Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage 3
beigefügte Resolution. Die Verwaltung wird beauftragt, die Resolution den
Landtagsabgeordneten für ihre Beratungen im Landtag zukommen zu lassen.
Sachverhalt:
Das Umlagegenehmigungsgesetz sollte
ursprünglich am 15.03.2012 im Landtag beschlossen werden. Hierzu kam es
aufgrund der Selbstauflösung des Landtages am 14.03.2012 nicht mehr. Der
Gesetzentwurf wurde von der neuen Landesregierung erneut einem Gesetzgebungsverfahren
zugeführt. Die gemeindlichen Spitzenverbände haben die Möglichkeit erhalten, zu
dem Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 der
Vorlage beigefügt. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund
unterstützt zudem das Ansinnen der Kommunen, mit einer Resolution die
Landtagsabgeordneten noch einmal für das Thema zu sensibilisieren.
Die wesentlichsten Kritikpunkte sind:
Zwar ist im Gesetzentwurf klargestellt
worden, dass der Kreis zur Sicherung seiner dauerhaften Leistungsfähigkeit ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat. Die Voraussetzung für die
Aufstellung eines HSK bleiben aber unklar. Begrüßenswert ist der Vorschlag der
Spitzenverbände von den Kreisen die Aufstellung eines HSK zu fordern, wenn mehr
als die Hälfte der ihm zugehörigen Kommunen auch ein HSK aufstellen muss.
Auf völlige Ablehnung stößt die neue
Regelung zu Erhebung einer Sonderumlage, wenn im Jahresabschluss eine
Inanspruchnahme des Eigenkapitals aufgrund des Rücksichtsnahmegebotes erfolgt
ist. Den Kommunen/ die Umlagezahler können auch keine Sonderumlage erheben, um
ihre Haushaltskonsolidierung zu betreiben und müssen gegebenenfalls auf ihr
Eigenkapital zurückgreifen, um den Anspruch des Umlageverbandes nachzukommen.
Als Anlage 3 ist dieser Vorlage eine
Resolutionsentwurf beigefügt, der nach der Beschlussfassung durch den
Gemeinderat den Landtagsabgeordneten zuleitet werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die
Resolution entstehen keine Kosten.
Anlagen:
Anlage 1 –
Schnellbrief 125/2012
Anlage 2 –
Stellungnahme der Spitzenverbände
Anlage 3 –
Entwurf einer Resolution zum Umlagegenehmigungsgesetz