Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 "Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch"; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
105/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 5 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

 

Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe Anlage 1, 2 und 3) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) wird beschlossen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates vom 06.03.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ gefasst (BV 039/2012). Das vereinfachte Änderungsverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden. Es ist nur eine Stellungnahme eingegangen, die Anlage 5 entnommen werden kann.

 

Ziel des Änderungsverfahrens ist es, im Eingangsbereich des Gewerbegebietes die Erschließungsstruktur an die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden anzupassen. Insbesondere soll statt einer Gemeinschaftsstellplatzanlage eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden und eine Festsetzung zur Geschossigkeit (verpflichtende Festsetzung 2-4 Vollgeschosse) gestrichen werden. Ferner wurde eine Gestaltungsfestsetzung zum Werbepylon geringfügig angepasst.

 

Details sind der Planzeichnung (Anlage 1-3) und der Begründung in Anlage 4 zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

In Folge der Planänderung verringert sich die Größe der verkäuflichen Gewerbeflächen um

ca. 1.600 m² (öffentliche Straße statt privater Gemeinschaftsstellplatzanlage). Dies führt zu einer Verringerung der Verkaufserlöse von etwa 62.400 €.


Anlagen:

Anlage 1:            Planzeichnung, alt

Anlage 2:            Planzeichnung, neu

Anlage 3:            Änderung einer Gestaltungsfestsetzung

Anlage 4:            Begründung

Anlage 5:            Abwägungsempfehlung