hier: Beschluss der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die
Offenlage gem. § 3 Absatz2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Absatz
2 BauGB sowohl hinsichtlich der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der
Appelhülsener Straße“ wird auf Grundlage der Unterlagen in Anlage 1-11
durchgeführt.
Sachverhalt:
Bereits
in den Sitzungen des Gemeindeentwicklungsausschusses am 15.02.2012 sowie am
20.06.2012 hat der Projektentwickler Prokonzept GmbH über sein Ziel berichtet,
am Kreisverkehr an der Appelhülsener Straße, im Bereich des heutigen
Lidl-Marktes sowie dem angrenzenden brach gefallenen Grundstück ein
Einkaufszentrum zu errichten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen, wurde am 20.03.2012 beschlossen, ein Verfahren zur 74. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“
einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
Sowohl in
den o.g. Sitzungen der politischen Gremien als auch im Rahmen der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind eine Vielzahl von Anregungen
eingegangen, die in die Weiterentwicklung der Planungen eingeflossen sind.
Unter anderem wurde die Situation für Fußgänger (umlaufender Fußweg entlang der
Gebäude) und Radfahrer (dezentrale Radabstellanlagen) verbessert und die
bereits von der ersten Präsentation an gute Gebäudearchitektur
weiterentwickelt.
Zwei
Diskussionsschwerpunkte des Planverfahrens waren die Fragen einer ausreichenden
Niederschlagsentwässerung sowie die Ausgestaltung der bestehenden
Bushaltestelle. Beides soll im Folgenden detaillierter dargestellt werden.
Insgesamt
haben die Planungen sowohl inhaltlich als auch formell ein so ausgearbeitetes
Stadium erreicht, dass aus Sicht der Verwaltung die Offenlage auf Grundlage der
in den Anhängen befindlichen Planunterlagen durchgeführt werden kann. Lediglich
die Grundrissplanung in Anlage 6 werden noch bis zur Sitzung mit einigen
weiteren Details versehen.
Niederschlagsentwässerung
Zu den
umfassend diskutierten Fragen im Planungsverfahren gehörte die Frage, ob die
Entwässerung des Niederschlagswassers des Vorhabens ausreichend dimensioniert
ist. Die bisherigen Planungen gingen davon aus, dass der status-quo
hinsichtlich der eingeleiteten Regenwassermenge beibehalten werden sollte.
Um
diesbezügliche Unsicherheiten auszuräumen, haben die Gemeindewerke (auf Kosten
des Vorhabenträgers) ein Ingenieurbüro, das mit der Entwässerungssituation in
Nottuln gut vertraut ist, beauftragt, die Leistungsfähigkeit des angrenzenden
Kanalsystems zu begutachten. Das Büro zeigt Rahmenbedingungen auf, die nicht
nur den Status-quo erhalten, sondern zu einer deutlichen Verbesserung führen,
die auch bei Starkregenereignissen ausreichend dimensioniert ist. Es wird nun
vorgeschlagen, alle versiegelten Flächen im Vorhabengebiet an ein
unterirdisches Rückhaltebecken anzuschließen und das anfallende Regenwasser nur
weitaus stärker gedrosselt in den Kanal einzuleiten. Das Rückstauvolumen hat
sich dabei gegenüber den ursprünglichen Planungen nahezu verdreifacht.
Der
Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, die (beträchtlichen) Mehrkosten dieser
Lösung zu tragen und ein entsprechendes Rückhaltevolumen auf dem Grundstück zu
schaffen.
Details
sind dem wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag in Anlage 11 zu entnehmen.
Bushaltestelle
Wie
bereits in der Sitzung am 20.06.2012 umfassend dargelegt, ist aus Sicht der
Verwaltung die Errichtung einer Busbucht an der an das Vorhaben angrenzenden
Haltestelle „Mauritz“ weder fachlich erforderlich noch eine für den ÖPNV
förderliche Lösungsvariante. Diesbezüglich hat zudem im Nachgang auch mit dem
Betreiber der Schnellbuslinie ein S 60 (RVM) ein Gespräch stattgefunden. Auch
dort wird ein Buskap einer Busbucht vorgezogen. Eine diesbezügliche
schriftliche Stellungnahme liegt als Anlage 12 bei. Weitere Details sind
außerdem dem Verkehrsgutachten in Anlage 9 zu entnehmen.
Um die
Situation für die Nutzer des ÖPNV zu verbessern, ist der Vorhabenträger jedoch
bereit, die Haltestellensituation aufzuwerten. Er stellt hierfür eine
Aufstellfläche für eine Buswartehalle bereit und errichtet diese auf eigene
Kosten. So könnten zum Beispiel Kunden des Einkaufszentrums aus Nottuln Süd
nach einem Einkauf trocken und sitzend auf den Bus warten.
Weiteres
Vorgehen / Zeitplan
So denn
es zu einem unveränderten Offenlagebeschluss kommt oder nur kleinere Änderungen
erforderlich werden, kann im Oktober die Offenlage der Planunterlagen
stattfinden. Sollte es auch hier nicht zu wesentlichen Anregungen oder Bedenken
kommen, die zu einer erneuten Offenlage führen, könnte in der letzten Ratssitzung
des Jahres der Satzungsbeschluss erfolgen. Im Anschluss muss die Änderung des
Flächennutzungsplanes dann noch durch die Bezirksregierung Münster genehmigt
werden, so dass frühestens im Frühjahr 2013 ein Baubeginn möglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Nur interner
Personalaufwand; die Planungskosten trägt der Vorhabenträger.
Anlagen:
Anlage 1: 74.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Planzeichnung
Anlage 2: 74.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Erläuterungsbericht
Anlage 3: 74.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Umweltbericht / Artenschutzgutachten
Anlage 4: VBB
Nr. 132 – Planzeichnung
Anlage 5: VBB
Nr. 132 – Begründung
Anlage 6: VBB
Nr. 132 – Vorhabenplan / Ansichten / Grundrisse
Anlage 7: VBB
Nr. 132 – Baubeschreibung
Anlage 8:
Schallgutachten
Anlage 9:
Verkehrsgutachten
Anlage 10:
Verträglichkeitsanalyse Einzelhandel
Anlage 11:
Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag
Anlage 12:
Stellungnahme des RVM