Betreff
Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2010
Vorlage
193/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2010 zur Kenntnis und überweist diesen zur Beratung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 116 GO NW i.V.m. § 2 Abs. 1 NKF-Einführungsgesetz NRW hat die Gemeinde Nottuln erstmals zum Stichtag 31.12.2010 einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.

 

Für den Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 GO und die Jahresabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Für die Gemeinde Nottuln wurden somit die die Einzelabschlüsse der „Mutter“ mit ihren „Töchtern“ - des Eigenbetriebes Wasser- und Energieversorgung/Bäder, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Abwasserwerk und Baubetriebshof sowie der Eigengesellschaft Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft mbH – konsolidiert.

 

Der Rat hat den geprüften Gesamtabschluss zu bestätigen. Hierzu wird der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia  GmbH geprüfte und testierte Jahresabschluss zur Beratung an den Rechungsprüfungsausschuss überwiesen.

 

In der Sitzung wird der Wirtschaftsprüfer Herr Jürgens den ersten kommunalen Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2010 vorstellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Gesamtabschluss