hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Ein
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Amselweg“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss).
2. Über
die Schließung des Spielplatzes Eschkamp wird abschließend erst im Rahmen des
Satzungsbeschlusses im o.g. Bebauungsplanverfahren entschieden.
Sachverhalt:
Ein
Bewohner des Eschkamps, Schapdetten, ist auf die Verwaltung mit dem Ansinnen
zugekommen, den an sein Grundstück angrenzenden Spielplatz zu erwerben, um hier
ein oder ggf. zwei Einfamilienhäuser zu errichten (siehe Anlage 1).
Bewertung
des Spielplatzstandortes „Eschkamp“
Der
Entwurf des Spielplatzentwicklungskonzepts aus dem Jahr 2006 sieht für die
Versorgung von Schapdetten langfristig nur den Erhalt der Spielplätze St. Bonifatius-Schule und Am Detterbach vor. Im Rahmen der politischen Diskussion ist
entschieden worden, den Spielplatz Eschkamp dann zu schließen, wenn der
Spielplatz Am Detterbach neugestaltet worden ist (Auszug aus dem
Spielplatzentwicklungskonzept sowie der Niederschrift mit der modifizierten
Beschlussfassung siehe Anlage 2).
Der Spielplatz
Am Detterbach ist in den letzten Jahren durch zahlreiche neue Geräte umfassend
aufgewertet worden. Angesichts der Distanz von nur etwa 200 m zwischen den
Spielplätzen und der großzügigen Flächengröße des Spielplatzes Am Detterbach
ist eine Schließung des Spielplatz Eschkamp nun vertretbar (Fotos siehe Anlage
6).
Auf dem
Spielplatz Eschkamp sind in jüngerer Vergangenheit einige neue Spielgeräte
installiert worden, die jedoch zu anderen Spielplatzstandorten umgesetzt werden
können.
Nutzung
des Spielplatzes Eschkamp als Bauland
Das
Grundstück des Spielplatzes Eschkamp ist aus Sicht der Verwaltung durchaus als
Bauland nutzbar, wenngleich der ungleichmäßige Flächenzuschnitt und ein über
das Grundstück verlaufender Kanal die Nutzbarkeit einschränken (Plan siehe
Anlage 5). Städtebaulich wäre eine bauliche Fassung der Sackgasse keine
Verschlechterung des Ortsbildes. Die fußläufige Anbindung des Sportplatzes
sowie eine bauliche Gestaltung, die sich im Rahmen des Umfeldes bewegt, sollten
dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.
Bereits
im Jahr 2008 wurde durch die Verwaltung ein Gutachter damit beauftragt zu
prüfen, ob das Grundstück angesichts der angrenzenden Sportanlagen aus Sicht
des Immissionsschutzes für eine Bebauung geeignet ist. Wie dem Auszug aus
diesem Gutachten in Anlage 4 zu entnehmen ist, sind diese Voraussetzungen
gegeben.
Um das
Spielplatzgrundstück baulich nutzen zu können, ist eine Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 59 „Amselweg“ erforderlich (siehe Anlage 3). Dieser setzt
diesen Bereich derzeit als Spielfläche fest. Dementsprechend ist ein
beschleunigtes Änderungsverfahren gemäß § 13a BauGB erforderlich. Um
insbesondere den Bürgern Schapdettens und den Nachbarn ausreichend Möglichkeit
zur Beteiligung zu geben, sollte trotz dieses Verfahrensweges eine zweistufige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Fazit
Aus Sicht
der Verwaltung kann der Spielplatz Eschkamp in Bauland umgewandelt werden. Im
Rahmen einer Nachverdichtung kann so in Schapdetten dringend benötigtes Bauland
bereit gestellt werden.
Um
insbesondere der Schapdettener Bevölkerung Gelegenheit zur Beteiligung zu
geben, sollte jedoch erst nach den Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung im
Bebauungsplanänderungsverfahren über die endgültige Schließung entschieden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Verkauft
werden können etwa 700 m² Fläche. Für diesen Teil Schapdettens liegt der
Bodenrichtwert bei 145 € / m² (also ca. 100.000 €). Ggf. sind jedoch bestimmte
Abschläge beim Preis hinzunehmen, da das Grundstück durch den Zuschnitt sowie
den kreuzenden Kanal gewissen Einschränkungen unterliegt.
Durch
die Aufgabe des Spielplatzes können außerdem jährlich etwa 2.700 € Pflegekosten
gespart werden.
Im
Gegenzug ist mit etwa 3.000 € Planungskosten sowie internem
Personalaufwand für die Änderung des
Bebauungsplanes zu rechnen.
Die
Umsetzung der bestehenden Spielgeräte auf andere Spielplatzstandorte führt zu
Kosten in Höhe von etwa 2.500 €.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Anlage 2: Auszug aus dem Spielplatzkonzept
Anlage 3: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 59
„Amselweg“
Anlage 4: Auszug aus dem Schallgutachten
Anlage 5: Detailplan des Grundstücks
Anlage 6: Fotos der Spielplätze Eschkamp und
Am Detterbach