Begründung des Bürgeranliegens:
Für die Bereitstellung der öffentlichen Dächer für Solaranlagen
sollte meiner Meinung nach eine Pacht abgeführt werden.
Information der Verwaltung:
Es
gibt aktuell 9 Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern, davon werden 2
Anlagen von privaten Investoren betrieben. Diese Verträge wurden bereits im
Jahr 2005 mit einer Laufzeit von 21 Jahren geschlossen, damals wurde keine
Pachtgebühr festgesetzt. Die übrigen 7 Anlagen wurden durch die Gemeindewerke
errichtet und nicht an private Investoren abgegeben. Bei künftigen
Nutzungsüberlassungsverträgen mit privaten Investoren für Photovoltaikanlagen
auf öffentlichen Dächern, wird eine angemessene Pachtgebühr ermittelt und auch
vertraglich festgesetzt. Dieser Vorschlag soll demnach in Zukunft umgesetzt
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Pachteinnahmen
in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlagen (vorgesehen sind 10 € / kWp
p.a.)
Vorschlag der Verwaltung:
Der Vorschlag
wird umgesetzt. Es wird künftig eine angemessene Pachtgebühr für die
Nutzungsüberlassung von gemeindeeigenen Dachflächen erhoben.