Betreff
XV. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
215/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte XV. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände vom 21.12.1994 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung von Gebühren nach § 7 KAG für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände sind die Gebühren bis einschließlich 2012 festgelegt. Die Gebührengrundlage für das Rechnungsjahr 2013 liegt inzwischen vor. Demnach erhöht sich für den Bereich  „Münstersche Aa Oberlauf“ der Gebührensatz von 10,00 € auf 11,00 €/ha jährlich.

Die anderen Gebührensätze bleiben unverändert.  § 4 Abs. 2 der Satzung wird entsprechend geändert. (siehe  beigefügten Satzungstext)

 

Bei den von den Gebührenpflichtigen im Rechnungsjahr 2013 zu erhebenden Gebühren handelt es sich um die Erstattung der im Rechnungsjahr 2012 von der Gemeinde Nottuln an die Wasser- und Bodenverbände gezahlten Beiträge.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

XV. Satzungsänderung