenschwankungen aufgetreten.

Für die Kalkulation des Winterdienstes durch den Baubetriebshof wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € zugrunde gelegt.

 

 

Landesbetrieb Straßenbau NRW

Der Winterdienst für die landeseigenen Ortsdurchfahrten wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt. Die entstehenden Kosten werden der Gemeinde Nottuln anteilig in Rechnung gestellt.

Durchschnittlich wurden in den Vorjahren ca. 3.000 € benötigt.

Für das Jahr 2013 werden 3.000 € einkalkuliert.

 

 

 

Streumaterialien

 

Zurzeit liegen in Appelhülsen noch 500 Tonnen Streusalz. Darüber hinaus sind am Baubetriebshof noch ca. 200 Tonnen vorrätig. Im Durchschnitt wurden in den Jahren 2004 – 2011 pro Jahr 286 Tonnen Streusalz benötigt.

Für das Jahr 2013 wird mit Kosten i.H.v. 7.500 € gerechnet.

 

 

3.      Verwaltungskosten

 

Hierunter fallen die anteiligen Personalkosten der Sachbearbeiterinnen für den Bereich Straßenreinigung. Des Weiteren zählen hierzu 6,5 % der gesamten Kosten (ohne Personalkosten) als Ausgleich für Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten für die Gemeindeorgane, Kostenanteil für Querschnittsämter usw.

 

 

  1. Gemeindeanteil

 

Nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht überschreiten und in der Regel decken. Zudem hat die Kommune einen Eigenanteil von 20 % an den Straßenreinigungsgebühren zu übernehmen.

Dadurch wird dem sogenannten Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen.

 

 

5.       Kostenüber- bzw. -unterdeckung:

 

Am 21.12.2011 ist eine Änderung des  § 6 Abs. 2 KAG in Kraft getreten. Demnach sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes in den nächsten vier Jahren auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die bisherige Regelung umfasste drei Jahre, für die Unterdeckung aus dem Jahr 2010 ist noch die alte Regelung anzuwenden.

 

Die hier auszugleichende Kostenunterdeckung ist aufgrund zwei aufeinander folgender strenger Winter im Jahr 2010 entstanden. Das war vor Inkrafttreten der Vierjahresfrist. Daher wird der Ausgleich dieser Kostenunterdeckung noch im Zeitraum von drei Jahren bewirkt.

 

Stand 31.12.2010                              =           - 180.751,78 €

Kalkulation 2011                            =            +  33.000,00 €

Stand 31.12.2011                              =             - 138.901,95

Kalkulation 2012                            =             +  75.000,00 €

Kalkulation 2013                            =             +  63.901,95 €

Voraussichtlicher Stand 31.12.2013             =                        0,00 €

 

Folglich werden in der Kalkulation 2013 für die Kostenunterdeckung 2010 64.000 € berücksichtigt.

 

 

 

 

6.      Jahresgebühr 2013

 

Aufgrund der Gebührenkalkulation können die Gebühren von 2,16 € des Jahres 2012 auf 1,92 € für das Jahr 2013 gesenkt werden.

 

 

 

 

B)    Satzungsänderung

 

Der Gebührensatz für das Jahr 2013 wird auf 1,92 € je Frontmeter gesenkt.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

1.      Gebührenkalkulation Straßenreinigung für das Jahr 2013

2.      Mengenentwicklung

3.      Sachkonten

4.      Änderungssatzung