Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2013
Vorlage
195/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Abwassergebühren werden sowohl für die Schmutzwassergebühr als auch für die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2013 unverändert beibehalten.

 


Sachverhalt:

 

1.        Ausgangssituation

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Personalkosten sowie die Materialaufwendungen/Bezogene Leistungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wichtige Einflussgrößen für die Kostensituation. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2013 wird im Folgenden erläutert:

 

 

2.        Lippeverbandsbeiträge

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblockes, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 50 % der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese, für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße, erfuhr in der Vergangenheit einen starken Anstieg, der regelmäßig zu einer Erhöhung der Abwassergebühren in Nottuln geführt hat. Hintergrund sind insbesondere die umfangreichen Kläranlagenerweiterungen im Verbandsgebiet und die Umlage der Kapitalkosten auf alle Mitglieder des Lippeverbandes; also auch auf die Gemeinde Nottuln. Nachdem die im Bau befindlichen Kläranlagen größtenteils fertiggestellt sind und die Kapitalkosten mittlerweile zum Großteil umgelegt wurden, hatte sich der Anstieg der Lippeverbandsbeiträge abgeflacht. Für das Jahr 2013 liegt der Beitrag, den das Abwasserwerk an den Lippeverband abzuführen hat, bei 1.168.115 € und damit sogar um 72.135 € unter dem Niveau des Vorjahres mit 1.240.250 €. Dieser Rückgang um rd. 72.000 € wirkt sich für 2013 gebührenmindernd aus.

 

 

3.        Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung)

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und betrieblichen Einrichtungen einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen schlagen im Jahr 2013 mit rd. 654.791 € und die kalkulatorischen Zinsen mit rd. 190.503 € zu Buche.

 

Die Abschreibungen steigen um rd. 17.207 € gegenüber dem Vorjahr mit 637.584 € aufgrund der umfangreichen Maßnahmen zur Erneuerung und Erweiterung der Kanalnetze investitionsbedingt an.

 

Auch bei den kalkulatorischen Zinsen ist ein Anstieg von 185.663 € um rd. 4.840 € auf rd. 190.503 € zu berücksichtigen. Während die Zinsaufwendungen um 3.542 € sinken, ist für die Eigenkapitalverzinsung ein Anstieg um 8.382 € zu berücksichtigen. Damit wird für das kommende Wirtschaftsjahr die Abführung einer Eigenkapitalverzinsung an den Gemeindehaushalt in Höhe von rd. 59.503 € ausgewiesen. Im Vorjahr waren es 51.121 €.

 

 

4.        Personalkosten

Die Personalkosten steigen gegenüber dem Jahr 2012 von rd. 241.077 € um rd. 7.653 € auf rd. 248.730 € für das Planungsjahr 2013. Dieser Anstieg ist auf die tariflich bedingten Erhöhungen einerseits und andererseits auf die Zuordnung von Arbeitszeitanteilen (Ingenieurleistungen) des Betriebszweiges Baubetriebshof zurückzuführen.

 

 

5.        Materialaufwand/bezogene Leistungen

Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2013 mit insgesamt rd. 222.800 € ermittelt. Damit ergibt sich für das Jahr 2013 ein Anstieg von 175.000 € um 47.800 €. Dieser erhebliche Anstieg ist darin begründet, dass in den kommenden Jahren wieder verstärkt Kanalzustandserfassungen durchzuführen sind. Das neu fortgeschriebene Abwasserbeseitigungskonzept legt die Intervalle für die Kanalzustandserfassung fest. Die Bezirksregierung Münster überwacht konsequent die Einhaltung des Konzeptes.

 

 

6.        Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2013 mit 94.000 € veranschlagt. Damit kann dieser Kostenblock gegenüber dem Vorjahr mit 95.800 € um ./. 1.800 € gesenkt werden.

 

 

7.        Erträge

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Größen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen werden mit 45.000 € veranschlagt. Die Zinserträge wurden von 15.000 € um 1.000 € auf 16.000 € erhöht. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringern sich von  8.000 € um 2.000 € auf 6.000 €.

 

 

8.        Kalkulationsergebnis

Es ergeben sich nach Abzug der o.a. Erträge sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer geringfügigen Kostenunterdeckung 2011 mit rd. 2.458 € umzulegende Gesamtkosten in Höhe von rd. 2.548.397 €. Davon sind rd. 1.527.338 € auf die Schmutzwassermenge und rd. 1.021.059 € auf die versiegelten Flächen umzulegen.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2013 eine Erhöhung für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren nicht erforderlich wird. Um eine kostendeckende Gebühr einschließlich einer Eigenkapitalverzinsung zu erzielen, können nach der Kalkulation die Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr mit 1,81 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr mit 0,49 €/m³ unverändert beibehalten werden. Der Gemeindehaushalt kann mit einer Abführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von rd. 59.503 € rechnen.

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Betriebsleitung schlägt vor, die Abwassergebühren ab dem 01.01.2013 konstant beizubehalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2013