Betreff
Gymnastikhalle Appelhülsen
hier: Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Rechtliche Einschätzung der Verwaltung
Vorlage
146/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.06.2012 beantragt die CDU-Fraktion, die Angelegenheit „Gymnastikhalle Appelhülsen, Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Rechtliche Einschätzung der Verwaltung“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen. Die Verwaltung möge in öffentlicher Sitzung darlegen, wieso die vorherige Zustimmung des Rates unterblieben ist. Der CDU-Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Durch Vermerk vom 10.05.2011 wurden der Fachbereichsleiter 3 (Bauen und Planen) und der Kämmerer über zu erwartende Mehrkosten beim Bau der Turnhalle Appelhülsen unterrichtet. Der Fachbereichsleiter 3 wurde gebeten, einen entsprechenden Deckungsvorschlag für die überplanmäßigen Aufwendungen zu erarbeiten.

 

Formal stellt sich die Situation wie folgt dar: Gemäß § 83 Gemeindeordnung (GO) entscheidet der Kämmerer über die Leistungen überplanmäßiger Aufwendungen, sofern sie nicht erheblich sind. Aufwendungen und Auszahlungen, die erheblich sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. In § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln ist festgelegt, dass Aufwendungen und Auszahlungen erheblich sind, die im Einzelfall den Betrag von 25.000 € übersteigen und eine Deckung nicht möglich ist. Zwar wird der Betrag von 25.000 € überschritten, allerdings besteht Deckung innerhalb des Budgets des Fachbereiches 3 bei der Position „Anschluss Industriepark an Umgehungsstraße“, so dass der Mehraufwand nicht erheblich im Sinne der Gemeindeordnung ist.

 

Die vom Städte- und Gemeindebund zu verantwortende Kommentierung zu
§ 83 GO drückt aus, dass in diesen Fällen der Kämmerer seine Entscheidungen dem Rat nachträglich zur Kenntnis bringen muss. Nach der Kommentierung „dürfte es genügen, wenn der Rat periodisch über notwendig gewordene Haushaltsüberschreitungen unterrichtet wird“. Die Verwaltungsvorschriften sehen für diese Information einen Zeithorizont von 3 Monaten vor.

 

Da die Maßnahme nach wie vor nicht komplett abgeschlossen ist (Zaunanlage muss noch erstellt und bezahlt werden), steht die exakte Höhe der Ansatzüberschreitung noch nicht fest. Rein formal wäre erst eine Information des Rates innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme geboten.

 

Es ist aber unstreitig, das es sinnvoll gewesen wäre, die Politik in dieser Angelegenheit frühzeitig über die zu erwartende Ansatzüberschreitung zu informieren. Dies ist bedauerlicherweise nicht erfolgt.

 

 

Fallberg


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:
Antrag der CDU