Betreff
Werbung für Nottulns Wirtschaft und Kultur
Vorlage
061/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Werbung mit z.B. Klinkern, Möbeln, Gussgegenständen, Steinmetzartikeln, Gastronomiebetrieben, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, z.B. Wellenbad, Jugendherberge, Historische Gebäude

 


Information der Verwaltung:

Bereits heute gibt es an der B 525 in den Ortseingangsbereichen Informationswerbetafeln der Gemeinde, auf der auf Veranstaltungen oder den Wochenmarkt hingewiesen wird. Insofern ist hier bereits in der Vergangenheit ein bestimmtes Grundpotential erkannt worden. Ob sich hier eine Ausweitung auf die Privatwirtschaft als sinnvoll erweist, sollte in einem Austausch zwischen der Verwaltung mit den vom Vorschlaggeber genannten möglichen Interessenten geklärt werden.

 

Bei der Einrichtung von Werbeanlagen muss stets ein Abgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Pflege des Ortsbildes geschehen. Werbung sollte hier, wenn sie zugelassen werden sollte, auf bestimmte Standorte konzentriert werden. Dabei ist die Auswahl geeigneter Standorte – auch in Absprache mit dem Träger der Bundesstraße – und eine hochwertige Gestaltung von hoher Bedeutung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ggf. Kosten für die erstmalige Einrichtung einer oder mehrerer Werbeeinrichtungen. Nach Möglichkeit sollte hier jedoch eine Kostenübernahme durch den Interessenten erfolgen. Der Nutzen einer solchen Maßnahme ist nicht quantifizierbar.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der lokalen Wirtschaft Interesse an einer oder mehreren zentralen Werbeanlagen besteht. Über das Ergebnis werden die politischen Gremien unterrichtet und bei bestehendem Interesse ein Umsetzungsvorschlag erarbeitet.