Betreff
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Nottuln
Vorlage
210/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Änderung der Geschäftsordnung wird beschlossen


Sachverhalt:

Durch das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften wurde auch der § 69 der Gemeindeordnung NRW geändert. Danach war der Bürgermeister .....auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen.

 

Nach der Neufassung ist der Bürgermeister... nun auf Verlangen eines Ratsmitgliedes verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen.

 

Von daher ist die zur Zeit gültige Geschäftsordnung im § 10 Abs. 1 entsprechend zu ändern.

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen eines Ratsmitgliedes verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen.

 

Die Geschäftsordnung entspricht dann den Vorschriften der Gemeindeordnung.

 

 

Rickert


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

Änderung Geschäftsordnung § 10