Begründung des Bürgeranliegens:
Hundesteuer
stärker kontrollieren
Information der Verwaltung:
In dem
Sparvorschlag wird angeregt,
a)
die
Hundesteuer insbesondere für den 2., 3. und 4. Hund zu erhöhen
b)
zu
überprüfen, wer keine Hundesteuer zahlt
c)
weitere
Tiere zu besteuern
Zu a)
Zum jetzigen
Zeitpunkt gelten folgende Hundesteuersätze:
Steuer |
Steuersatz/Jahr |
|
wird ein
Hund gehalten |
72,00 € |
|
werden zwei
Hunde gehalten |
84,00 € |
je Hund |
werden drei
Hunde und mehr gehalten |
96,00 € |
je Hund |
|
|
|
wird ein
gefährlicher Hund gehalten |
576,00 € |
|
werden zwei
gefährliche Hunde und mehr gehalten |
720,00 € |
je Hund |
|
|
|
gängige Ermäßigungen/Befreiungen |
Ermäßigung |
|
Schwerbehinderung
(bestimmte Merkmale sind erforderlich) |
100 % |
|
Wachhund im
Außenbereich |
50 % |
|
Wach-,
Schutz-, Jagdhund |
50 % |
|
Wachhund von
landwirtschaftlichen Anwesen |
75 % |
|
Hartz IV-Empfänger |
50 % |
|
Mit
einer Jahressteuer i. H. v. 72,00 €/Jahr für einen Hund liegt die Gemeinde
Nottuln im Kreis Coesfeld knapp über dem Durchschnitt von 69,00 €.
Vergleichbare Kommunen in NRW mit Einwohnerzahlen zwischen 19.000 und 22.000
haben folgende Steuersätze festgelegt:
Stadt/Gemeinde |
Einwohnerzahl |
1.
Hund |
2.
Hund |
3.
Hund |
|
|
|
|
|
Kürten |
20.000 |
96,00 € |
114,00 € |
126,00 € |
Telgte |
19.000 |
96,00 € |
108,00 € |
126,00 € |
Vreden |
22.000 |
24,00 € |
72,00 € |
96,00 € |
Versmold |
21.000 |
54,00 € |
66,00 € |
78,00 € |
Jüchen |
22.000 |
72,00 € |
84,00 € |
96,00 € |
Bei
den v. g. Kommunen liegt die Hundesteuer für den 1. Hund zwischen 24,00 € und
96,00 €, für den 2. Hund zwischen 66,00 € und 114,00 € sowie für den 3. Hund
zwischen 78,00 € und 126,00 €. Die Gemeinde Nottuln befindet sich mit ihren
Hundesteuersätzen somit im mittleren Bereich. Bei der Ermittlung der Höhe der
Steuersätze sind die vorhandenen Ermäßigungen/Befreiungen mit zu berücksichtigen.
Werden keine Ermäßigungen/Befreiungen mehr gewährt, muss dies bei der
Neufestsetzung des Steuersatzes – insbesondere unter Berücksichtigung sozialer
Aspekte –angemessen berücksichtigt werden.
Sicherlich
kann bei den in der Gemeinde Nottuln erhobenen Steuersätzen und den derzeitigen
Ermäßigungen/Befreiungen über eine Erhöhung nachgedacht werden. Diese darf aber
nicht zu einer unangemessenen Belastung im Einzelfall führen. Auch kann man
darüber nachdenken, ob die Ermäßigungs- und Befreiungsgründe abgeschafft oder
geändert werden sollen. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die erhobene
Steuer, da die Abschaffung in einem angemessenen Verhältnis zur festgesetzten
Steuer stehen muss. Eine Abschaffung der Ermäßigungs- und Befreiungsgründe bei
gleichzeitiger, nicht unerheblicher Erhöhung der Steuer scheint daher zumindest
zweifelhaft.
Eine
komplette Abschaffung der Ermäßigungs- und Befreiungsgründe bei gleichzeitiger
Beibehaltung der momentanen Steuersätze würde zu Mehreinnahmen von ca.
13.000,00 € führen. Eine Erhöhung des Steuersatzes - für einen gehaltenen Hund
- um 8,00 € könnte, wenn die Befreiungen/Ermäßigungen beibehalten werden, zu
einer gleichhohen Einnahmesteigerung führen:
Zurzeit
sind in Nottuln 1.715 Hunde gemeldet. Hiervon sind 102 Hunde um 50 %, 155 Hunde
um 75 % ermäßigt und 25 Hunde steuerbefreit.
Steuereinnahmen bei aktuellen Steuersätzen |
Steuereinnahmen bei erhöhten Steuersätzen |
Jeweils vorausgesetzt,
dass nur 1 Hund gehalten wird |
|
1.433 Hunde x 72,00 € = 103.176,00
€
25 Hunde x 0,00 € = 0,00 €
102 Hunde x 36,00 € = 3.672,00 €
155 Hunde x 18,00 € = 2.790,00 € Gesamt = 109.638,00 € |
1.433 Hunde x 80,00 € = 114.640,00
€
25 Hunde x 0,00 € = 0,00 €
102 Hunde x 40,00 € = 4.080,00 €
155 Hunde x 20,00 € = 3.100,00 € Gesamt = 121.820,00 € |
12.180,00 € |
Die
bisher gewährten Ermäßigungen/Befreiungen sollten unter der Berücksichtigung
sozialer Aspekte beibehalten werden. Eine Anhebung der Hundesteuer um 8 € würde
zu Mehrerträgen von rund 12.000 € führen.
b)
Neben
der Erhöhung der Steuer bzw. der Abschaffung der Ermäßigungen/Befreiungen wird
angeregt, die Anzahl der gemeldeten Hunde zu überprüfen.
Derartige
Überprüfungen sind bereits von anderen Kommunen durchgeführt worden und haben
dort zur Steigerung der Steuereinnahmen geführt. Zu berücksichtigen ist aber
hierbei, dass für die Überprüfungen Kosten anfallen, die die Mehreinnahmen
schmälern. Letztmalig hat der Rat der Gemeinde Nottuln in seiner Sitzung im
Juni 2008 über eine Hundebestandsaufnahme diskutiert. Vorab wurden verschiedene
Angebote von Firmen eingeholt. Die Kosten hierfür haben sich zu diesem
Zeitpunkt im günstigsten Fall auf 11.000,00 € belaufen.
Aufgrund
der Bekanntgabe der geplanten Hundebestandsaufnahme wurden 40 Hunde angemeldet.
Aufgrund dieser Tatsache hat der Rat zum damaligen Zeitpunkt auf eine
kostenverursachende Überprüfung verzichtet.
Nach
einem entsprechenden Ratsbeschluss kann selbstverständlich eine
Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden. Die Gemeindeverwaltung überprüft
momentan, welche Unternehmen in Betracht kommen – ggf. Firmen ohne Festpreis,
aber mit „Erfolgsbeteiligung“.
Zu
c)
Als
letzte Anregung soll überprüft werden, ob nicht auch für andere Tiere (Pferde,
Katzen …) Steuern erhoben werden sollen.
Bzgl.
der Katzensteuer wird auf eine separate Vorlage verwiesen. Ebenfalls eine
gesonderte Vorlage gibt es für die Einführung einer Steuer für gefährliche
Tiere. Bzgl. der Einführung einer Pferdesteuer wird auf die beigefügte
Ausarbeitung aus April 2011 der Rechtsreferendarin Frau Pauer verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Erhöhung
der Hundesteuer um 8 € führt zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 12.000 €.
Anlagen:
Die Ermäßigungs-
und Befreiungsgründe bei der Hundesteuer werden beibehalten.
Die Hundesteuer
wurde zuletzt zum 01.07.2010 erhöht, eine weitere Erhöhung soll zur Zeit nicht
erfolgen.
Die Verwaltung
wird beauftragt Angebote über eine mögliche Hundebestandsaufnahme einzuholen
und dem Haupt- und Finanzausschuss anschließend zu berichten.