Beschlussvorschlag:
1.
Die Ausführungen zur
Standort- und Nutzungsanalyse und zur Entwicklung der Grundwasserqualität
werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die Vereinbarungen über
den Verzicht auf landwirtschaftliche Düngung werden für die Periode 6/2012 bis
6/2013 verlängert.
3.
Die Maßnahmen zur
Verringerung möglicher Eintragspfade aus undichten Abwasserleitungen im
Wasserschutzgebiet/Wassereinzugsgebiet werden auf Basis der rechtlichen
Rahmenbedingungen weiter umgesetzt.
Sachverhalt:
Die
Ergebnisse der Standort- und Nutzungsanalyse sowie die mikrobiologischen
Belastungen des Grundwassers umfassen eine Vielzahl von Problembereichen. So
betreffen die möglichen Eintragspfade undichte Abwasserleitungen oder eine
Wirtschaftsdüngung zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten
Flächen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diese Problembereiche in einer
Beratungsvorlage darzustellen und umfänglich zu beraten.
Entwicklung der Grundwassersituation vor
dem Hintergrund der Ergebnisse aus der Standort- und Nutzungsanalyse
Die
Entwicklung der Grundwasserqualität vor dem Hintergrund der zeitweisen
mikrobiologischen Belastung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 wurde durch das
IWW aufbereitet. Auf der Basis der im Jahr 2010 durchgeführten Standort- und
Nutzungsanalyse für das Wasserschutz-/ Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes
Nottuln wurden zwischenzeitlich mehrere Maßnahmen umgesetzt, die zu einer
nachhaltigen Sicherung der Grundwasserqualität beitragen.
Einerseits
ist im Jahr 2009 durch eine weitere Aufbereitungsstufe im Wasserwerk eine
zusätzliche Absicherung der Trinkwasserqualität erfolgt. Die Wasserversorgung
Nottuln ist trotz einer vorübergehenden Belastung des Grundwassers jederzeit in
der Lage, hochwertiges Trinkwasser entsprechend der Trinkwasserverordnung an
die Verbraucher abzugeben.
Andererseits
ist im Rahmen der Vorsorge auch die Grundwasserqualität zu betrachten. Die auf
Basis der Ergebnisse der Standort- und Nutzungsanalyse durchgeführten Maßnahmen
betreffen das im Jahr 2011 eingerichtete Frühwarnsystem für mögliche
mikrobiologische Beeinträchtigungen des Grundwassers, die für 2011
abgeschlossenen Vereinbarungen im Rahmen der Kooperation
Landwirtschaft/Wasserwirtschaft über einen zeitweisen Verzicht auf eine Düngung
mit Wirtschaftsdünger, sowie die Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen
Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität durch undichte Abwasserleitungen.
Aufgrund
der komplexen Thematik wird der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse,
Herr Diplom-Geograph Nolte, IWW Mühlheim a.d.R. die Entwicklung der
Grundwasserqualität und die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen in der
Sitzung des Betriebsausschusses umfassend darstellen.
Vereinbarungen im Rahmen der Kooperation
Landwirtschaft/ Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet über den Verzicht auf
eine Wirtschaftsdüngung nach Ernte der Hauptfrucht
In
der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.07.2011 wurde der Beschluss gefasst,
im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im
Stevereinzugsgebiet (Steverkooperation) Vereinbarungen über den Verzicht auf
eine Wirtschaftsdüngung nach Hauptfruchternte (Herbstdüngung) abzuschließen.
Über eine mögliche Verlängerung für das Folgejahr soll der Betriebsausschuss
beschließen.
Vor
der Beratung im Betriebsausschuss am 07.03.2012 fand am 30.01.2012 eine Sitzung
mit Bewirtschaftern im Wassereinzugsgebiet Nottuln, Vertretern der Kreisstelle
der Landwirtschaftskammer Coesfeld und den Vertretern der Gemeindewerke Nottuln
statt. Unter Leitung des Vorsitzenden der Steverkooperation, Herrn Anton Holz,
erfolgte ein Informationsaustausch vor dem Hintergrund des Düngeverzichts im
Jahr 2011. Auch wenn nicht alle Bewirtschafter anwesend waren, war eine Tendenz
dahingehend zu erkennen, dass man seitens der Landwirtschaft gewillt ist, den
Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung nach Hauptfruchternte auch für das Jahr
2012 umzusetzen.
Im
Jahr 2011 wurde im Entnahmebrunnen 3 des Wasserwerkes über einen Zeitraum von
26 Tagen an 4 Tagen eine Belastung mit E-coli festgestellt. Im Jahr 2009 betrug
der Zeitraum 36 Tage mit einer Belastung an 16 Tagen und im Jahr 2010 38 Tage
mit einer Belastung an 14 Tagen. Damit war in 2011 einerseits der
Belastungszeitraum kürzer und andererseits hinsichtlich der Häufigkeit geringer
als in den Jahren 2009 und 2010. Die Belastungsreduzierung kann einerseits auf
den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen zurückgeführt werden, andererseits
könnte aber auch die Witterung eine Rolle spielen. Ob der Verzicht auf eine
Wirtschaftsdüngung nachhaltig zum Erfolg beigetragen hat, kann sicher erst über
einen mehrjährigen Zeitraum deutlich werden. Auch die Bezirksregierung Münster
„Obere Wasserbehörde“ sieht die Vereinbarungen zum Düngeverzicht als wichtige
Maßnahme zum vorbeugenden Gewässerschutz.
Aus
diesem Grund schlägt die Betriebsleitung dem Betriebsausschuss vor, die
Laufzeit der bestehenden Vereinbarungen über einen Verzicht auf die
Wirtschaftsdüngung im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft
für das Vertragsjahr 30.06.2012 bis 30.06.2013 zu verlängern.
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Im
Jahr 2011 wurde mit der Umsetzung des Konzeptes über die Dichtheitsprüfung für
Kanalhausanschlüsse begonnen. Vor dem Hintergrund des Grundwasserschutzes wurde
im April eine Satzung beschlossen, die für das
Wasserschutz-/Wassereinzugsgebiet eine vorgezogene Frist zur Dichtheitsprüfung
bis 30.06.2012 vorsieht. Aufgrund des öffentlichen Drucks gegen eine
flächendeckende Dichtheitsprüfung in NRW wurde im zweiten Halbjahr 2011 auf
Landesebene die stringente Umsetzung des LWG in Frage gestellt. Nunmehr liegen
neue Anträge der Landtagsfraktionen vor, über die in den nächsten Monaten in
den Fachausschüssen beraten wird. Die neuen Regelungsanträge sind dieser
Vorlage als Anlage beigefügt. Wesentliche Eckpunkte lauten wie folgt:
Antrag
SPD/ Bündnis 90/Die Grünen
1.
Aufhebung des § 61a LWG
„Dichtheitsprüfung“
2.
Regelung unter § 61 LWG
im Rahmen einer Rechtsverordnung
3.
Dichtheitsprüfung für
Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten bis spätestens 31.12.2020
4.
Variante 1:
Dichtheitsprüfung für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten bis spätestens
31.12.2023
Variante 2: Dichtheitsprüfung nur dann, wenn durch
Feststellungen der Gemeinde im Zuge der Prüfung eigener Anlagen oder andere
Feststellungen Gefahrenlagen erkannt wurden
5. Dichtheitsprüfung
innerhalb von Wasserschutzgebieten für Abwasserleitungen, die der Fortleitung
häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, bis
spätestens 31.12.2015.
Antrag
CDU/FDP
1.
Beibehaltung des § 61 a
LWG
2. Dichtheitsprüfung
bei bestehenden Abwasserleitungen bei einer bedeutenden Änderung sowie bei
einem begründeten Verdacht, insbesondere einer bedeutenden Veränderung der
Bodenstruktur oder eine Boden- und /oder Grundwasserverschmutzung.
In
beiden Anträgen sind nach wie vor Regelungen zum Grundwasserschutz enthalten.
Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt den Gemeinden bezüglich der weiteren
Umsetzung, das Gesetzgebungsverfahren im Landtag abzuwarten, da völlig offen
ist, welcher der Gesetzentwürfe im Landtag eine Mehrheit finden wird.
Während
dieser Empfehlung für die Ortsbereiche, die sich nicht im Wasserschutzgebiet
befinden, problemlos gefolgt werden kann, da in diesem Fall einfach kein
Satzungsentwurf zur Beratung vorgelegt wird, besteht für das Wasserschutz- und
Wassereinzugsgebiet folgendes Problem:
Für
diesen Bereich wurde im Hinblick auf den Grundwasserschutz die Frist zur
Dichtheitsprüfung auf den 30.06.2012 festgesetzt. Da damit zu rechnen ist, dass
sich in den nächsten Monaten eine neue rechtliche Situation ergeben wird,
schlägt die Betriebsleitung vor, die Frist 30.06.2012 nicht stringent
umzusetzen und dem Betriebsausschuss nach Klarheit der rechtlichen Situation
eine neue Beratungsvorlage über eine Umsetzung im Wasserschutz- und Wassereinzugsgebiet
vorzulegen.
Um
dem Grundwasserschutz aber Rechnung zu tragen, werden die Gemeindewerke in den
Fällen einer drohenden Gefährdung des Grundwassers im Wassereinzugsgebiet,
möglichst im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern darauf
hinwirken, dass mögliche Einträge aus undichten Abwasserleitungen vermieden
werden. Unabhängig des § 61a LWG müssen Abwasserleitungen den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen und „dicht“ sein. Vor diesem
Hintergrund gelten die satzungsrechtlichen Regelungen der „Entwässerungsatzung“
der Gemeinde Nottuln.
Die
Betriebsleitung schlägt vor, dem Betriebsausschuss zum Zeitpunkt einer neuen
gesetzlichen Regelung zu den Dichtheitsprüfungen eine Vorlage oder ggf.
geänderte/ neue Satzung zur Beratung vorzulegen, den Termin 30.06.2012 bis zu
diesem Zeitpunkt nicht stringent umzusetzen und bei erkannten
wasserwirtschaftlichen Gefährdungen im Einzugsbereich des Wasserwerkes die
Regelungen der Entwässerungssatzung anzuwenden.
Abschließende Betrachtung der Betriebsleitung
Die
Standort- und Nutzungsanalyse ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des
Grundwasserschutzes. Dabei ist dieses Gutachten nicht statisch sondern immer im
Zeitablauf mit den Ergebnissen von umgesetzten Maßnahmen zu betrachten. Neben
dem umgesetzten Frühwarnsystem und einer Optimierung des Grundwassermonitoring
insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Grundwasserqualität weiter entwickeln
wird. An einer Umsetzung des Maßnahmenkataloges aus der Standort- und Nutzungsanalyse
ist weiter intensiv zu arbeiten. Die Landwirtschaft hat ihren Beitrag bereits
im Jahr 2011 geleistet und ist voraussichtlich auch für 2012 bereit, weiter
mitzuwirken. Der Kurswechsel bezüglich der Umsetzung der Dichtheitsprüfungen
auf Landesebene hat, unabhängig von der Beantwortung der Frage der
Sinnhaftigkeit einer flächendeckenden Dichtheitsprüfung, die Bearbeitung des
Aspektes „mögliche Eintragspfade durch undichte Abwasserleitungen“ erschwert.
Hier steht aber das Instrument der Entwässerungsatzung zur Verfügung. Nach wie
vor gilt, dass alle Abwasserleitungen dicht sein müssen.
Deutlich
ist aber in den vergangenen drei Jahren auch geworden, dass die kommunale
Wasserversorgung trotz einer vorübergehenden Grundwasserbelastung jederzeit in der
Lage war, ein qualitativ hochwertiges Trinkwasser entsprechend den strengen
Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Bürgerschaft im
Versorgungsgebiet Nottuln zu liefern. Alle Maßnahmen zur Verringerung möglicher
Eintragspfade für das Grundwasser dienen der langfristigen Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung der Gemeinde Nottuln. Das sogenannte Minimierungsgebot
der Trinkwasserverordnung sieht vor, bekannt gewordene Belastungen zu
reduzieren bzw. abzustellen. Insofern gilt es auch zukünftig, im Rahmen der
Vorsorge, intensiv an einer Optimierung des Grundwasserschutzes zu
arbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwendungen zu 2. rd. 22.000
€
Anlagen:
·
Antrag der
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
·
Antrag der
Fraktionen CDU und FDP