Betreff
Einsparungen Hunde
Vorlage
038/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Hundesteuer stärker kontrollieren


Information der Verwaltung:

In dem Sparvorschlag wird angeregt,

a)      die Hundesteuer insbesondere für den 2., 3. und 4. Hund zu erhöhen

b)      zu überprüfen, wer keine Hundesteuer zahlt

c)      weitere Tiere zu besteuern

 

 

Zu a)

Zum jetzigen Zeitpunkt gelten folgende Hundesteuersätze:

 

Steuer

Steuersatz/Jahr

 

wird ein Hund gehalten

72,00 €

 

werden zwei Hunde gehalten

84,00 €

je Hund

werden drei Hunde und mehr gehalten

96,00 €

je Hund

 

 

 

wird ein gefährlicher Hund gehalten

576,00 €

 

werden zwei gefährliche Hunde und mehr gehalten

720,00 €

je Hund

 

 

 

gängige Ermäßigungen/Befreiungen

Ermäßigung

 

Schwerbehinderung (bestimmte Merkmale sind erforderlich)

100 %

 

Wachhund im Außenbereich

50 %

 

Wach-, Schutz-, Jagdhund

50 %

 

Wachhund von landwirtschaftlichen Anwesen

75 %

 

Hartz IV-Empfänger

50 %

 

 

 

Mit einer Jahressteuer i. H. v. 72,00 €/Jahr für einen Hund liegt die Gemeinde Nottuln im Kreis Coesfeld knapp über dem Durchschnitt von 69,00 €. Vergleichbare Kommunen in NRW mit Einwohnerzahlen zwischen 19.000 und 22.000 haben folgende Steuersätze festgelegt:

 

Stadt/Gemeinde

Einwohnerzahl

1. Hund

2. Hund

3. Hund

 

 

 

 

 

Kürten

20.000

96,00 €

114,00 €

126,00 €

Telgte

19.000

96,00 €

108,00 €

126,00 €

Vreden

22.000

24,00

72,00 €

96,00 €

Versmold

21.000

54,00 €

66,00 €

78,00 €

Jüchen

22.000

72,00 €

84,00 €

96,00 €

 

Bei den v. g. Kommunen liegt die Hundesteuer für den 1. Hund zwischen 24,00 € und 96,00 €, für den 2. Hund zwischen 66,00 € und 114,00 € sowie für den 3. Hund zwischen 78,00 € und 126,00 €. Die Gemeinde Nottuln befindet sich mit ihren Hundesteuersätzen somit im mittleren Bereich. Bei der Ermittlung der Höhe der Steuersätze sind die vorhandenen Ermäßigungen/Befreiungen mit zu berücksichtigen. Werden keine Ermäßigungen/Befreiungen mehr gewährt, muss dies bei der Neufestsetzung des Steuersatzes – insbesondere unter Berücksichtigung sozialer Aspekte –angemessen berücksichtigt werden.

 

Sicherlich kann bei den in der Gemeinde Nottuln erhobenen Steuersätzen und den derzeitigen Ermäßigungen/Befreiungen über eine Erhöhung nachgedacht werden. Diese darf aber nicht zu einer unangemessenen Belastung im Einzelfall führen. Auch kann man darüber nachdenken, ob die Ermäßigungs- und Befreiungsgründe abgeschafft oder geändert werden sollen. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die erhobene Steuer, da die Abschaffung in einem angemessenen Verhältnis zur festgesetzten Steuer stehen muss. Eine Abschaffung der Ermäßigungs- und Befreiungsgründe bei gleichzeitiger, nicht unerheblicher Erhöhung der Steuer scheint daher zumindest zweifelhaft.

 

Eine komplette Abschaffung der Ermäßigungs- und Befreiungsgründe bei gleichzeitiger Beibehaltung der momentanen Steuersätze würde zu Mehreinnahmen von ca. 13.000,00 € führen. Eine Erhöhung des Steuersatzes - für einen gehaltenen Hund - um 8,00 € könnte, wenn die Befreiungen/Ermäßigungen beibehalten werden, zu einer gleichhohen Einnahmesteigerung führen:

 

Zurzeit sind in Nottuln 1.715 Hunde gemeldet. Hiervon sind 102 Hunde um 50 %, 155 Hunde um 75 % ermäßigt und 25 Hunde steuerbefreit.

 

Steuereinnahmen bei

aktuellen Steuersätzen

Steuereinnahmen bei

erhöhten Steuersätzen

Jeweils vorausgesetzt, dass nur 1 Hund gehalten wird

 

1.433 Hunde     x       72,00 €   =      103.176,00 €

    25 Hunde      x        0,00 €   =               0,00 €

   102 Hunde     x       36,00 €   =         3.672,00 €

   155 Hunde     x       18,00 €   =         2.790,00 €

 

Gesamt                                  =      109.638,00 €

 

1.433 Hunde     x       80,00 €   =      114.640,00 €

    25 Hunde      x        0,00 €   =               0,00 €

   102 Hunde     x       40,00 €   =         4.080,00 €

   155 Hunde     x       20,00 €   =         3.100,00 €

 

Gesamt                                  =      121.820,00 €

 

12.180,00 €

 

Die bisher gewährten Ermäßigungen/Befreiungen sollten unter der Berücksichtigung sozialer Aspekte beibehalten werden. Eine Anhebung der Hundesteuer um 8 € würde zu Mehrerträgen von rund 12.000 € führen.

 

 

b)

Neben der Erhöhung der Steuer bzw. der Abschaffung der Ermäßigungen/Befreiungen wird angeregt, die Anzahl der gemeldeten Hunde zu überprüfen.

 

Derartige Überprüfungen sind bereits von anderen Kommunen durchgeführt worden und haben dort zur Steigerung der Steuereinnahmen geführt. Zu berücksichtigen ist aber hierbei, dass für die Überprüfungen Kosten anfallen, die die Mehreinnahmen schmälern. Letztmalig hat der Rat der Gemeinde Nottuln in seiner Sitzung im Juni 2008 über eine Hundebestandsaufnahme diskutiert. Vorab wurden verschiedene Angebote von Firmen eingeholt. Die Kosten hierfür haben sich zu diesem Zeitpunkt im günstigsten Fall auf 11.000,00 € belaufen.

 

Aufgrund der Bekanntgabe der geplanten Hundebestandsaufnahme wurden 40 Hunde angemeldet. Aufgrund dieser Tatsache hat der Rat zum damaligen Zeitpunkt auf eine kostenverursachende Überprüfung verzichtet.

 

Nach einem entsprechenden Ratsbeschluss kann selbstverständlich eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden. Die Gemeindeverwaltung überprüft momentan, welche Unternehmen in Betracht kommen – ggf. Firmen ohne Festpreis, aber mit „Erfolgsbeteiligung“.

 

 

Zu c)

Als letzte Anregung soll überprüft werden, ob nicht auch für andere Tiere (Pferde, Katzen …) Steuern erhoben werden sollen.

 

Bzgl. der Katzensteuer wird auf eine separate Vorlage verwiesen. Ebenfalls eine gesonderte Vorlage gibt es für die Einführung einer Steuer für gefährliche Tiere. Bzgl. der Einführung einer Pferdesteuer wird auf die beigefügte Ausarbeitung aus April 2011 der Rechtsreferendarin Frau Pauer verwiesen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Erhöhung der Hundesteuer um 8 € führt zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 12.000 €.


Anlagen:

Die Ermäßigungs- und Befreiungsgründe bei der Hundesteuer werden beibehalten.

 

Die Hundesteuer wurde zuletzt zum 01.07.2010 erhöht, eine weitere Erhöhung soll zur Zeit nicht erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote über eine mögliche Hundebestandsaufnahme einzuholen und dem Haupt- und Finanzausschuss anschließend zu berichten.