Betreff
Straßenreinigung in Wohngebieten
Vorlage
040/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

 

Straßenreinigung in Wohngebieten und Freizeitanlagen in private Hände legen (Vereine und Anwohner) und durch Wettbewerb „schönster gepflegter Platz, Straße, Siedlung usw.“ dazu motivieren.

 


Information der Verwaltung:

 

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat per Satzung entschieden, alle gewidmeten Straßen und Plätze innerhalb geschlossener Ortschaft reinigen zu lassen. Zu den Plätzen gehören auch die Parkplätze der Sportplatzanlagen, nicht aber die Wege auf den Sportplatzanlagen. Diese werden von den  Sportvereinen selbst gereinigt.

 

Die Straßenreinigung umfasst zusätzlich den vom Baubetriebshof der Gemeindewerke Nottuln, vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in Coesfeld und vom Kreis Coesfeld zu leistenden Winterdienst.

 

Die entstehenden Kosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden in Form von jährlich zu kalkulierenden kostendeckenden Gebühren an die Bürger weitergegeben. Diese Gebühren werden anhand des in der Satzung der Straßenreinigung festgelegten Frontmetermaßstabes auf die Grundstücke umgelegt. Die Gemeinde beteiligt sich mit 20 % an den entstandenen Kosten. Dadurch wird dem sogen. Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen. Der Gemeindeanteil von 20 % der entstandenen Kosten entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung; im Jahr 2010 waren dies rund 100.000 €.

 

Eine Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf Private ist nur durch Satzungsänderung möglich. Hierzu müsste § 2 Abs. 1 der Satzung geändert werden, d.h. die Reinigung der Fahrbahnen müsste den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt werden.

 

Bislang erfolgt die flächendeckende Straßenreinigung durch die Gemeinde und gewährleistet damit ein einheitliches und sauberes Straßenbild. Zudem bedeutet die kommunale Aufgabenerledigung eine Arbeitsentlastung für die Bürgerschaft, da die Reinigung nicht selbst vorgenommen werden muss. In kleinen Anliegerstraßen könnte die Reinigung durch die Eigentümer das Zusammengehörigkeitsgefühl der Nachbarschaft stärken. Allerdings ist bereits heute im Rahmen der übertragenen Gehwegreinigung auf die Eigentümer festzustellen, dass insbesondere eine ordnungsgemäße und fristgerechte Winterwartung aufgrund von Berufstätigkeit und/oder Alter schwierig ist. Eine Übertragung der Straßenreinigung auf die Eigentümer dürfte zudem im Bereich der Haupterschließungsstraßen wie z.B. des Nieder- bzw. Oberstockumer Weges aufgrund der Verkehrsbelastung – und nicht zuletzt wegen der darin enthaltenen Winterwartungspflichten - problematisch sein.

 

Die ordnungsgemäße Straßenreinigung liegt auch im Interesse der Gemeindewerke Nottuln, da damit regelmäßig die zu den Entwässerungsanlagen führenden Regenwasserrinnen an den Seitenrändern der Straßen gereinigt werden. Würden diese Rinnen nicht regelmäßig gesäubert, wäre eine stärkere Verschmutzung die Wassereinläufe zu erwarten. Das hätte zur Folge, dass diese Einläufe in kürzeren zeitlichen Abständen durch die Gemeindewerke zu reinigen wären. Diese erhöhten Kosten müssten dann wiederum über die kostendeckenden Wassergebühren vom Bürger erhoben werden.

 

Sollte die Straßenreinigung künftig auf die Anlieger übertragen werden, könnte wie angeregt ein Wettbewerb „schönster gepflegter Platz, Straße, Siedlung usw.“ angestoßen werden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen, bei Übertragung der Straßenreinigung auf die Bürgerschaft, können derzeit nicht beziffert werden.

 

Die Gemeinde Nottuln wird weiterhin aus ihrem laufenden Haushalt Beträge zumindest für einen Winterdienst auf wichtigen Ortsstraßen erbringen müssen. Diese Kosten können ebenso derzeit nicht beziffert werden und werden in Abhängigkeit der Frost- und Schneeverhältnisse des jeweiligen Winters entsprechend hoch bzw. niedrig ausfallen.

 


Vorschlag der Verwaltung:

Die Straßenreinigung sollte in der bisherigen Form weiter betrieben werden.