Betreff
Auch die Politik muss sparen!
Vorlage
046/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Wer Mitschuld an der schlechten Kassenlage hat, sollte auch hier genannt werden.

 


Information der Verwaltung:

Den Erläuterungen zu dieser Eingabe ist zu entnehmen, dass es dem Verfasser um vier grundliegende Dinge geht:

 

1.       Mitgliederzahl des Rates auf ein Minimum reduzieren

2.       Mitgliederzahl der Ausschüsse auf ein Minimum reduzieren

3.       Keine unnötigen Treffen

4.       Ratssaal verkaufen (es wird unterstellt, dass damit die Aschebergsche Kurie gemeint ist)

Dazu die folgenden Informationen der Verwaltung:

 

Zu 1.

 

Die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder in den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist im Gesetz über die Kommunalwahlen NRW geregelt. Danach beträgt die Anzahl der zu wählenden Vertreter für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 15.000 und unter 30.000 Einwohnern insgesamt 38 Vertreter.

 

Bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode kann jede Gemeinde durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um bis zu sechs Vertreter verringern.

 

Die Gemeinde Nottuln hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Rat der Gemeinde Nottuln setzt sich aus 32 Ratsvertreterinnen und Ratsvertretern zusammen, also der Mindestmitgliederzahl für Gemeinden zwischen 15.000 und 30.000 Einwohnern.

 

Zu 2.

 

Nach den Festlegungen der Gemeindeordnung liegt die Kompetenz zur Bildung von Ausschüssen in einer Gemeinde beim jeweiligen Rat. Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass in der Gemeinde Nottuln neben den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen, wie Haupt- und Finanzausschuss (zu einem Ausschuss zusammengefasst!), Rechnungsprüfungsausschuss, Betriebsausschuss, Wahlprüfungsausschuss und Wahlausschuss, nur zwei freiwillige Ausschüsse, nämlich der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit und der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen gebildet worden sind. Diese Ausschüsse decken mit den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen alle Themenbereiche der Gemeinde ab und bilden das Minimum von Ausschüssen.

 

Die Entscheidung über die Zusammensetzung der Ausschüsse (personelle Besetzung) obliegt grundsätzlich allein dem Rat der Gemeinde Nottuln. Ein ganz entscheidendes Kriterium für die Besetzung eines Ausschusses ist nach der Rechtsprechung des Bundes­ver­waltungs­ge­richtes die Beachtung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit. Dieser besagt, dass die Ausschüsse das politische Meinungs- und Kräftespektrum im Rat widerspiegeln müssten.

Dem Rat der Gemeinde Nottuln gehören fünf Fraktionen an. Allein aufgrund dieser Tatsache ergibt sich eine Mindestmitgliederzahl in den Ausschüssen.

 

Zu 3.

 

Unnötige Treffen des Rates bzw. der Ausschüsse kommen nach Auffassung des Unterzeichners nicht zustande. In der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung ist festgelegt, dass Ratssitzungen alle zwei Monate stattfinden sollen. Von daher müssen mindestens sechs Ratssitzungen im Jahr stattfinden. Auch die Zahl der Ausschuss-Sitzungen liegt nach Auffassung des Unterzeichners am unteren Level, was durch die teilweise fast schon zu vielen Tagesordnungspunkte in einer Sitzung belegbar ist.

 

Zu 4.

 

Im Rahmen der Schließung der Hauptschule wird politisch beraten und entschieden werden, welche Bereiche der Verwaltung in die Hauptschule ziehen und welche Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden. Zu den disponiblen Gebäuden wird auch die Aschebergsche Kurie gehören.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für den Fall der Vermarktung der Aschebergschen Kurie wird ein noch nicht zu beziffernder Erlös erzielt werden können.

 


Vorschlag der Verwaltung:

 

1.       Die Mitgliederzahlen im Rat und in den Ausschüssen bleiben unverändert.

2.       Die politischen Gremien entscheiden zu gegebener Zeit über die Nutzung der Aschebergschen Kurie.