Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 gegebenen
Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die vorliegende 71.
Flächennutzungsplanänderung (siehe Anlage 2) wird beschlossen. Die dazugehörige
Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Ausgangssituation
In der
Ratssitzung vom 28.06.2011 (SV 47/2011) hat der Rat beschlossen, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 126 „Bau- und Gartenmarkt“ aufzustellen und
den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern, um dem bestehenden
Baumarkt an der Appelhülsener Straße eine Erweiterung zu ermöglichen und eine
städtebauliche Aufwertung in diesem Bereich sicher zu stellen.
Verfahren
Die
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Parallelverfahren
durchgeführt. Um dem Vorhabenträger eine zügige Umsetzung zu ermöglichen, wurde
bei der anschließenden Offenlage jedoch das Verfahren zur 71. Änderung des
Flächennutzungsplanes vorgezogen. So kann die eigentliche sehr zeitaufwendige
Detailplanung auf Ebene des Bebauungsplanes während der Phase erfolgen, die zur
Genehmigung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist (3 Monate). So ist es
möglich, dass bereits kurzfristig nach einem Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan eine Umsetzung erfolgen kann, ohne dass eine Genehmigung des
Flächennutzungsplanes abgewartet werden muss.
Durch die
Änderung des Flächennutzungsplanes entsteht noch kein Baurecht für das neue
Vorhaben. Der Flächennutzungsplan ist ausschließlich behördenverbindlich. Alle
verbindlichen Festsetzungen zur künftigen baulichen Nutzung im Änderungsbereich
ergeben sich ausschließlich über den vorhabenbezogenenen Bebauungsplan.
Planinhalt
Im
bestehenden Flächennutzungsplan ist ein Teil des Plangebietes als
Sonderbaufläche dargestellt und ein anderer Teil als gewerbliche Baufläche. Um
auf Ebene des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen
für die nächste Planebene des Bebauungsplanes zu schaffen, ist es erforderlich
den gesamten Änderungsbereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bau-
und Gartenmarkt“ darzustellen. Um schädliche Auswirkungen auf den
Hauptversorgungsbereich sowie die Einzelhandelsstruktur der Nachbargemeinden zu
verhindern, wird bereits auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Beschränkung
der maximalen Verkaufsfläche durchgeführt.
Weitere
Details sind der Begründung mit Umweltbericht in Anlage 3, der
Artenschutzprüfung in Anlage 4 sowie einer Einzelhandelsuntersuchung in Anlage
5 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger. Weitere Folgekosten entstehen
der Gemeinde durch die Planänderung nicht.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung
Anlage 2: Planzeichnung 71. Änderung des FNP
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zur 71.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4: Artenschutzgutachten
Anlage 5: Einzelhandelsgutachten