Betreff
Antrag der UBG Fraktion über den Bau einer Straßenleuchtstelle in der Bauerschaft Stevern (Stevertal/Ecke Havixbecker Straße)
Vorlage
160/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)      Da der Bau einer Leuchtstelle im Kreuzungsbereich Landstraße L 874 / K 19 vom Landesbetrieb Straßen NRW keine Zustimmung erhält, wird auf den Bau einer Leuchtstelle verzichtet.

b)      Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Leuchtstelle an der Kreisstraße vor der Einmündung Landesstraße L 874 zu errichten.


Sachverhalt:

Die Kreisstraße 19 führt durch die Bauerschaft Stevern und verbindet die Havixbecker Straße L 874 mit der Schapdettener Straße L 843.

In diesem Streckenabschnitt befinden sich vor der Einmündung L 843 an der K 19, sowie an der Einmündung zur Gemeindestraße bei Schulze Westerrath und der Einmündung Harfelder Weg jeweils eine Leuchtstelle.

Den Bau einer Leuchtstelle im direkten Einmündungsbereich der Havixbecker Straße wird vom Landesbetrieb Straßen NRW wegen der Blendwirkung einer einzelnen Leuchtstelle auf freier unbeleuchteten Fernstraße abgelehnt.

Einen Leuchtenstandort vor der Vorfahrtsstraße Havixbecker Straße an der Kreisstraße 19 wäre möglich und sollte im Bereich der Wohnbebauung innerhalb der Kurve gewählt werden, so dass die Bushaltestelle, die Anlieger und der Kreuzungsbereich von der Leuchtstelle profitieren würden.

Eine Verpflichtung aus Verkehrssicherungsgründen zur Errichtung einer Straßenleuchte besteht allerdings nicht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Leuchtstellenbau: ca. 2.400,00 €

Betriebskosten: ca. 120,00 €


Anlagen:

Anlage 1            Antrag der UBG-Fraktion vom 18.06.2012
Anlage 2            E-Mail-Schriftverkehr
Anlage 3            Foto