Beschlussvorschlag:
1. Die
Erstellung der Fahrradboxen soll im Rahmen eines Gesamtpaketes zum Ausbau der
P+R- sowie B-R-Anlage erfolgen (Erweiterung des Beschlusses zur Sitzungsvorlage
080/2012).
oder
2. Zur Umsetzung
der Maßnahme werden 30.000 € in den Haushalt 2013 eingestellt.
Sachverhalt:
Der in
Anlage 1 befindliche Antrag der Grünen-Fraktion wurde in der Ratssitzung vom
30.05.2012 an den zuständigen Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und
Ordnungswesen verwiesen.
Aus Sicht
der Verwaltung ist der Vorschlag zu begrüßen. Fahrradboxen werden mittlerweile
an sehr vielen – auch ländlich gelegenen Bahnhöfen – erfolgreich betrieben. Ein
Beispielfoto kann Anlage 2 entnommen werden. Die Auslastungsquoten sind i.d.R.
sehr gut; häufig bestehen Wartelisten.
Kosten / Förderungsmöglichkeiten
Die Kosten
für die Erstellung einer Anlage mit 20 Boxen betragen etwa 30.000 €. Die Kosten
setzten sich zusammen aus:
Fahrradboxen
inkl. Aufbau: 20.000 €
Fundament
+ Entwässerung +
ggf.
Zuwegung +Beschilderung: 10.000
€
Zusätzliche
könnte eine Ladestation für E-Bikes erstellt werden – entweder als frei
zugängliche Station und / oder integriert in einigen Fahrradboxen. Die Kosten
hierfür betragen maximal etwa 5.000 €.
Fahrradboxen
sind gemäß § 12 ÖPNVG in Verbindung mit der Förderrichtlinie für den Zweckverband
Nahverkehr Westfalen-Lippe explizit förderfähig. Der Fördersatz beträgt 75 %
bei maximal 1.100 € Bau- und Materialkosten je Stellplatz.
Betrieb
/ Einnahmen
Es
erfolgt üblicherweise eine monats- oder jahresweise Vermietung der Boxen über
eine Stelle bei der Gemeindeverwaltung. Die Preise schwanken regional; üblich
sind ungefähr 5-15 € / Monat und teilweise eine leicht vergünstigte Jahresmiete
(z.B. 10facher Monatsmietpreis).
Weiteres
Vorgehen
Aus Sicht
der Verwaltung bestehen zwei Umsetzungsmöglichkeiten:
1. Die
Maßnahme wird als Teilprojekt eines größeren Maßnahmenprogramms zum Ausbau der
P+R- sowie B+R – Anlage am Bahnhof Appelhülsen eingeplant (siehe Vorlage
080/2012). Hierzu wird im Herbst den Gremien ein Maßnahmenkonzept vorgelegt. In
diesem Fall ist eine Förderung denkbar; eine zeitnahe Umsetzung ist jedoch
nicht garantiert (abhängig von noch nicht vorhersehbaren Förderzusagen).
2. Die Maßnahme wird in den Haushalt 2013
eingestellt und dementsprechend kurzfristig jedoch ohne Förderung umgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Beispielfoto