Betreff
Bebauungsplan "Westlich der Dülmener Straße" - 2. Änderung
Vorlage
190/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“ wird beschlossen.


Sachverhalt:

Der Verwaltung liegt ein Antrag vom 06.07.2012 vor, in dem um eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 Westlich Dülmener Straße gebeten wird (Vgl. Anlage 1 und 2).

 

Die Antragsteller haben ein Haus im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet. Bei der Bauausführung ist dem beauftragten Bauunternehmen ein Messfehler unterlaufen, so dass das Haus nun nicht wie in den Freistellungsunterlagen angegeben 4,60 m von der Straßenkante  entfernt steht, sondern nur 3 m. Der Fehler ist zunächst nicht aufgefallen, sondern erst bei Beauftragung eines Gartenbauunternehmens bekannt geworden.

Der genaue Sachverhalt ist dem Schreiben in Anlage 1, 3 und 4 zu entnehmen.

 

Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass die Antragsteller durch den Messfehler derzeit in einem „Schwarzbau“ leben, da nachträglich keine Änderungen an der Genehmigung mehr vorgenommen werden können.

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dem Antrag stattgegeben werden sollte. Zum einen sind die Antragsteller ohne Absicht in die Situation geraten. Zum anderen haben Sie den Fehler, nachdem sie davon Kenntnis erlangt haben, sofort gemeldet und sich um dessen Behebung bemüht.

Das gebaute Haus ist städtebaulich als Einzelfall wegen der vorhandenen Straßenbreite verträglich. Ein vorziehen der Baugrenze für den ganzen Straßenabschnitt ist hingegen nicht wünschenswert. Anlage 3 ist die mögliche Änderung der Baugrenze zu entnehmen.

Die Alternativen – dauerhafte formelle Illegalität oder der Abriss des gebauten Hauses sind bei dieser Sachlage nicht gerechtfertigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.


Anlagen:

Anlage 1: Antrag auf Änderung der Baugrenze

Anlage 2: Geltungsbereich der 2. Änderung

Anlage 3: Vorgeschlagene Änderung

Anlage 4: Fotos Ortsbesichtigung