Betreff
Besteuerung von gefährlichen Tieren
Vorlage
058/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Das Halten und Züchten von gefährlichen Tieren sollte versteuert werden, z. B. bei giftigen Spinnen oder Skorpionen, Gift- und Würgeschlangen, giftigen Amphibien und Fischen, gefährlichen Reptilien sowie Wildtieren und dergleichen

 


Information der Verwaltung:

Bzgl. der Möglichkeit einer Einführung einer neuen Steuer wird auf die Vorlage 041/2012 (Einführung einer Katzensteuer) verwiesen. Demnach wäre die Einführung einer Steuer für gefährliche Tiere – nach Genehmigung des Innen- u. Finanzministeriums des Landes NRW- rechtlich zulässig.

 

Für die Einführung der Steuer müsste zunächst definiert werden, was überhaupt giftige oder gefährliche Tiere sind. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW definiert potentiell gefährliche Tiere wie folgt:

 

„Als potenziell gefährliche Tiere gelten Tiere, die aufgrund ihrer Giftwirkung, Beißkraft und / oder sonstigen Körperkraft den Menschen erheblich schädigen können. Es handelt sich überwiegend um nicht heimische (exotische) Wildtiere wie:

  • giftige Tiere (z.B. Giftschlangen, Giftechsen),
  • als Ausgewachsene groß werdende, exotische Tiere mit enormer Beißkraft (z.B. alle Panzerechsen (Alligatoren, Krokodile, Gaviale), bestimmte Schildkröten (z.B. Schnappschildkröte, Geierschildkröte), auch Großkatzen, große Hundeartige und Bären sowie
  • als Ausgewachsene groß werdende, exotische Tiere mit sonstiger Körperkraft (Würgen, Schwanzschlagen) z.B. regelmäßig über 2,50 m groß werdende Riesenschlangen (z.B. Boa constrictor oder Arten aus der Gattung Python), regelmäßig über 2 m groß werdende Warane und Leguane.“

 

Beinahe alle der vorgenannten Tiere werden nur im Haus bzw. in der Wohnung gehalten. Hier wäre eine Überprüfung nur sehr schwer bzw. gar nicht möglich. Jeder einzelne Haushalt müsste aufgesucht und kontrolliert werden. Darüber hinaus müsste ermittelt werden, wie hoch der jeweilige Steuersatz/Tierart ist und ob innerhalb der Kategorie „gefährliche Tiere“ weiterhin unterteilt und somit unterschiedlich versteuert wird. Fraglich ist, ob die hierdurch entstehenden Steuereinnahmen diesen Verwaltungsaufwand rechtfertigen. Die Anzahl solcher Tiere, die derzeit in Nottuln gehalten wird, ist momentan nicht bezifferbar. Da es für diese Tiere keine Registrierungspflicht gibt – es sei denn sie fallen unter den Artenschutz - gibt es auch keine Anhaltspunkte anhand derer eine voraussichtliche Anzahl geschätzt werden könnte.

 

 

 

Durch die Einführung einer Steuer werden neben der Einnahmeerzielung auch weitere Zwecke verfolgt. Zweck der Steuer könnte die Einschränkung der Haltung derartiger Tiere sein, um Gefahren für die Allgemeinheit auszuschließen (siehe die besondere Versteuerung von gefährlichen Hunden). Bei den o.g. Tieren, auch wenn es sich um Gifttiere handelt, gehen nur sehr eingeschränkt Belästigungen/Gefahren für die Allgemeinheit aus, da sie im Haus bzw. in der Wohnung gehalten werden. Der Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren der wenigen noch verbleibenden Tiere, die nicht im Haus bzw. in der Wohnung gehalten werden können, wird schon durch Auflagen zur Haltung des zuständigen Veterinäramtes sichergestellt. Aus diesem Grund und da der steuerliche Ertrag im Verhältnis zum Aufwand voraussichtlich gering (nach Berechnung des Antragstellers sind es bei 20.000 Einwohnern 16 gefährliche Tiere) ausfallen wird, sollte von einer Einführung einer Steuer für gefährliche Tiere abgesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Vorschlag der Verwaltung:

Auf die Einführung einer Steuer für gefährliche Tiere wird verzichtet.