Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2013
Vorlage
200/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Trinkwassergebühren werden zum 01.01.2012 entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation angehoben.

 


Sachverhalt:

 

1.      Ausgangssituation

 

Nachdem die Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr konstant gehalten werden konnten, hat die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2013 ergeben, dass zur Erzielung der Kostendeckung unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt. 

 

 

2.      Personalkosten

Die Personalaufwendungen für das Jahr 2013 steigen von 475.660 € um 61.975 € auf 537.635 €. Dieser erhebliche Anstieg ist in Höhe von 13.975 € tariflich bedingt sowie durch den Ansatz der Ausbildungsvergütung einer im August 2012 eingestellten Auszubildenden für ein komplettes Wirtschaftsjahr.

 

Für eine zusätzliche Fachkraft für Wasserversorgung wurden Bruttopersonalkosten in Höhe von 48.000 € veranschlagt. Durch den flexiblen Einsatz einer weiteren Fachkraft in den technischen Bereichen der Betriebszweige „Energieversorgung“ und „Abwasserwerk“ stehen dem Anstieg der Personalaufwendungen Erträge aus Betriebsführungsleistungen in Höhe von 26.600 € gegenüber. Der Anstieg der Personalaufwendungen für die Wasserversorgung reduziert sich dadurch auf 21.400 € (statt 48.000 €). Die Erträge aus Betriebsführungsleistungen in Höhe von 26.600 € schlagen sich als Aufwendungen beim Abwasserwerk mit 16.600 € und bei der Energieversorgung mit 9.800 € nieder (weitere Erläuterungen zur Personalsituation siehe auch: Stellenübersicht Wirtschaftsplan Wasser- und Energieversorgung). 

 

 

3.      Materialaufwand/Bezogene Leistungen

Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2013 mit insgesamt 558.000 € ermittelt. Sowohl die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, als auch für die bezogenen Leistungen, können nahezu auf dem Niveau des Vorjahres mit 552.500 € beibehalten werden. Allerdings waren die Stromkosten mit einem Anstieg von 5.000 € durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz  (EEG) zu berücksichtigen            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.      Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2013 sinken von 277.400 € um 1.200 € auf 276.200 €. Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines Düngungsverzichts fortgesetzt werden, können diese Aufwendungen voraussichtlich mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnet werden. Aus diesem Grund wurden diese Aufwendungen als Verrechnungsposition unter den Erträgen gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Die maximal zulässige Konzessionsabgabe wird auf Basis der erwarteten Erlöse aus dem Wasserverkauf ermittelt und an den Gemeindehaushalt abgeführt. Für das Wirtschaftsjahr 2013 wird eine maximal zulässige Konzessionsabgabe in Höhe von rd. 205.000 € erwartet. Die Konzessionsabgabe wird an den Gemeindehaushalt abgeführt.

 

Die Aufwendungen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft in Höhe von 32.200  € beinhalten einerseits den Kooperationsbeitrag sowie zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen aus der Standort- und Nutzungsanalyse.

 

 

5.      Geschäftsaufwendungen

Für die Geschäftsaufwendungen wird ein Rückgang von rd. 132.200 € um rd. 1.700 € auf rd. 130.500 € erwartet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten der Gemeinde, die Prüfungskosten, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl von kleineren Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Reisekosten, Sitzungsgelder, usw.).

 

 

6.      Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen in Höhe von 359.100 € umfassen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern. Für die Abschreibungen ist mit einem Rückgang von rd. 306.000 € um rd. 15.000 € auf rd. 291.000 € zu rechnen. Für die Fremdkapitalzinsen ist für das Planungsjahr 2013 in der Kalkulation ein Rückgang von rd. 49.600 € um rd. 2.700 € auf rd. 46.900 € zu berücksichtigen.

 

Für 2013 ist mit Steuerzahlungen in Höhe von 22.200 € zu rechnen. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern und Körperschaftsteuern jeweils rd. 9.500 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.      Erträge

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer, finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung der Anschlussbeiträge erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan des Wasserwerkes und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist für die zu aktivierenden Eigenleistungen mit 36.000 € zu rechnen. Die Erträge aus der Einspeisungsvergütung für die vom Wasserwerk betriebenen  Photovoltaikanlagen betragen rd. 62.000 €. Die Erträge aus  Betriebsführungsleistungen wurden mit 37.900 € veranschlagt. Die Erträge aus Nebengeschäften steigen voraussichtlich auf 30.000 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 48.800 € berücksichtigen die Verrechnung von Aufwendungen für den Grundwasserschutz (Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) mit dem Wasserentnahmeentgelt.

 

 

 

8.      Kalkulationsergebnis

Es ergeben sich nach Abzug der o.a. Erträge von den betriebsbedingten Aufwendungen und unter Berücksichtigung einer erwarteten Kapitalverzinsung in Höhe von 401.957 € umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.048.692 €. Damit steigt für 2013 der umzulegende Aufwand um 19.532 € gegenüber dem Vorjahr mit 2.029.160 €.

 

In der Kalkulation für 2013 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 905.000 m³ ausgegangen. Für das Planungsjahr 2012 wurde noch von einer Absatzleistung in Höhe von 926.000 m³ ausgegangen. Der Rückgang ist im Bereich der Großabnehmer begründet, da die letzten Monate zeigen, dass der Absatz für diesen Bereich gesunken ist. Der Trinkwasserabsatz ist an diese Entwicklung, die schwierig zu planen ist, anzupassen.   

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll in der Regel einen Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Kalkulation eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,36 €/Tag um 0,01 € Tag auf 0,37 €/Tag (Nettobeträge) für den kleinsten Hausanschluss vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz erhöht und ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Kalkulation.

   

Nach Abzug des Grundgebührenaufkommens in Höhe von 799.755,15 € vom notwendigen Gesamtaufkommen in Höhe von 2.048.692 €, ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1.248.936,85 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 905.000 m³ umzulegen. Danach ergibt sich eine Verbrauchsgebühr in Höhe von netto 1,38 €/m³ Trinkwasser. Damit steigt der Verbrauchsgebührensatz von 1,36 €/m³ um 0,02 €/m³ gegenüber dem Vorjahr.

 

Nachdem im Vorjahr keine Erhöhung der Trinkwassergebühren erforderlich war, zeigt die vorliegende Kalkulation, dass die Trinkwassergebühren unter Berücksichtigung einer kostendeckenden Gebühr und einer Kapitalverzinsung anzuheben sind. Dabei wurde Wert darauf gelegt, eine Ausgewogenheit zwischen dem Anstieg der Grundgebühr und Verbrauchsgebühr zu erzielen.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Grundgebühr für den kleinsten Hausanschluss der Zählergröße Qn 2,5 um 1 Cent/Tag, für alle anderen Hausanschlüsse um den gleichen prozentualen Satz und die Verbrauchsgebühr um 2 Cent/m³ zu erhöhen.

 

Unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer in Höhe von 7% ergibt sich beispielhaft für einen Haushalt mit vier Personen bei einem Verbrauch von 188 m³ eine Mehrbelastung von rd. 7,93 € pro Jahr.

 

 

Anmerkung:

Die erforderliche Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung wurde im separaten Tagesordnungspunkt (Vorlage Nr.: 203/2012) verarbeitet, da noch eine Änderung der §§ 10 und 12 erforderlich wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,36 €/m³ um 0,02 €/m³ auf 1,38 €/m³ (zzgl. MwSt.)

 

Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,36 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,37 €/Tag (zzgl. MwSt.)

 

 


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation 2013