Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen
des Investors werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Die Firma
Prokonzept GmbH beabsichtigt als Immobilienprojektentwickler am Standort
Appelhülsener Straße 1 / Mauritzstraße 27 ein Einzelhandelsprojekt umzusetzen
(Standort siehe Anlage 1).
Bewertung
des Standortes im Sinne des Einzelhandelskonzeptes
Der vorgesehene
Standort liegt innerhalb des im Einzelhandelskonzept bestimmten zentralen
Hauptversorgungsbereiches. Der Standort soll gemäß der Zielsetzung des
Einzelhandelskonzepts eine Ergänzungsfunktion zum historischen Ortskern
erfüllen und dabei eine städtebauliche Entreefunktion einnehmen. Hier sollen
sich entsprechend auch Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten
ansiedeln (Auszug aus dem Einzelhandelskonzept siehe Anlage 2).
Planungsrechtliche
Situation
Der
Standort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 „Gewerbe- und
Industriegebiet an der B 67 II“. Dieser weist den betroffenen Bereich als
Mischgebiet aus (siehe Anlage 3). Eine umfassende Einzelhandelsentwicklung ist
deshalb nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan vereinbar, da die Schwelle zur
Großflächigkeit (800 m² Verkaufsfläche) überschritten wird bzw. ein
Einkaufszentrum in Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO vorliegt. Beides ist nur bei
Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes zulässig.
Erforderlich
wären deshalb eine Änderung des Bebauungsplanes bzw. die Neuaufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie eine Änderung des
Flächennutzungsplanes. Beides beantragt der Vorhabenträger (siehe Anlage 4).
Städtebauliche
Ansprüche an den Standort
Auf Grund
der Lage an der stark befahrenen B 525 sowie der besonderen Betonung des
Standortes durch den angrenzenden Kreisverkehr kommt dem Objekt im
städtebaulichen Gefüge Nottulns eine besondere Rolle zu.
Eine
hochwertige Gestaltung, die sich von der bestehenden Einzelhandelsarchitektur
an diesem Standort abhebt, ist deshalb unbedingt erforderlich. Eine besondere
Bedeutung hat dabei aus Sicht der Verwaltung die bauliche Fassung des
Kreisverkehrs (z.B. durch eine Zweigeschossigkeit) sowie eine ansprechende
Gestaltung von Werbeanlagen und Parkplatzflächen.
Weiteres
Vorgehen
In der
Sitzung soll zunächst eine Vorstellung der Pläne durch den Investor mit
anschließender Diskussion des Projektes stattfinden. Bei grundsätzlicher
Zustimmung könnte in der nächsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses
und des Rates ein Aufstellungsbeschluss für die erforderlichen
Bauleitplanverfahren gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2: Auszug aus dem Einzelhandelskonzept
der Gemeinde Nottuln
Anlage 3: Auszug
aus dem Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 67 II“
Anlage 4: Antrag
der Firma Prokonzept