Betreff
Alternativprojekt "Hof Schoppmann"
Vorlage
028/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Suche nach einem Investor für ein Altenpflegeheim mit einem Cafe und Außengastronomie. Dorfladen in bereits bestehenden Leerständen.

 


Information der Verwaltung:

Die Gemeindeverwaltung steht kontinuierlich in Gesprächen mit Interessenten bzw. Investoren für die genannten Branchen. Bei konventioneller betriebswirtschaftlicher Betrachtung scheidet der Standort Darup jedoch in aller Regel für Investitionen dieser Art aus, da das Nutzer- bzw. Kundenpotential im Ortsteil Darup als zu klein eingeschätzt wird. Gerade im Bereich Altenwohnen wird zudem derzeit fast ausschließlich die Lage im Ortskern von Nottuln nachgefragt, da hier eine Vielzahl von Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten in fußläufiger Entfernung zu finden sind.

 

Um dennoch eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Ortsteils Darup zu ermöglichen, bietet nur ein „unkonventionelles“ Projekt, wie die Entwicklung des Hofes Schoppmann die notwendigen Voraussetzung. Nur durch Zuschüsse verschiedener Fördermittelgeber, lässt sich hier langfristig eine Wirtschaftlichkeit darstellen. Die Zuwendung der Gemeinde stellt hier nur einen Teil der gesamten Förderung in Höhe von insgesamt ca. 2 Mio. € dar. Die Zuwendung der Gemeinde ist zum Beispiel lediglich die Komplementärfinanzierung der Gemeinde in Höhe von 40 % für Mittel aus dem Dorferneuerungsprogramm sowie des Förderprogramms LEADER. Darüber hinaus fließen weitere Baukostenzuschüsse z.B. durch die NRW-Stiftung. Aber auch der laufende Betrieb erfährt auf Grund seiner integrativen Ausrichtung eine Förderung.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Projekt daher weiterhin durch die Gemeinde Nottuln unterstützt werden.

 

Eine Streichung der Zuwendung in Höhe von 300.000,00 € ist zudem gegenwärtig nicht mehr möglich, da sich die Gemeinde auf Grund des Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 vertraglich zur Zahlung der Zuwendung bei Durchführung des geplanten Projektes verpflichtet hat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung des Vorschlags der Verwaltung: keine

Eine Streichung der Zuwendung in Höhe von 300.000 € ist nicht möglich, da sich die Gemeinde auf Grund des Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 vertraglich zur Zahlung der Zuwendung bei Durchführung des Projektes verpflichtet hat.

 


Vorschlag der Verwaltung:

Das Projekt Alter Hof Schoppmann wird durch die Gemeinde Nottuln weiterhin im geplanten Umfang unterstützt.