hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren
zur Änderung des Bebauungsverfahren Nr. 124 „Ehemalige Molkerei, Appelhülsen“
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB hinsichtlich folgender Punkte wird
eingeleitet (Aufstellungsbeschluss):
1. Änderung der
festgesetzten Firsthöhe
2. Änderung der
festgesetzten Traufhöhe
3. Änderung der
festgesetzten Baulinie
Sachverhalt:
Am 13.12.2011 hat der Rat den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 124 „Ehemalige Molkerei, Appelhülsen“
getroffen (Bebauungsplan siehe Anlage 2). Mit diesem Bebauungsplan soll die
Nachnutzung des brach gefallenen Geländes städtebaulich geordnet werden.
Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
wurde diesseits – wie sich nun herausgestellt hat – fälschlicherweise davon
ausgegangen, dass das geplante Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans
entspricht. Bei der Vorbereitung der Bauantragsunterlagen durch den Architekten
ist nun aufgefallen, dass dies insbesondere in einem Punkt nicht der Fall ist
und aus Sicht des Architekten in zwei weiteren Punkten die Festsetzungen
optimiert werden könnten (Schreiben des Architekten siehe Anlage 1;
Vorhabenplanung siehe Anlage 3).
Zu 1: Änderung der festgesetzten
Firsthöhe
Die vom Vorhabenträger geplante Pyramide überragt die festgesetzte Firsthöhe um
3 m. Falls die Pyramide in der geplanten Form errichtet werden soll, ist hier
eine Änderung der Festsetzung erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch
nicht eine generelle Anhebung der maximalen Firsthöhe auf 14 m erfolgen.
Hinsichtlich der maximalen Firsthöhe wurde als Vergleichsmaßstab bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes das gegenüberliegende Mehrfamilienhaus
Bahnhofstraße 58 herangezogen, welches eine Firsthöhe von 11 m aufweist. Ein
grundsätzliches Überschreiten dieses Maßes erscheint hier nicht ortstypisch.
Angesichts der Sonderkonstruktionsweise der Pyramide (transparentes
Erscheinungsbild, Überschreitung der Firsthöhe nur punktuell an der Spitze der
Pyramide) könnte jedoch speziell für Baukörper dieser Art eine Ausnahmeregelung
in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Zu 2: Änderung der festgesetzten
Traufhöhe
Die festgesetzten Traufhöhen im Mischgebiet erlauben zwar eine Umsetzung des
Vorhabens, schränken aus Sicht des Vorhabenträgers jedoch die künftige
Flexibilität ein. Der Vorhabenträger bittet um eine Festsetzung, die zukünftig
im Mischgebiet eine Bebauung mit Flachdach und drei Vollgeschossen erlaubt.
Hierfür wäre eine Anhebung der Traufhöhen um etwa einen Meter erforderlich.
Eine solche Anhebung ist aus Sicht der
Verwaltung, entlang der (künftigen) Bahnhofstraße unproblematisch. Im hinteren
Bereich des Mischgebiets, angrenzend an den Salmbreitenbach, würde dies jedoch
aus hiesiger Sicht einen noch stärkeren Bruch im Vergleich zur angrenzenden
Wohnbebauung an der Ostlandstraße bedeuten.
Zu 3.: Baulinie
Durch eine Baulinie im Nordwesten des Plangebietes soll eine an der Straße
orientierte Bebauung sichergestellt werden. Dieses entspricht im Wesentlichen
auch dem Planentwurf des Vorhabenträgers. Dieser springt jedoch mit der
Pyramide geringfügig stärker zurück als es der Plan zulässt, um hier vor dem
Gebäude eine Reihe Stellplätze zu verorten. Voraussichtlich ließe sich dies im
Rahmen der Baugenehmigung durch eine Befreiung von den Festsetzungen lösen.
Sollte der Bebauungsplan jedoch ohnehin geändert werden, könnte hier die
Festsetzung geringfügig angepasst werden, ohne dass die städtebauliche Zielsetzung
an dieser Stelle maßgeblich beeinträchtigt wird.
Verfahren
Die Änderungen können im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung
nicht berührt sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Geringer
interner Personalbedarf
Anlagen:
Anlage 1 Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes
Anlage 2 Bebauungsplan Nr. 124 „Ehemalige
Molkerei, Appelhülsen“
Anlage 3 Lageplan, Ansicht und Isometrie des
Vorhabens