Begründung des Bürgeranliegens:
Es sollen
Bedarf und Kosten überprüft werden.
Information der Verwaltung:
Die
Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eine gesetzlich normierte Pflichtaufgabe
einer Kommune. Obdachlosigkeit fällt z.B. bei Verlust der Wohnung durch
Zwangsräumung an. Außerdem werden z.B. asylbegehrende Ausländer oder
Spätaussiedler Nottuln nach Einreise in die Bundesrepublik zugewiesen. Diesen
Personen hat die Gemeinde, nach Ankunft in Nottuln, eine Notunterkunft
zuzuweisen.
Die
Entwicklung von Obdachlosigkeit wird deutlich durch den jährlichen Bericht der
Verwaltung im Rahmen der Sozialdaten (vergleiche hierzu Vorlage-Nr. 003/2012).
Hier
wird die Entwicklung von 207 unterzubringenden Personen an 8 Standorten im Jahr
2004 auf noch 48 Personen an 3 Standorten im Jahre 2011 deutlich. Im gleichen
Zeitraum wurden die ehemals 69 zur Verfügung stehenden Wohnungen auf nunmehr
noch 46 Wohnungen reduziert.
Was
den angesprochenen Standort Eckenhovener Weg 31/33 angeht, wurde dem
Bürgeranliegen entsprechend natürlich auch dieser Standort überprüft mit dem
Ergebnis, hier 2 der 28 Wohnungen abzustoßen und durch Mietverhandlungen eine
Kosteneinsparung von insgesamt rd. 36,5 %/55.000 €/Jahr zu erzielen. Während
der nächsten 5 Jahre wird zu entscheiden sein, ob die Kosten noch weiter
gesenkt werden können, ohne die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung „Beseitigung
der Obdachlosigkeit“ zu gefährden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Vorschlag der Verwaltung:
Der Bürgervorschlag „Gebäude zur Unterbringung von Obdachlosen“ wurde
intensiv geprüft. Um die Aufgabenerledigung „Unterbringung von Obdachlosen“
nicht zu gefährden, sollte zumindest für die nächsten 5 Jahre der Status Quo
beibehalten werden.