Begründung des Bürgeranliegens:
Die Obergrenze
der Summe, zu der der Bürgermeister nach Gründung der „Alter Hof Schoppmann
Immobilien GmbH“ mit ihr einen Vertrag zu Lasten der Gemeinde Nottuln
abschließen kann, sollte verringert werden.
Information der Verwaltung:
Das Projekt
Alter Hof Schoppmann wird u.a. den Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes mit
Café beinhalten. Beides kann fußläufig, insbesondere auch von in ihrer
Mobilität beeinträchtigten Daruper Bürgern, genutzt werden und dient somit
indirekt einer sonst gegebenenfalls anderweitig sicherzustellenden
Daseinsvorsorge. Eine ausschließlich privat finanzierte Alternative ist in
Darup unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen wie in Vorlage 028/2012
erläutert nicht zu erwarten.
Die Zuwendung
der Gemeinde Nottuln führt zu einer Gesamtinvestition von etwa 3 Mio. € im
Ortsteil Darup und wird hier neben den genannten Angeboten auch dauerhaft
Arbeitsplätze schaffen und die Kaufkraft lokal binden. Beides dient einer
zukunftsfähigen Entwicklung des Ortsteils Darup, die in ihrem Nutzen die Höhe
der Zuwendung weit übersteigen.
Eine Reduzierung
der Zuwendung ist zudem gegenwärtig nicht mehr möglich, da sich die Gemeinde
auf Grund des Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 vertraglich zur Zahlung der
Zuwendung bei Durchführung des geplanten Projektes verpflichtet hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Umsetzung des Vorschlags
der Verwaltung: keine
Eine Reduzierung
der Zuwendung ist nicht möglich, da sich die Gemeinde auf Grund des
Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 vertraglich zur Zahlung der Zuwendung bei
Durchführung des Projektes verpflichtet hat.
Vorschlag der Verwaltung:
Das Projekt Alter Hof
Schoppmann wird durch die Gemeinde Nottuln weiterhin im geplanten Umfang
unterstützt.