Betreff
TISCHVORLAGE Außerplanmäßige Auszahlung Telefon- und Glasfaseranbindung Hauptschule sowie Verwaltungsgebäude
Vorlage
187/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 7 Ziffer III der gemeindlichen Haushaltungssatzung 2012 wird die außerplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 25.000 € genehmigt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Nottuln hat mit dem Bistum Münster zum Schuljahr 2012/2013 eine gemeinsame Sekundarschule gegründet. In diesem Zusammenhang wurde der Beschluss zur Schließung der gemeindlichen Hauptschule gefasst. Im Rahmen der Diskussionen um den Bürgerhaushalt 2012 wurde die künftige Unterbringung von einem Teil der Gemeindeverwaltung Nottuln im Hauptschulgebäude vorgetragen und in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2014 berücksichtigt. Die hausinternen Planungen hierfür schreiten voran. In einer der Novembersitzungen des Gemeindeentwicklungsausschusses wird über den Planungsstand umfassend informiert.

 

Am 20.08.2012 sind die Bauarbeiten zum Wärmeverbund Hummelbach gestartet. Die dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten verlaufen von der Hauptschule bis in den Ortskern hinein. Im Rahmen eines Spülbohrverfahrens werden die notwendigen Leitungen derzeit verlegt.

 

Für die Nutzung des Hauptschulgebäudes als künftiges Verwaltungsgebäude ist es zwingend notwendig, dass eine Telefon- und Glasfaserverbindung zwischen den Verwaltungsgebäuden besteht.

 

Bzgl. der Telefonanbindung wurde als kostengünstigste Alternative die Verlegung eines Telefonkabels ermittelt. Alternativ sind die Verbindung per Glasfaserkabel und per Voice over IP geprüft worden. Die Glasfasertechnik wird nach Auskunft des Telefonanlagenherstellers künftig nicht mehr unterstützt. Die Umstellung auf Voice over IP hätte wesentliche höhere Kosten verursacht.

 

Bzgl. der EDV-Anbindung wurden die Alternative einer MPLS-Verbindung sowie des Richtfunkes geprüft. Die Übertragungsraten mit einer MPLS-Verbindung hätten zu einer wesentlichen Verlangsamung der hausinternen Verbindung geführt. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da in allen Verwaltungsgebäuden komplexe EDV-Anwendungen genutzt werden und weiterhin nur in einem Gebäude die Servertechnik vorgehalten werden soll. Die Richtfunkalternative wurde aufgrund der geringen Bauhöhe der Hauptschule sowie der Errichtung eines hierfür erforderlichen Richtfunkmastes auf dem denkmalgeschützten Gebäude verworfen.

 

Um die Kosten für die Verlegung der Telefon- und Glasfaserkabel möglichst gering zu halten, wurde die mit den Bauarbeiten zum Wärmeverbund beauftragte Tiefbaufirma um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Mit Datum vom 11.09.2012 liegt dieses nun vor. Als zusätzliche Tiefbauarbeiten (Verlegung von Leerrohren und Einziehung von Glasfaser- und Telefonkabel)  entstehen Kosten in Höhe rund 17.000 €. Dieser Kostenrahmen ist erheblich günstiger als eine erneute Tiefbaumaßnahme in ca. 2 Jahren, wenn die Umbauarbeiten des Hauptschulgebäudes beginnen.

 

Für die Kabel liegen bereits Rechnungen in Höhe von rund 8.000 € vor. Insgesamt entsteht für die Maßnahme eine außerplanmäßige investive Auszahlungen von rund 25.000 €.

 

Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 7 Ziffer III der gemeindlichen Haushaltungssatzung 2012 handelt es sich hierbei um eine erhebliche Auszahlung. Hierfür ist die Zustimmung des Gemeinderates notwendig.

 

Eine Deckung für die Mehrauszahlung kann derzeit nicht benannt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Es entstehen investive Mehrauszahlungen in Höhe von 25.000 €. Eine Deckung ist nicht gegeben, so dass im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2012 die Mehrauszahlungen aufgefangen werden müssen.