Beschlussvorschlag:
a)
Da der Bau
einer Leuchtstelle im Kreuzungsbereich Landstraße L 874 / K 19 vom
Landesbetrieb Straßen NRW keine Zustimmung erhält, wird auf den Bau einer
Leuchtstelle verzichtet.
b)
Der
Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Leuchtstelle an der Kreisstraße vor
der Einmündung Landesstraße L 874 zu errichten.
Sachverhalt:
Die Kreisstraße 19 führt durch die
Bauerschaft Stevern und verbindet die Havixbecker Straße L 874 mit der
Schapdettener Straße L 843.
In diesem Streckenabschnitt befinden sich
vor der Einmündung L 843 an der K 19, sowie an der Einmündung zur
Gemeindestraße bei Schulze Westerrath und der Einmündung Harfelder Weg jeweils
eine Leuchtstelle.
Den Bau einer Leuchtstelle im direkten
Einmündungsbereich der Havixbecker Straße wird vom Landesbetrieb Straßen NRW
wegen der Blendwirkung einer einzelnen Leuchtstelle auf freier unbeleuchteten
Fernstraße abgelehnt.
Einen Leuchtenstandort vor der
Vorfahrtsstraße Havixbecker Straße an der Kreisstraße 19 wäre möglich und
sollte im Bereich der Wohnbebauung innerhalb der Kurve gewählt werden, so dass
die Bushaltestelle, die Anlieger und der Kreuzungsbereich von der Leuchtstelle
profitieren würden.
Eine Verpflichtung aus
Verkehrssicherungsgründen zur Errichtung einer Straßenleuchte besteht
allerdings nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Leuchtstellenbau:
ca. 2.400,00 €
Betriebskosten:
ca. 120,00 €
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der UBG-Fraktion vom
18.06.2012
Anlage 2 E-Mail-Schriftverkehr
Anlage 3 Foto