Betreff
Resolution des Gemeinderates zum Entwurf des Umlagegenehmigungsgesetzes
Vorlage
177/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Resolution. Die Verwaltung wird beauftragt, die Resolution den Landtagsabgeordneten für ihre Beratungen im Landtag zukommen zu lassen.

 


Sachverhalt:

 

Das Umlagegenehmigungsgesetz sollte ursprünglich am 15.03.2012 im Landtag beschlossen werden. Hierzu kam es aufgrund der Selbstauflösung des Landtages am 14.03.2012 nicht mehr. Der Gesetzentwurf wurde von der neuen Landesregierung erneut einem Gesetzgebungsverfahren zugeführt. Die gemeindlichen Spitzenverbände haben die Möglichkeit erhalten, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund unterstützt zudem das Ansinnen der Kommunen, mit einer Resolution die Landtagsabgeordneten noch einmal für das Thema zu sensibilisieren.

 

Die wesentlichsten Kritikpunkte sind:

Zwar ist im Gesetzentwurf klargestellt worden, dass der Kreis zur Sicherung seiner dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat. Die Voraussetzung für die Aufstellung eines HSK bleiben aber unklar. Begrüßenswert ist der Vorschlag der Spitzenverbände von den Kreisen die Aufstellung eines HSK zu fordern, wenn mehr als die Hälfte der ihm zugehörigen Kommunen auch ein HSK aufstellen muss.

 

Auf völlige Ablehnung stößt die neue Regelung zu Erhebung einer Sonderumlage, wenn im Jahresabschluss eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals aufgrund des Rücksichtsnahmegebotes erfolgt ist. Den Kommunen/ die Umlagezahler können auch keine Sonderumlage erheben, um ihre Haushaltskonsolidierung zu betreiben und müssen gegebenenfalls auf ihr Eigenkapital zurückgreifen, um den Anspruch des Umlageverbandes nachzukommen.

 

Als Anlage 3 ist dieser Vorlage eine Resolutionsentwurf beigefügt, der nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat den Landtagsabgeordneten zuleitet werden soll.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Resolution entstehen keine Kosten.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Schnellbrief 125/2012

Anlage 2 – Stellungnahme der Spitzenverbände

Anlage 3 – Entwurf einer Resolution zum Umlagegenehmigungsgesetz