hier: Öffentliche Straßen im Baugebiet "Westl. der Dülmener Straße"
Beschlussvorschlag:
(als Empfehlung an den Gemeinderat)
Die im Sachverhalt genannten Straßen und Plätze werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraßen und -platz eingestuft.
Sachverhalt:
Gem. § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentlichen Straßen im Sinne des Gesetzes diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Gemäß § 6 Abs. 3 StrWG NRW sind die Straßengruppen (Einstufung) festzulegen.
Folgende Straßen und Plätze sollen, da sie durch den öffentlichen Verkehr genutzt und im Auftrag der Gemeinde gereinigt werden, gewidmet und als Gemeindestraße und -plätze eingestuft werden:
1. Elisabeth-Selbert-Straße
2. Frida-Nadig-Straße
3. Helene Weber-Straße
4. Helene-Wessel-Platz
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster