Begründung des Bürgeranliegens:
Straßenreinigung
in Wohngebieten und Freizeitanlagen in private Hände legen (Vereine und
Anwohner) und durch Wettbewerb „schönster gepflegter Platz, Straße, Siedlung
usw.“ dazu motivieren.
Information der Verwaltung:
Der
Rat der Gemeinde Nottuln hat per Satzung entschieden, alle gewidmeten Straßen
und Plätze innerhalb geschlossener Ortschaft reinigen zu lassen. Zu den Plätzen
gehören auch die Parkplätze der Sportplatzanlagen, nicht aber die Wege auf den
Sportplatzanlagen. Diese werden von den
Sportvereinen selbst gereinigt.
Die
Straßenreinigung umfasst zusätzlich den vom Baubetriebshof der Gemeindewerke
Nottuln, vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in Coesfeld und vom Kreis Coesfeld zu
leistenden Winterdienst.
Die
entstehenden Kosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden in Form von
jährlich zu kalkulierenden kostendeckenden Gebühren an die Bürger
weitergegeben. Diese Gebühren werden anhand des in der Satzung der
Straßenreinigung festgelegten Frontmetermaßstabes auf die Grundstücke umgelegt.
Die Gemeinde beteiligt sich mit 20 % an den entstandenen Kosten. Dadurch wird
dem sogen. Allgemeininteresse an sauberen Straßen Rechnung getragen. Der
Gemeindeanteil von 20 % der entstandenen Kosten entspricht der höchstrichterlichen
Rechtsprechung; im Jahr 2010 waren dies rund 100.000 €.
Eine
Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf Private ist nur durch
Satzungsänderung möglich. Hierzu müsste § 2 Abs. 1 der Satzung geändert werden,
d.h. die Reinigung der Fahrbahnen müsste den Eigentümern der an sie
angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt werden.
Bislang
erfolgt die flächendeckende Straßenreinigung durch die Gemeinde und
gewährleistet damit ein einheitliches und sauberes Straßenbild. Zudem bedeutet
die kommunale Aufgabenerledigung eine Arbeitsentlastung für die Bürgerschaft,
da die Reinigung nicht selbst vorgenommen werden muss. In kleinen
Anliegerstraßen könnte die Reinigung durch die Eigentümer das
Zusammengehörigkeitsgefühl der Nachbarschaft stärken. Allerdings ist bereits
heute im Rahmen der übertragenen Gehwegreinigung auf die Eigentümer
festzustellen, dass insbesondere eine ordnungsgemäße und fristgerechte
Winterwartung aufgrund von Berufstätigkeit und/oder Alter schwierig ist. Eine
Übertragung der Straßenreinigung auf die Eigentümer dürfte zudem im Bereich der
Haupterschließungsstraßen wie z.B. des Nieder- bzw. Oberstockumer Weges
aufgrund der Verkehrsbelastung – und nicht zuletzt wegen der darin enthaltenen
Winterwartungspflichten - problematisch sein.
Die
ordnungsgemäße Straßenreinigung liegt auch im Interesse der Gemeindewerke
Nottuln, da damit regelmäßig die zu den Entwässerungsanlagen führenden
Regenwasserrinnen an den Seitenrändern der Straßen gereinigt werden. Würden
diese Rinnen nicht regelmäßig gesäubert, wäre eine stärkere Verschmutzung die
Wassereinläufe zu erwarten. Das hätte zur Folge, dass diese Einläufe in
kürzeren zeitlichen Abständen durch die Gemeindewerke zu reinigen wären. Diese
erhöhten Kosten müssten dann wiederum über die kostendeckenden Wassergebühren
vom Bürger erhoben werden.
Sollte die
Straßenreinigung künftig auf die Anlieger übertragen werden, könnte wie
angeregt ein Wettbewerb „schönster gepflegter Platz, Straße, Siedlung usw.“
angestoßen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen, bei Übertragung der Straßenreinigung auf die Bürgerschaft, können
derzeit nicht beziffert werden.
Die Gemeinde
Nottuln wird weiterhin aus ihrem laufenden Haushalt Beträge zumindest für einen
Winterdienst auf wichtigen Ortsstraßen erbringen müssen. Diese Kosten können
ebenso derzeit nicht beziffert werden und werden in Abhängigkeit der Frost- und
Schneeverhältnisse des jeweiligen Winters entsprechend hoch bzw. niedrig
ausfallen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Straßenreinigung
sollte in der bisherigen Form weiter betrieben werden.