Betreff
Streichung des Zuschusses für den Bürgerbus
Vorlage
030/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Der Zuschuss für den Bürgerbus ist zu streichen, da der Aufwand in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Nutzern steht.

 


Information der Verwaltung:

 

Eingangs die tatsächlichen Zahlen des Jahres 2010:

Fahrgäste 2010:                                     5.548

Kostenanteil Nottuln 2010:                 6.142,93 €

Zuschuss pro Fahrgast:                       1,10 €

 

Eine Abrechnung für das Jahr 2011 liegt noch nicht vor. Im Jahr 2010 wurden 5.548 Fahrgäste befördert.

Aufgrund des Zuschusses zur den Betriebskosten des Bürgerbusses, der in den vergangenen Betriebsjahren auftrat, wurde angeregt, dieses Projekt zu beenden.

Es ist nicht davon auszugehen, dass in Zukunft eine Kostendeckung im Betrieb erreicht wird.

Ziel des Bürgerbusprojektes war und ist es, Bürgern, die nicht unmittelbar an den Hauptlinien des ÖPNV liegen, eine Möglichkeit zu geben, mit öffentlichen Verkehrsmitteln die verschiedenen Teilorte der Gemeinde Nottuln und die Nachbargemeinde Havixbeck zu erreichen. Entsprechend wurden eine Linie eingerichtet, die Appelhülsen, Schapdetten und Nottuln ohne ein Umsteigen verbinden, sowie eine weitere nach Havixbeck. Letztere wurde auf beständigen und vielfachen Wunsch der Bürger beider Gemeinden installiert.

Insofern bildet der Bürgerbusbetrieb eine sinnvolle Ergänzung des bereits vorhandenen Liniennetzes des ÖPNV, wovon er organisatorisch im Übrigen ein Bestandteil ist.

In der Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Betriebes eines Bürgerbusses sollten daher auch die Kriterien des übrigen ÖPNV zugrunde gelegt werden.

Sicherlich ist die Notwendigkeit der Linien R 62, R 63, S 60 und N 8 klar erkennbar. Ebenso die Bedeutung des Schülertransports auf den Linien 562, 566, 680, 681, 682, 684 und 685. Jedoch sind alle genannten Linien im Unterhalt defizitär, d.h. die Gemeinde Nottuln hat jährlich einen Betrag zur Kostendeckung aufzubringen. Einen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne Unterstützung durch die öffentlichen Verwaltungen ist im bestehenden System nicht möglich.

Die Notwendigkeit der Bürgerbuslinie ist in diesem Kontext zu betrachten; aufgrund des Bürgerinteresses wird die Notwendigkeit seitens der Verwaltung bejaht.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung des Vorschlags der Verwaltung: keine

Bei Streichung des Zuschusses: Einsparung in Höhe von ca. 6.000 €


Vorschlag der Verwaltung:

Keine Änderung am bestehenden Verfahren.