Betreff
Abfallbeseitigung
1) Entwicklung
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013
Vorlage
213/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)   Die Entwicklung der Abfallbeseitigung im Jahr 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

b)  Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

c)   Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen

     Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 4 geändert.

 


Sachverhalt:

 

Zu 1) Entwicklung 2012

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2012 vor. Anhand dieser Unterlagen können für 2012 folgende Aussagen gemacht werden:

Deponiegebühren

 

Die am Wertstoffhof angelieferten Sperrmüllmengen liegen mit 396 t ca. 10 % unter den kalkulierten Mengen. Die am Wertstoffhof angelieferten Altholzmengen hingegen liegen ca. 21 % über den in der Kalkulation berücksichtigten Mengen. Auffällig sind auch die Grünabfallmengen. Die veranschlagte Tonage wird um knapp 24 % überschritten. Voraussichtlich werden 788 t Grünabfälle am Wertstoffhof angeliefert. Auch die durch die kommunale Abfuhr eingesammelten Bioabfälle werden mit insgesamt 3.250 t die angesetzte Tonage um rd. 325 t überschreiten. Ein konkreter Grund für die relativ hohen Abweichungen dieser Fraktionen ist nicht ersichtlich.

 

Bei den verbleibenden Fraktionen sowie den Grundgebühren liegen die Abweichungen zwischen Kalkulation und voraussichtlichen Mengen im einstelligen Prozentbereich.

 

 

Gemeindewerke

 

Die Gemeindewerke erhalten Entgelte für die Entleerung der Straßenpapierkörbe, Reinigung der Bushaltestellen und Entsorgung wilder Müllablagerungen. Aufgrund der Hochrechnung für 2012 wurde für die beiden letztgenannten Leistungen bei der Kalkulation 2012 von einem Betrag von rd. 7.600,00 € ausgegangen. Dieser wird voraussichtlich um ca. 9 % überschritten.

 

 

Entsorger

 

Ob es entscheidende Abweichungen im Bereich der Kosten für die gemeindliche Abfuhr gibt, ist momentan – wie bei allen anderen Positionen - noch nicht absehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Abweichungen zwischen tatsächlichen und kalkulierten Kosten bei ca. 9 %. Kalkuliert wurden ca. 465.600,00 €. Nach derzeitigem Stand betragen die Kosten wahrscheinlich ca. 423.600,00 €. Die Differenz entsteht durch von der Kalkulation abweichende Gefäßstückzahlen und Abfallmengen bei den Fraktionen Papier, Rest- und Biomüll.

 

Die für die Nutzung des Wertstoffhofes anfallenden Kosten weichen voraussichtlich nur geringfügig (3 %) von der kalkulierten Summe ab.

 

 

 

 

 

 

Einnahmen/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Aufgrund der Kalkulation für 2012 ergeben sich Einnahmen von insgesamt 1.498.046,69 €.

 

Diese bestehen aus                        Abfallbeseitigungsgebühren                        1.342.461,00 €

                        Auflösung Sopo                         75.000,00 €

                        Wertstofferlöse                        80.585,69 €

 

Die für das Jahr 2012 zu erwartenden Abfallbeseitigungsgebühren belaufen sich z. Zt. auf ca. 1.419.000,00 € und liegen damit höher als die kalkulierten Gebühren. Die Erlöse hingegen fallen mit rd. 69.300,00 € im Verhältnis zum angesetzten Betrag geringer aus. Hier liegt die Differenz bei ca. 14 %. Der Grund für diese Abweichung ist die starke Schwankung der Erlöse für die einzelnen Fraktionen. Vor allem beim Papier. Die Tendenz ist hier sinkend. Bei den anderen Wertstoffen waren bisher die Erlöse relativ beständig. Allerdings gibt es auch hier Änderungen. Die Erlöse für Metalle und E-Schrott verzeichnen zum Ende des ersten Halbjahres einen Anstieg. Jedoch können sich die Beträge von Monat zu Monat noch wieder verändern.

 

Die Erträge aus der Auflösung des Sopos wurden zum 01.01.2012 in voller Höhe als Ertrag berücksichtigt, so dass es unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen bei den Gebühren und trotz der Mindereinnahmen bei den Erlösen aller Voraussicht nach für 2012 zu einer geringen Zuführung zum Sopo kommen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2 ) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2013

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das KAG gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse) sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren für 2013 mitgeteilt. Die Gebühren, die der Gemeinde für die Wertstoffe (Papier, E-Schrott, Metall und Altholz) berechnet werden, sind keine Deponiegebühren. Diese Stoffe werden wiederverwertet. Vielmehr stellt der Kreis den Kommunen die Aufwendungen in Rechnung, die die Wirtschaftsbetriebe des Kreises mit dem Handling der Verwertung haben.

 


Gebühren

2009

€/t

2010

€/t

2011

€/t

2012

€/t

2013

€/t

Restabfälle

130,00

133,00

133,00

150,00

147,00 €

Sperrgut/Teppiche

130,00

133,00

133,00

150,00

147,00 €

Altholz

5,00

5,00

5,00

3,00

6,00 €

Grün-/Bioabfälle

80,00

83,00

83,00

100,00

80,00 €

E-Schrott

0,00

0,00

0,00

96,00

99,00 €

Altmetall

0,00

0,00

0,00

114,00

105,00 €

Papier

0,00

0,00

0,00

13,00

13,00 €

Umschlag1

20,00

20,00

20,00

20,00

20,00 €

Schadstoffe2

 

 

 

200,00 €

200,00 €

 

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben, Sperrgut und Teppichen

 

2 Seit Anfang 2012 werden die Entsorgungskosten für Sonderabfälle nicht mehr über den Restmüll abgedeckt, so dass Sonderabfälle/Schadstoffe separat in Rechnung gestellt werden.

 

Für das vergangene Jahr hat der Kreis Coesfeld für die Wertstoffe Papier, E-Schrott, Altmetall und Holz die Erlöse/t den Kommunen mitgeteilt. Da die Erlöse der einzelnen Fraktionen starken Schwankungen unterliegen und nicht vorhersehbar sind, werden sie für 2013 nicht vorab mitgeteilt. Für die Papiererlöse wird für 2013 von einem Betrag von 90,00 €/t ausgegangen. Dies wurde auf der Arbeitskreissitzung Abfallwirtschaft am 10.09.2012 von den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld empfohlen. Ebenfalls beim Arbeitskreis wurde mitgeteilt, dass die Erlöse für die Altholzverwertung in 2013 aufgrund der gesunkenen Nachfrage wegfallen werden. Bisher wurde hier ein Erlös von 3,00 €/t gezahlt. Die in dieser Kalkulation berücksichtigten Erlöse werden unter Pkt. VI Ziffer 10 „Wertstoffhof“ aufgeführt.

 

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2011 und 2012 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung erhält der Bürger die Möglichkeit, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2013 wird voraussichtlich von 53 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche Abfuhr gewählt und von 47 % die 14-tägliche Abfuhr. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird von den Bürgern sehr gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2012 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2013 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

1.860 t

x

147,00 €

=

273.420,00 €

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrgut, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott, Altmetall und die Umschlaggebühren werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ mit einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden sowohl die Deponiegebühren als auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2013 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2012, auf die Gemeinden umlegen.

 

Die Grundgebühr 2013 (je Einheit) hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht verändert. Sie beträgt weiterhin je Einheit 18,40 €.

Dabei wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen (§ 5 Abs. 2 Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen):

 

60 l bis 120 l-Gefäße

1,06

Einheiten

19,50 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

36,80 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

184,00 €

 

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2012 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2012

 

Grundgebühr

80 l u. 120 l

5.084

x

19,50 €

=

99.138,00 €

240 l

718

x

36,80 €

=

26.422,40 €

1,1 m³

17

x

184,00 €

=

3.128,00 €

Grundgebühr

5.819

 

 

 

128.688,40€

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Mengenabhängige Deponiegebühr/Verwertungskosten

273.420,00

Grundgebühr

128.688,40 €

 

402.108,40 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Volumen am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

 

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2013 wurde seitens des Entsorgers keine Preisanpassung geltend gemacht. Die Fa. Remondis erhält demnach für die Entleerung, Beförderung und Gestellung der Restmüllgefäße im Jahr 2013 eine Vergütung i. H. v. 182.517,39 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Dieser Betrag ergibt sich wie folgt:

 

Gestellung 80 l / 120 l

5.111 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

8.586,48 €

Gestellung 240 l

723 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

1.648,44 €

Gestellung 1,1 m³

16 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

401,28 €

Beförderung

1.860 t

x

27,82 €

 

 

=

51.745,20 €

Vergütung 14-täglich

2.697 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

53.400,60 €

Vergütung 4-wöchentl.

3.137 Gefäße

x

0,83 €

x

12 Mon.

=

31.244,52 €

Vergütung wöchentl. 1,1 m³

16 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

6.349,44 €

 

 

 

 

 

 

 

153.375,96 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

29.141,43 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

182.517,39 €

 

Gebührenanteil der 1,1 m³ - Container:

 

A. Restmüll:

 

Vergütung

16 Gefäße

x

33,07 €

x

12 Mon.

=

6.349,44 €

Gestellung 1,1 m³

16 Gefäße

x

2,09 €

x

12 Mon.

=

401,28 €

Beförderung

100 t

x

27,82 €

 

 

=

2.782,00 €

 

 

 

 

 

 

=

9.532,72 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

1.811,22 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

11.343,94 €

 

Die für die Abfuhr der 16 1,1 m³ Container anfallenden Abfuhrkosten i. H. v. 11.343,94 € werden von der o.g. Gesamtvergütung abgezogen. Somit verbleiben für die 5.834 Restmüllgefäße zu verteilende Kosten i. H. v. 171.173,45 €.

 

 

Kostenanteil je Container

11.343,94 €

:

16

=

709,00 €

Kostenanteil je Gefäß

171.173,45 €

:

5.834

=

29,34 €

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die DSD AG (Duales System Deutschland AG) rechnet der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und –verwertung zu. Dieser vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur (INFA) ermittelte Anteil (der sog. Masseanteil) beträgt für die Gemeinde Nottuln wie in den vergangenen Jahren 16,82 %. Der von der Gemeinde zu tragende Anteil liegt demnach bei 83,18 %. Neben den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungskosten werden hier auch die zu erwartenden Papiererlöse berücksichtigt. Diese Erlöse unterliegen, wie bereits zu Beginn dieser Kalkulation erwähnt, starken Schwankungen und werden für 2013 mit 90,00 €/t beziffert.

 

 

Gestellung 240 l

6.500 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

14.820,00 €

Beförderung

1.478 t

x

13,28 €

 

 

=

19.627,84 €

Vergütung

6.500 Gefäße

x

0,82 €

x

12 Mon.

=

63.960,00 €

 

 

 

 

 

 

 

98.407,84 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

18.697,49 €

 

 

 

 

 

 

 

117.105,33 €

Deponiegebühren

1.478 t

x

13,00 €

 

 

=

19.214,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

136.319,33 €

./. DSD-Anteil 16,82 %

 

 

 

 

 

 

22.928,91 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

113.390,42 €

./. Papiererlöse

1.478 t

x

90,00 €

 

 

=

133.020,00 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

- 19.629,58€

 

Unter Berücksichtigung der Erlöse ergibt sich für die Kosten der Papierentsorgung ein Negativbetrag, d.h., es werden voraussichtlich mehr Erlöse erzielt, als Kosten für die Abfuhr und die Verwertung entstehen. Der Gebührenanteil für die Papiertonne beträgt daher weiterhin 0,00 €. Die verbleibenden 19.629,58 € werden als Einnahmen bei den sonstigen Kosten (Pkt. VI Nr. 11) berücksichtigt.

 

Gebührenanteil je Gefäß:

0,00 €

Zusätzliche Papiergefäße

Den Bürgern wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß 0,00 €.

 

 

 

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

3.099 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

5.206,32 €

Gestellung 240 l

2.603 Gefäße

x

0,19 €

x

12 Mon.

=

5.934,84 €

Vergütung

5.702 Gefäße

x

1,65 €

x

12 Mon.

=

112.899,60 €

Beförderung

3.251 t

x

11,57 €

 

 

=

37.614,07 €

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

161.654,83 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

30.714,42 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

192.369,25 €

Deponiegebühr

3.251 t

x

80,00 €

 

 

=

260.080,00 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

452.449,25 €

 

Von den gesamten zu verteilenden Kosten wird der Anteil, den die Eigenkompostierer

zahlen, abgezogen. Die Eigenkompostierer, die keine Biotonne haben, tragen einen Anteil an der Biotonne (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

 

Voraussichtliche Anzahl der Eigenkompostierer in 2013:

881

Voraussichtlicher Anteil der Eigenkompostierer an der Biotonne:

(Der Anteil von 26,00 € ist so gewählt worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

26,00 €

881 Eigenkompostierer x 26,00 € =

22.906,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostiereranteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 429.543,25 € (452.449,25 € ./. 22.906,00 €).

 

 

Die Kosten werden auf alle 4.931 regulären Biotonnen verteilt:

 

429.543,25 €

:

4.931 Gefäße

=

87,11 €

 

 

Kostendeckender Gebührenanteil für zusätzliche Biotonnen

 

Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, ein zusätzliches 120 l-Gefäß bzw. anstatt der bereits vorhandenen 120 l-Tonne eine größere (240 l) Tonne ohne Aufpreis zu erhalten.

 

a)   Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)   Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 87,12 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen Gefäße (87,12 €) weicht geringfügig von dem errechneten Anteil (87,11 €) ab. Diese Gebühr für die zusätzlichen Gefäße wird u.a. separat erhoben und muss daher durch 12 teilbar sein (siehe Pkt. VII dieser Kalkulation).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten

 

1.

Personalkosten

46.070,00 €

2.

Verwaltungskosten

5.675,00 €

3.

Kosten für die Erstellung von Infomaterial (Abfuhrkalender)

 

1.500,00 €

4.

Verteilungskosten Abfuhrkalender

1.800,00 €

5.

Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen

8.328,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

300,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung

 

 

19.633,14 €

2.400,00 €

8.

Kosten Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren (21 t x 167,00 € (Dep.- + Umschlaggeb.))

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten (GWG)

e) Abschreibungen für bestehende Straßenpapierkörbe

 

20.470,00 €

3.507,00 €

791,00 €

2.000,00 €

120,00 €

 

 

 

9.

Presswagen

900,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

259.624,19 €

11.

Papiererlöse

(-) 19.629,58 €

 

 

Gesamt

 

353.488,75 €

 

 

Erläuterungen:

(die Nummerierung entspricht der Nummerierung der vorstehenden Ausgabenzusammenstellung)

 

1.

Bei der Kalkulation der Personalkosten für 2013 wurde eine Kostensteigerung von 2 % berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wurde, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag wurde aufgrund der in den Vorjahren entstandenen Kosten für die

Erstellung des Abfuhrkalenders ermittelt. Die Erstellung neuer Aufkleber für die 14-tägliche Restmüllabfuhr ist für 2013 nicht  geplant.

 

4.

Der Betrag wurde aufgrund der in 2012 entstandenen Kosten für die Verteilung ermittelt. Die Verteilung der Abfuhrkalender 2013 wird voraussichtlich durch die Deutsche Post AG vorgenommen. Die Zustellung an die Haushalte der Gemeinde Nottuln erfolgt als Postwurfsendung.

 

5.

Nach dem Landesabfallgesetz haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen, sind sie auf die Gebühren umzulegen und somit von allen Abgabepflichtigen zu tragen. Die in dieser Kalkulation aufgeführten Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfälle basieren auf den bisher in 2012 gesammelten Mengen.

 

6.

Unter diesen Kosten sind die entstehenden Kosten für Müllsammelaktionen zu verstehen. Die Mulde, die Säcke und Handschuhe stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung. Hier fallen lediglich die Deponiegebühren für die gesammelten Abfälle an.

 

7.

Für den Einsatz des Schadstoffmobiles macht die Fa. Drekopf zum 01.01.2013 eine Entgeltanpassung von 10 % geltend. Aufgrund dessen entstehen für 2013 Kosten i. H. v. 196,41 € netto/ Einsatzstunde. Bei 84 Stunden im Jahr betragen die Kosten 19.633,14 € (inkl. MwSt). Bisher wurden die Gebühren für die Entsorgung der Schadstoffe seitens des Kreises über die Gebühr für die Restmülltonne abgerechnet. Diese Vorgehensweise wurde geändert, so dass für Schadstoffe eine separate Gebühr erhoben wird. Diese liegt 2013 bei 200,00 €/t. Bei voraussichtlich 12 t betragen die Kosten 2.400,00 €.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle.

 

Für die Entleerung wird an die Gemeindewerke eine jährliche Pauschale gezahlt. Diese wird für 2013 von bisher 17.800,00 € auf 20.470,00 € erhöht. Diese 15 %ige Steigerung ist u. a. auf steigende Personalkosten zurückzuführen.

 

Da die Straßenpapierkörbe i.d.R. günstiger sind als 410,00 € (inkl. Aufstellung) zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2013 den Bürgern der Ortsteile Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt.

 

10.

 

Die Entgelte für die Betreibung des Wertstoffhofes betragen in 2013 259.624,19 €. Die genaue Zusammensetzung des v.g. Betrages entnehmen Sie bitte der Anlage 5 zu dieser Kalkulation.

 

11.

Seit 2012 werden die Erlöse aus der Verwertung von Wertstoffen von den Wirtschaftsbetrieben an die Kommunen ausgezahlt. Die Papiererlöse werden in erster Linie dazu verwendet, die Papiertonne zu subventionieren. Die für 2013 kalkulierten Papiererlöse liegen höher als die anfallenden Kosten (Pkt. IV der Kalkulation). Die überschüssigen Papiererlöse werden bei den sonstigen Kosten angerechnet.

 

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

353.488,75 €

:

5.850 Gefäße

=

60,43 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2013 liegt aufgrund der Kalkulation über den in 2012 gültigen Gebührensätzen. Die kostendeckende Gebührenveränderung beläuft sich auf durchschnittlich 5,3 % im Bereich der regulären Abfallgefäße. Werden die zusätzlichen Gefäße, die 1,1 m³-Container und die Gewerbetonnen ebenfalls berücksichtigt, liegt die durchschnittliche Erhöhung bei 4,7 %. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen. Aufgrund der Erhöhungen kann die Gebühr 2013 nicht auf dem Niveau von 2012 gehalten werden. Um die Gebühr halten zu können, wäre eine Entnahme aus dem Sopo erforderlich. Da der Sopo ausgeschöpft ist, ist diese benötigte Entnahme allerdings nicht möglich, so dass eine Gebührenerhöhung unumgänglich ist.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

Die für die Bewirtschaftung der Gefäße anfallenden Tauschgebühren von 14,00 €/Tauschvorgang, bzw. für die 1,1 m³-Container von 28,00 €/Tauschvorgang bleiben bestehen und werden nicht erhöht. Diese Gebühren werden von jedem Bürger individuell getragen und sind daher nicht Bestandteil der Kalkulation.

 

 

 

c) Satzungsänderung

 

Aufgrund der Erhöhung der Gebühren ist eine Satzungsänderung erforderlich. Die vorgenommenen Änderungen sind der Anlage 4 zur dieser Vorlage zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

 

Anlage 1: Gefäßstückzahlen

Anlage 2: Kalkulation

Anlage 3: Haushaltsansätze

Anlage 4: Satzungsänderung

Anlage 5: Wertstoffhof