Betreff
Gebäude zur Unterbringung von Obdachlosen
Vorlage
034/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Es sollen Bedarf und Kosten überprüft werden.


Information der Verwaltung:

 

Die Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eine gesetzlich normierte Pflichtaufgabe einer Kommune. Obdachlosigkeit fällt z.B. bei Verlust der Wohnung durch Zwangsräumung an. Außerdem werden z.B. asylbegehrende Ausländer oder Spätaussiedler Nottuln nach Einreise in die Bundesrepublik zugewiesen. Diesen Personen hat die Gemeinde, nach Ankunft in Nottuln, eine Notunterkunft zuzuweisen.

Die Entwicklung von Obdachlosigkeit wird deutlich durch den jährlichen Bericht der Verwaltung im Rahmen der Sozialdaten (vergleiche hierzu Vorlage-Nr. 003/2012).

 

Hier wird die Entwicklung von 207 unterzubringenden Personen an 8 Standorten im Jahr 2004 auf noch 48 Personen an 3 Standorten im Jahre 2011 deutlich. Im gleichen Zeitraum wurden die ehemals 69 zur Verfügung stehenden Wohnungen auf nunmehr noch 46 Wohnungen reduziert.

Was den angesprochenen Standort Eckenhovener Weg 31/33 angeht, wurde dem Bürgeranliegen entsprechend natürlich auch dieser Standort überprüft mit dem Ergebnis, hier 2 der 28 Wohnungen abzustoßen und durch Mietverhandlungen eine Kosteneinsparung von insgesamt rd. 36,5 %/55.000 €/Jahr zu erzielen. Während der nächsten 5 Jahre wird zu entscheiden sein, ob die Kosten noch weiter gesenkt werden können, ohne die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung „Beseitigung der Obdachlosigkeit“ zu gefährden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Vorschlag der Verwaltung:

 

Der Bürgervorschlag „Gebäude zur Unterbringung von Obdachlosen“ wurde intensiv geprüft. Um die Aufgabenerledigung „Unterbringung von Obdachlosen“ nicht zu gefährden, sollte zumindest für die nächsten 5 Jahre der Status Quo beibehalten werden.