Betreff
Alter Hof Schoppmann, Darup
Vorlage
029/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Die Obergrenze der Summe, zu der der Bürgermeister nach Gründung der „Alter Hof Schoppmann Immobilien GmbH“ mit ihr einen Vertrag zu Lasten der Gemeinde Nottuln abschließen kann, sollte verringert werden.

 


Information der Verwaltung:

Das Projekt Alter Hof Schoppmann wird u.a. den Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes mit Café beinhalten. Beides kann fußläufig, insbesondere auch von in ihrer Mobilität beeinträchtigten Daruper Bürgern, genutzt werden und dient somit indirekt einer sonst gegebenenfalls anderweitig sicherzustellenden Daseinsvorsorge. Eine ausschließlich privat finanzierte Alternative ist in Darup unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen wie in Vorlage 028/2012 erläutert nicht zu erwarten.

 

Die Zuwendung der Gemeinde Nottuln führt zu einer Gesamtinvestition von etwa 3 Mio. € im Ortsteil Darup und wird hier neben den genannten Angeboten auch dauerhaft Arbeitsplätze schaffen und die Kaufkraft lokal binden. Beides dient einer zukunftsfähigen Entwicklung des Ortsteils Darup, die in ihrem Nutzen die Höhe der Zuwendung weit übersteigen.

 

Eine Reduzierung der Zuwendung ist zudem gegenwärtig nicht mehr möglich, da sich die Gemeinde auf Grund des Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 vertraglich zur Zahlung der Zuwendung bei Durchführung des geplanten Projektes verpflichtet hat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung des Vorschlags der Verwaltung: keine

 

Eine Reduzierung der Zuwendung ist nicht möglich, da sich die Gemeinde auf Grund des Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 vertraglich zur Zahlung der Zuwendung bei Durchführung des Projektes verpflichtet hat.

 


Vorschlag der Verwaltung:

Das Projekt Alter Hof Schoppmann wird durch die Gemeinde Nottuln weiterhin im geplanten Umfang unterstützt.