Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss des
Abwasserwerkes der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2011 wird zum
31.12.2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.064.138,76 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit
einem Jahresüberschuss in Höhe von 218.740,06 € in der als Anlage
beigefügten Form festgestellt.
Von dem Jahresgewinn werden 48.212,30 € als Eigenkapitalverzinsung an den Gemeindehaushalt abgeführt und 170.527,76 € den Rücklagen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt. - Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2011
Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses).
Dem Betriebsausschuss wird für das
Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Rates der
Gemeinde Nottuln).
Sachverhalt:
Für das
Wirtschaftsjahr 2011 des Abwasserwerkes wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von
218.740,06 € (Vorjahr 192.751,68 €) erzielt.
Der
Jahresüberschuss für 2011 in Höhe von 218.740,06 € beinhaltet eine
Eigenkapital-verzinsung in Höhe von 48.212,30 €.
Während
in der Gebührenkalkulation die Eigenkapitalverzinsung als Kostenposition
Berücksichtigung findet, ist ein analoger Ansatz in der Gewinn- und
Verlustrechnung als Aufwandsposition rechtlich nicht möglich. In der Gewinn-
und Verlustrechnung wird eine Eigenkapitalverzinsung im Jahresüberschuss mit
ausgewiesen.
Da
nach Abzug der Eigenkapitalverzinsung vom Jahresüberschuss noch ein positives
Ergebnis in Höhe von 170.527,76 € verbleibt, schlägt die Betriebsleitung wie in
den Vorjahren vor, die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 48.212,30 € an den
Gemeindehaushalt abzuführen.
Der
verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 170.527,76 € sollte den Rücklagen des
Abwasserwerkes zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt werden.
Die
Schlussbilanz des Abwasserwerkes ergibt zum 31.12.2011 eine Bilanzsumme in Höhe
von 21.064.138,76 €.
Der
Wirtschaftsprüfer, Herr Dipl.-Kfm. Dittrich, Münster, wird den Jahresabschluss
in der Sitzung des Betriebsausschusses am 04.07.2012 vorstellen.
Anmerkung:
Es
wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. GO NW alle Ratsmitglieder, die im
Geschäftsjahr 2011 an Beratungen oder Beschlussfassungen des
Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung im Rat über die
Entlastung des Betriebsausschusses als befangen gelten.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Abführung
der Eigenkapitalverzinsung an den Gemeindehaushalt 48.212,30 €
-
Erhöhung
der Rücklagen um 170.527,76 €
Anlagen:
Jahresabschluss
des Geschäftsjahres 2011