Betreff
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW
Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
hier: Massentierhaltungsanlagen im Außenbereich
Vorlage
117/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 befindliche Anregung wird an den zuständigen Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur Vorberatung und den Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung verwiesen.

 


Sachverhalt:

Mehrere Bürger (derzeit 8) haben den in Anlage 1 befindlichen Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung gestellt (alle Antragsteller mit gleichem Wortlaut).

 

Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln der jeweilige Fachausschuss zur Vorberatung - hier: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen und der Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beschlussfassung zuständig. Der Antrag sollte demnach an die entsprechenden Gremien verwiesen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:
Antrag