Betreff
Standort- und Nutzungsanalyse für das Wassereinzugsgebiet der Wasserversorgung Nottuln
Vorlage
060/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Ausführungen zur Standort- und Nutzungsanalyse und zur Entwicklung der Grundwasserqualität werden zur Kenntnis genommen.

2.      Die Vereinbarungen über den Verzicht auf landwirtschaftliche Düngung werden für die Periode 6/2012 bis 6/2013 verlängert.

3.      Die Maßnahmen zur Verringerung möglicher Eintragspfade aus undichten Abwasserleitungen im Wasserschutzgebiet/Wassereinzugsgebiet werden auf Basis der rechtlichen Rahmenbedingungen weiter umgesetzt. 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Ergebnisse der Standort- und Nutzungsanalyse sowie die mikrobiologischen Belastungen des Grundwassers umfassen eine Vielzahl von Problembereichen. So betreffen die möglichen Eintragspfade undichte Abwasserleitungen oder eine Wirtschaftsdüngung zu wasserwirtschaftlich kritischen Zeiten auf bestimmten Flächen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diese Problembereiche in einer Beratungsvorlage darzustellen und umfänglich zu beraten.

 

Entwicklung der Grundwassersituation vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der Standort- und Nutzungsanalyse 

 

Die Entwicklung der Grundwasserqualität vor dem Hintergrund der zeitweisen mikrobiologischen Belastung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 wurde durch das IWW aufbereitet. Auf der Basis der im Jahr 2010 durchgeführten Standort- und Nutzungsanalyse für das Wasserschutz-/ Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Nottuln wurden zwischenzeitlich mehrere Maßnahmen umgesetzt, die zu einer nachhaltigen Sicherung der Grundwasserqualität beitragen.

 

Einerseits ist im Jahr 2009 durch eine weitere Aufbereitungsstufe im Wasserwerk eine zusätzliche Absicherung der Trinkwasserqualität erfolgt. Die Wasserversorgung Nottuln ist trotz einer vorübergehenden Belastung des Grundwassers jederzeit in der Lage, hochwertiges Trinkwasser entsprechend der Trinkwasserverordnung an die Verbraucher abzugeben.

 

Andererseits ist im Rahmen der Vorsorge auch die Grundwasserqualität zu betrachten. Die auf Basis der Ergebnisse der Standort- und Nutzungsanalyse durchgeführten Maßnahmen betreffen das im Jahr 2011 eingerichtete Frühwarnsystem für mögliche mikrobiologische Beeinträchtigungen des Grundwassers, die für 2011 abgeschlossenen Vereinbarungen im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft über einen zeitweisen Verzicht auf eine Düngung mit Wirtschaftsdünger, sowie die Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität durch undichte Abwasserleitungen.

 

Aufgrund der komplexen Thematik wird der Bearbeiter der Standort- und Nutzungsanalyse, Herr Diplom-Geograph Nolte, IWW Mühlheim a.d.R. die Entwicklung der Grundwasserqualität und die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen in der Sitzung des Betriebsausschusses umfassend darstellen.

 

 

Vereinbarungen im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/ Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung nach Ernte der Hauptfrucht

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.07.2011 wurde der Beschluss gefasst, im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet (Steverkooperation) Vereinbarungen über den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung nach Hauptfruchternte (Herbstdüngung) abzuschließen. Über eine mögliche Verlängerung für das Folgejahr soll der Betriebsausschuss beschließen.

 

Vor der Beratung im Betriebsausschuss am 07.03.2012 fand am 30.01.2012 eine Sitzung mit Bewirtschaftern im Wassereinzugsgebiet Nottuln, Vertretern der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Coesfeld und den Vertretern der Gemeindewerke Nottuln statt. Unter Leitung des Vorsitzenden der Steverkooperation, Herrn Anton Holz, erfolgte ein Informationsaustausch vor dem Hintergrund des Düngeverzichts im Jahr 2011. Auch wenn nicht alle Bewirtschafter anwesend waren, war eine Tendenz dahingehend zu erkennen, dass man seitens der Landwirtschaft gewillt ist, den Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung nach Hauptfruchternte auch für das Jahr 2012 umzusetzen.

 

Im Jahr 2011 wurde im Entnahmebrunnen 3 des Wasserwerkes über einen Zeitraum von 26 Tagen an 4 Tagen eine Belastung mit E-coli festgestellt. Im Jahr 2009 betrug der Zeitraum 36 Tage mit einer Belastung an 16 Tagen und im Jahr 2010 38 Tage mit einer Belastung an 14 Tagen. Damit war in 2011 einerseits der Belastungszeitraum kürzer und andererseits hinsichtlich der Häufigkeit geringer als in den Jahren 2009 und 2010. Die Belastungsreduzierung kann einerseits auf den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen zurückgeführt werden, andererseits könnte aber auch die Witterung eine Rolle spielen. Ob der Verzicht auf eine Wirtschaftsdüngung nachhaltig zum Erfolg beigetragen hat, kann sicher erst über einen mehrjährigen Zeitraum deutlich werden. Auch die Bezirksregierung Münster „Obere Wasserbehörde“ sieht die Vereinbarungen zum Düngeverzicht als wichtige Maßnahme zum vorbeugenden Gewässerschutz.

 

Aus diesem Grund schlägt die Betriebsleitung dem Betriebsausschuss vor, die Laufzeit der bestehenden Vereinbarungen über einen Verzicht auf die Wirtschaftsdüngung im Rahmen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft für das Vertragsjahr 30.06.2012 bis 30.06.2013 zu verlängern.

 

 

 

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

 

 

Im Jahr 2011 wurde mit der Umsetzung des Konzeptes über die Dichtheitsprüfung für Kanalhausanschlüsse begonnen. Vor dem Hintergrund des Grundwasserschutzes wurde im April eine Satzung beschlossen, die für das Wasserschutz-/Wassereinzugsgebiet eine vorgezogene Frist zur Dichtheitsprüfung bis 30.06.2012 vorsieht. Aufgrund des öffentlichen Drucks gegen eine flächendeckende Dichtheitsprüfung in NRW wurde im zweiten Halbjahr 2011 auf Landesebene die stringente Umsetzung des LWG in Frage gestellt. Nunmehr liegen neue Anträge der Landtagsfraktionen vor, über die in den nächsten Monaten in den Fachausschüssen beraten wird. Die neuen Regelungsanträge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Wesentliche Eckpunkte lauten wie folgt:

 

Antrag SPD/ Bündnis 90/Die Grünen

      

1.      Aufhebung des § 61a LWG „Dichtheitsprüfung“

2.      Regelung unter § 61 LWG im Rahmen einer Rechtsverordnung

3.      Dichtheitsprüfung für Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten bis spätestens 31.12.2020

4.      Variante 1: Dichtheitsprüfung für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten bis spätestens 31.12.2023

Variante 2: Dichtheitsprüfung nur dann, wenn durch Feststellungen der Gemeinde im Zuge der Prüfung eigener Anlagen oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkannt wurden

 

5.      Dichtheitsprüfung innerhalb von Wasserschutzgebieten für Abwasserleitungen, die der Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, bis spätestens 31.12.2015.

 

Antrag CDU/FDP

 

1.      Beibehaltung des § 61 a LWG

2.      Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen bei einer bedeutenden Änderung sowie bei einem begründeten Verdacht, insbesondere einer bedeutenden Veränderung der Bodenstruktur oder eine Boden- und /oder Grundwasserverschmutzung.

In beiden Anträgen sind nach wie vor Regelungen zum Grundwasserschutz enthalten. Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt den Gemeinden bezüglich der weiteren Umsetzung, das Gesetzgebungsverfahren im Landtag abzuwarten, da völlig offen ist, welcher der Gesetzentwürfe im Landtag eine Mehrheit finden wird.

 

Während dieser Empfehlung für die Ortsbereiche, die sich nicht im Wasserschutzgebiet befinden, problemlos gefolgt werden kann, da in diesem Fall einfach kein Satzungsentwurf zur Beratung vorgelegt wird, besteht für das Wasserschutz- und Wassereinzugsgebiet folgendes Problem:

 

Für diesen Bereich wurde im Hinblick auf den Grundwasserschutz die Frist zur Dichtheitsprüfung auf den 30.06.2012 festgesetzt. Da damit zu rechnen ist, dass sich in den nächsten Monaten eine neue rechtliche Situation ergeben wird, schlägt die Betriebsleitung vor, die Frist 30.06.2012 nicht stringent umzusetzen und dem Betriebsausschuss nach Klarheit der rechtlichen Situation eine neue Beratungsvorlage über eine Umsetzung im Wasserschutz- und Wassereinzugsgebiet vorzulegen.

 

Um dem Grundwasserschutz aber Rechnung zu tragen, werden die Gemeindewerke in den Fällen einer drohenden Gefährdung des Grundwassers im Wassereinzugsgebiet, möglichst im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern darauf hinwirken, dass mögliche Einträge aus undichten Abwasserleitungen vermieden werden. Unabhängig des § 61a LWG müssen Abwasserleitungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und „dicht“ sein. Vor diesem Hintergrund gelten die satzungsrechtlichen Regelungen der „Entwässerungsatzung“ der Gemeinde Nottuln.

      

Die Betriebsleitung schlägt vor, dem Betriebsausschuss zum Zeitpunkt einer neuen gesetzlichen Regelung zu den Dichtheitsprüfungen eine Vorlage oder ggf. geänderte/ neue Satzung zur Beratung vorzulegen, den Termin 30.06.2012 bis zu diesem Zeitpunkt nicht stringent umzusetzen und bei erkannten wasserwirtschaftlichen Gefährdungen im Einzugsbereich des Wasserwerkes die Regelungen der Entwässerungssatzung anzuwenden.

 

 

Abschließende Betrachtung der Betriebsleitung

 

Die Standort- und Nutzungsanalyse ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des Grundwasserschutzes. Dabei ist dieses Gutachten nicht statisch sondern immer im Zeitablauf mit den Ergebnissen von umgesetzten Maßnahmen zu betrachten. Neben dem umgesetzten Frühwarnsystem und einer Optimierung des Grundwassermonitoring insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Grundwasserqualität weiter entwickeln wird. An einer Umsetzung des Maßnahmenkataloges aus der Standort- und Nutzungsanalyse ist weiter intensiv zu arbeiten. Die Landwirtschaft hat ihren Beitrag bereits im Jahr 2011 geleistet und ist voraussichtlich auch für 2012 bereit, weiter mitzuwirken. Der Kurswechsel bezüglich der Umsetzung der Dichtheitsprüfungen auf Landesebene hat, unabhängig von der Beantwortung der Frage der Sinnhaftigkeit einer flächendeckenden Dichtheitsprüfung, die Bearbeitung des Aspektes „mögliche Eintragspfade durch undichte Abwasserleitungen“ erschwert. Hier steht aber das Instrument der Entwässerungsatzung zur Verfügung. Nach wie vor gilt, dass alle Abwasserleitungen dicht sein müssen.

 

Deutlich ist aber in den vergangenen drei Jahren auch geworden, dass die kommunale Wasserversorgung trotz einer vorübergehenden Grundwasserbelastung jederzeit in der Lage war, ein qualitativ hochwertiges Trinkwasser entsprechend den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Bürgerschaft im Versorgungsgebiet Nottuln zu liefern. Alle Maßnahmen zur Verringerung möglicher Eintragspfade für das Grundwasser dienen der langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Nottuln. Das sogenannte Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung sieht vor, bekannt gewordene Belastungen zu reduzieren bzw. abzustellen. Insofern gilt es auch zukünftig, im Rahmen der Vorsorge, intensiv an einer Optimierung des Grundwasserschutzes zu arbeiten.       

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufwendungen zu 2. rd. 22.000 €

 


Anlagen:

 

·         Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen

·         Antrag der Fraktionen CDU und FDP