Betreff
Antrag der Heimatvereine in der Gemeinde Nottuln vom 20.03.2012 zur Aufnahme in die Liste förderungswürdiger Vereine im Rahmen der gemeindlichen Kulturförderung
Vorlage
093/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vier Heimatvereine in der Gemeinde Nottuln (Nottuln, Appelhülsen, Darup und Schapdetten) werden gemäß den geltenden Kulturförderrichtlinien in die Liste der förderungswürdigen Vereine aufgenommen.

Eine erstmalige Förderung soll im Haushaltsjahr 2012 (alternativ 2013) erfolgen.


Sachverhalt:

Die vier Heimatvereine in der Gemeinde Nottuln beantragen mit Schreiben vom 20. März 2012 in die Liste förderungswürdiger Vereine gemäß den Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln aufgenommen zu werden. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Die Liste der bisherigen förderungswürdigen Vereine ist als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Die vier Heimatvereine wurden gebeten, den Erhebungsbogen nach den Kulturförderrichtlinien nachzureichen, damit z.B. auch die finanziellen Auswirkungen geprüft werden können. Mit einem Rücklauf der Erhebungsbögen wird bis zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit gerechnet, so dass ein Ergebnis in der Sitzung bekanntgegeben werden kann.

Grundsätzlich sind Anträge bis zum 30.6. eines Jahres für das jeweilige Folgejahr zu stellen.

Sollte dem Antrag zur Aufnahme in die Liste entsprochen werden, wäre außerdem noch zu entscheiden, ob eine Förderung auch für das Jahr 2012 in Betracht kommen soll.

Die bisher geplanten Zuschüsse an kulturelle Vereinigungen können der Seite 37 des Entwurfs des Haushalts 2012 entnommen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zurzeit 10,00 € pro jugendliches Mitglied.


Anlagen:

1.       Antrag der Heimatvereine in der Gemeinde Nottuln vom 20.03.2012

2.       Liste der förderungswürdigen Vereine gemäß den Kulturförderrichtlinien