Begründung des Bürgeranliegens:
Der Zuschuss
für den Bürgerbus ist zu streichen, da der Aufwand in keinem Verhältnis zu den
tatsächlichen Nutzern steht.
Information der Verwaltung:
Eingangs die tatsächlichen Zahlen des
Jahres 2010:
Fahrgäste 2010: 5.548
Kostenanteil Nottuln 2010: 6.142,93
€
Zuschuss pro Fahrgast: 1,10
€
Eine Abrechnung für das Jahr 2011 liegt
noch nicht vor. Im Jahr 2010 wurden 5.548 Fahrgäste befördert.
Aufgrund des Zuschusses
zur den Betriebskosten des Bürgerbusses, der in den vergangenen Betriebsjahren
auftrat, wurde angeregt, dieses Projekt zu beenden.
Es ist nicht davon
auszugehen, dass in Zukunft eine Kostendeckung im Betrieb erreicht wird.
Ziel des Bürgerbusprojektes
war und ist es, Bürgern, die nicht unmittelbar an den Hauptlinien des ÖPNV
liegen, eine Möglichkeit zu geben, mit öffentlichen Verkehrsmitteln die
verschiedenen Teilorte der Gemeinde Nottuln und die Nachbargemeinde Havixbeck
zu erreichen. Entsprechend wurden eine Linie eingerichtet, die Appelhülsen,
Schapdetten und Nottuln ohne ein Umsteigen verbinden, sowie eine weitere nach
Havixbeck. Letztere wurde auf beständigen und vielfachen Wunsch der Bürger
beider Gemeinden installiert.
Insofern bildet der Bürgerbusbetrieb eine
sinnvolle Ergänzung des bereits vorhandenen Liniennetzes des ÖPNV, wovon er
organisatorisch im Übrigen ein Bestandteil ist.
In der Diskussion über die
Sinnhaftigkeit des Betriebes eines Bürgerbusses sollten daher auch die Kriterien
des übrigen ÖPNV zugrunde gelegt werden.
Sicherlich ist die
Notwendigkeit der Linien R 62, R 63, S 60 und N 8 klar erkennbar. Ebenso die
Bedeutung des Schülertransports auf den Linien 562, 566, 680, 681, 682, 684 und
685. Jedoch sind alle genannten Linien im Unterhalt defizitär, d.h. die
Gemeinde Nottuln hat jährlich einen Betrag zur Kostendeckung aufzubringen.
Einen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne Unterstützung durch die
öffentlichen Verwaltungen ist im bestehenden System nicht möglich.
Die Notwendigkeit der Bürgerbuslinie ist in diesem Kontext
zu betrachten; aufgrund des Bürgerinteresses wird die Notwendigkeit seitens der
Verwaltung bejaht.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Umsetzung
des Vorschlags der Verwaltung: keine
Bei Streichung
des Zuschusses: Einsparung in Höhe von ca. 6.000 €
Vorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung
am bestehenden Verfahren.