Beschlussvorschlag:
Die in
Anlage 5 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
Die
vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Gewerbe- und
Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe Anlage 1, 2 und 3) im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung
beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Rates vom 06.03.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“
gefasst (BV 039/2012). Das vereinfachte Änderungsverfahren kann nun zum
Abschluss gebracht werden. Es ist nur eine Stellungnahme eingegangen, die
Anlage 5 entnommen werden kann.
Ziel des
Änderungsverfahrens ist es, im Eingangsbereich des Gewerbegebietes die
Erschließungsstruktur an die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden anzupassen.
Insbesondere soll statt einer Gemeinschaftsstellplatzanlage eine
Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden und eine Festsetzung zur
Geschossigkeit (verpflichtende Festsetzung 2-4 Vollgeschosse) gestrichen
werden. Ferner wurde eine Gestaltungsfestsetzung zum Werbepylon geringfügig
angepasst.
Details
sind der Planzeichnung (Anlage 1-3) und der Begründung in Anlage 4 zu
entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
In
Folge der Planänderung verringert sich die Größe der verkäuflichen
Gewerbeflächen um
ca.
1.600 m² (öffentliche Straße statt privater Gemeinschaftsstellplatzanlage).
Dies führt zu einer Verringerung der Verkaufserlöse von etwa 62.400 €.
Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung, alt
Anlage 2: Planzeichnung, neu
Anlage 3: Änderung einer
Gestaltungsfestsetzung
Anlage 4: Begründung
Anlage 5: Abwägungsempfehlung