Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung und anschließende Beauftragung
zur Erarbeitung eines gesamtgemeindlichen Windkraftkonzeptes durchzuführen.
Sachverhalt:
Um eine
möglichst zügige Bearbeitung einer Windkraft-Studie zu ermöglichen, sollte eine
Ausschreibung und Auftragsvergabe nach Möglichkeit bereits in der
Sommerpause durchgeführt werden. Daher
ist eine Vorberatung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen aus zeitlichen Gründen nicht rechtzeitig möglich und der Tagesordnungspunkt ohne Vorberatung direkt
in den Rat eingebracht.
In der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 18.01.2012 (SV 144/2012 und
145/2012) wurde dargelegt, dass die Gemeinde durch die geplante Neufassung des
Regionalplanes hinsichtlich der Ausweisung von Windkraftvorranggebieten neue
Spielräume zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraftnutzung
erhält.
Falls eine Neuausweisung von Konzentrationszonen
bzw. die Erweiterung bestehender Konzentrationszonen zur Steuerung der
Windkraft gewünscht ist, ist es erforderlich, ein gesamtgemeindliches
Windkraftkonzept zu erstellen.
Die Verwaltung schlägt nun vor, ein
geeignetes Fachplanungsbüro mit der Erstellung eines solchen Konzeptes zu
beauftragen. Auf Grundlage dieses Konzeptes kann im Anschluss daran ein
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet werden und eine
politische Diskussion sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
einer Beauftragung eines Windkraftkonzeptes wird mit Kosten in Höhe von
insgesamt ca. 25.000,00 € gerechnet. Nicht berücksichtigt ist dabei die später
noch erforderliche artenschutzrechtliche Untersuchung. Die erforderlichen
Mittel sind im Haushalt berücksichtigt (laufende Planungskosten).
Gegebenenfalls
ist für das Konzept eine Refinanzierung durch künftige Betreiber von
Windenergieanlagen möglich.