Begründung des Bürgeranliegens:
Werbung mit z.B. Klinkern, Möbeln, Gussgegenständen, Steinmetzartikeln, Gastronomiebetrieben, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, z.B. Wellenbad, Jugendherberge, Historische Gebäude
Information der Verwaltung:
Bereits heute gibt es an der B 525 in den Ortseingangsbereichen Informationswerbetafeln der Gemeinde, auf der auf Veranstaltungen oder den Wochenmarkt hingewiesen wird. Insofern ist hier bereits in der Vergangenheit ein bestimmtes Grundpotential erkannt worden. Ob sich hier eine Ausweitung auf die Privatwirtschaft als sinnvoll erweist, sollte in einem Austausch zwischen der Verwaltung mit den vom Vorschlaggeber genannten möglichen Interessenten geklärt werden.
Bei der Einrichtung von Werbeanlagen muss stets ein Abgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Pflege des Ortsbildes geschehen. Werbung sollte hier, wenn sie zugelassen werden sollte, auf bestimmte Standorte konzentriert werden. Dabei ist die Auswahl geeigneter Standorte – auch in Absprache mit dem Träger der Bundesstraße – und eine hochwertige Gestaltung von hoher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Ggf. Kosten für
die erstmalige Einrichtung einer oder mehrerer Werbeeinrichtungen. Nach
Möglichkeit sollte hier jedoch eine Kostenübernahme durch den Interessenten
erfolgen. Der Nutzen einer solchen Maßnahme ist nicht quantifizierbar.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung
wird beauftragt zu prüfen, ob in der lokalen Wirtschaft Interesse an einer oder
mehreren zentralen Werbeanlagen besteht. Über das Ergebnis werden die
politischen Gremien unterrichtet und bei bestehendem Interesse ein
Umsetzungsvorschlag erarbeitet.