Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 "Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch"; hier Satzungsbeschluss
Vorlage
158/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch (siehe Anlage 1 und 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 30.05.2012 wurde beschlossen, ein Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ im vereinfachten Verfahren einzuleiten (SV 106/2012).

 

Ziel des Planverfahrens war es, die Festsetzung zur Dachflächenbegrünung geringfügig zu modifizieren. Zwar ist die Festsetzung überwiegend erfolgreich, es hatte sich jedoch herausgestellt, dass bei bestimmten Gebäudetypen Ausnahmen von der Verpflichtung zur Dachbegrünung zugelassen werden sollten. Z.B. bei Tankstellendächern, kleineren überdachten Stellplatzanlagen oder Lagerflächen erhöhen sich die Kosten für eine der möglichen Dachgestaltungsmöglichkeiten überproportional stark.

 

Hier soll nun festgesetzt werden, dass Dächer von mindestens an drei Seiten offenen Gebäuden bis zu einer Dachgröße von 300 m² von den besonderen Festsetzungen zur Dachflächengestaltung ausgenommen werden.

 

Näheres ist der neuen Festsetzung in Anlage 1 und der Begrünung in Anlage 3 zu entnehmen.

 

Anregungen oder Bedenken wurden während der Offenlage nicht vorgebracht.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Festsetzung, neu

Anlage 2: Überblick über den bestehenden Bebauungsplan

Anlage 3: Begründung