hier: Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Rechtliche Einschätzung der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 19.06.2012 beantragt die CDU-Fraktion, die Angelegenheit „Gymnastikhalle
Appelhülsen, Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Rechtliche
Einschätzung der Verwaltung“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen.
Die Verwaltung möge in öffentlicher Sitzung darlegen, wieso die vorherige
Zustimmung des Rates unterblieben ist. Der CDU-Antrag ist als Anlage beigefügt.
Durch Vermerk vom 10.05.2011 wurden der Fachbereichsleiter 3 (Bauen und
Planen) und der Kämmerer über zu erwartende Mehrkosten beim Bau der Turnhalle
Appelhülsen unterrichtet. Der Fachbereichsleiter 3 wurde gebeten, einen
entsprechenden Deckungsvorschlag für die überplanmäßigen Aufwendungen zu
erarbeiten.
Formal stellt sich die Situation wie folgt dar: Gemäß § 83 Gemeindeordnung
(GO) entscheidet der Kämmerer über die Leistungen überplanmäßiger Aufwendungen,
sofern sie nicht erheblich sind. Aufwendungen und Auszahlungen, die erheblich sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. In § 7
der Haushaltssatzung der Gemeinde Nottuln ist festgelegt, dass Aufwendungen und
Auszahlungen erheblich sind, die im Einzelfall den Betrag von 25.000 €
übersteigen und eine Deckung nicht
möglich ist. Zwar wird der Betrag von 25.000 € überschritten, allerdings
besteht Deckung innerhalb des Budgets des Fachbereiches 3 bei der Position
„Anschluss Industriepark an Umgehungsstraße“, so dass der Mehraufwand nicht erheblich im Sinne der Gemeindeordnung ist.
Die vom Städte- und Gemeindebund zu verantwortende Kommentierung zu
§ 83 GO drückt aus, dass in diesen Fällen der Kämmerer seine Entscheidungen dem
Rat nachträglich zur Kenntnis bringen muss. Nach der Kommentierung „dürfte es
genügen, wenn der Rat periodisch über notwendig gewordene
Haushaltsüberschreitungen unterrichtet wird“. Die Verwaltungsvorschriften sehen
für diese Information einen Zeithorizont von 3 Monaten vor.
Da die Maßnahme nach wie vor nicht komplett abgeschlossen ist
(Zaunanlage muss noch erstellt und bezahlt werden), steht die exakte Höhe der
Ansatzüberschreitung noch nicht fest. Rein formal wäre erst eine Information
des Rates innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme geboten.
Es ist aber unstreitig, das es sinnvoll gewesen wäre, die Politik in
dieser Angelegenheit frühzeitig über die zu erwartende Ansatzüberschreitung zu
informieren. Dies ist bedauerlicherweise nicht erfolgt.
Fallberg
Finanzielle Auswirkungen:
Keine