Holzhackschnitzelanlage - Antrag auf Prüfung einer möglichen Erhöhung des Eigenanteils an Holzhackschnitzeln
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
der UBG-Fraktion:
Die
Gemeindewerke Nottuln mögen prüfen, ob nicht der Eigenanteil an
Holzhackschnitzeln deutlich erhöht werden kann:
1.
Durch eine
Auflistung, welche möglichen Freiflächen der Gemeinde Nottuln zur Verfügung
stehen, die mit schnell wachsenden Hölzern aufgeforstet und dann kontinuierlich
gehackt werden können.
2.
Durch eine
Erfassung, welche Wallhecken, Wegebegrenzungen oder andere Gehölze z.B. durch
Baumpflegearbeiten, die durch die Gemeinde z.Zt. gehackt werden oder hierfür in
Frage kommen können.
3.
Durch die
Erstellung eines mehrjährigen Hackkonzeptes für Wallhecken und Gehölze.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 10.02.2012 beantragt die UBG-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln
vor dem Hintergrund, dass die Gemeindewerke die Holzhackschnitzelanlage seit
gut einem Jahr betreiben, dass die Gemeindewerke prüfen mögen, ob nicht der
Eigenanteil an Holzhackschnitzeln deutlich erhöht werden kann.
Im
Einzelnen soll eine Auflistung erfolgen, welche möglichen Freiflächen der
Gemeinde Nottuln zur Verfügung stehen, die dann mit schnellwachsenden Hölzern
aufgeforstet und kontinuierlich gehackt werden können.
Ferner
soll eine Erfassung erfolgen, welche Wallhecken, Wegebegrenzungen oder andere
Gehölze z.B. durch Baumpflegearbeiten, die durch die Gemeinde z.Zt. gehackt
werden oder hierfür in Frage kommen können.
Es
soll ein mehrjähriges Hackkonzept für Wallhecken und Gehölze erstellt werden.
Zu
dem Antrag der UBG-Fraktion ist Folgendes festzuhalten:
Bereits
im Rahmen der Überlegungen zur Umsetzung eines Nahwärmekonzeptes wurde auch
über die Möglichkeiten zur Sicherstellung des Brennstoffbedarfes nachgedacht. Vor
dem Hintergrund, dass die Kernkompetenz der Gemeindewerke nicht in der
Holzverarbeitung liegt und die Holzlogistik einen aufwendigen Arbeitsbereich
darstellt, der neben personellen Kapazitäten
auch technische Betriebsmittel erfordert, fiel die Entscheidung für die
Brennstofflieferungen auf am freien Markt tätige Fachfirmen.
In
der Sitzung des Betriebsausschusses am 23.06.2010 wurde der Beschluss gefasst,
mit einem Holzlieferanten einen Vertrag über die Lieferung von
Holzhackschnitzeln für eine Dauer von 5 Jahren abzuschließen. Grundlage dieses
Beschlusses waren 5 Vertragsangebote mit folgenden Regelungen:
1.
Die
Abrechnung der Brennstofflieferungen erfolgt nicht nach Hackschnitzelmengen,
sondern nach erzeugter Wärme.
2.
Die
Angebote beinhalten die Möglichkeit der Gemeindewerke, rd. 300 – 400 m³
naturbelassenes Holz in der Holzhackschnitzelanlage zu verbrennen.
Auf
Basis dieser Regelungen flossen die Mengen der Gemeindewerke in die
Preiskalkulation der 5 Anbieter preismindernd ein. Auf der anderen Seite wird
sichergestellt, dass vorwiegend gutes Material angeliefert wird, da der
Brennstofflieferant auf Basis der erzeugten Kilowattstunden und nicht auf Basis
der gelieferten Holzmengen vergütet wird.
Der
Vertrag über die Belieferung von Holzhackschnitzeln hat noch eine Laufzeit bis
31.12.2016, sodass kurzfristig der Eigenanteil von Hackschnitzeln nicht erhöht
werden kann. Auch ist die Betriebsleitung der Auffassung, dass man angesichts
des neuen Geschäftsfeldes Wärmeversorgung, nicht auch noch den schwierigen
Bereich der Holzlogistik hat stämmen können. Im Übrigen sichert der
5-Jahresvertrag günstige Bezugskonditionen bis Ende 2016.
Auf
der anderen Seite bilden die Vorschläge der UBG-Fraktion aus Sicht der
Betriebsleitung Ansatzpunkte, zumindest mittelfristig über eine Ausweitung der
eigenen Holzlogistik nachzudenken. Insofern handelt es sich hierbei um ein
umfangreiches Projekt mit dem ein fachlich versierter Mitarbeiter zu
beauftragen wäre.
Da
die betreffende Stelle für den Bereich der kommunalen Grünanlagen in Kürze neu
zu besetzen ist, schlägt die Betriebsleitung vor, diesen Mitarbeiter nach einer
Einarbeitungszeit mit der Prüfung der Möglichkeiten der Ausweitung der eigenen
Holzlogistik zu beauftragen und eine Beratungsgrundlage zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Können z.Zt.
nicht beziffert werden
Anlagen:
Antrag der
UBG-Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln vom 10.02.2012