Betreff
Solaranlagen auf öffentlichen Dächern der Gemeinde
Vorlage
026/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Für die Bereitstellung der öffentlichen Dächer für Solaranlagen sollte meiner Meinung nach eine Pacht abgeführt werden.


Information der Verwaltung:

Es gibt aktuell 9 Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern, davon werden 2 Anlagen von privaten Investoren betrieben. Diese Verträge wurden bereits im Jahr 2005 mit einer Laufzeit von 21 Jahren geschlossen, damals wurde keine Pachtgebühr festgesetzt. Die übrigen 7 Anlagen wurden durch die Gemeindewerke errichtet und nicht an private Investoren abgegeben. Bei künftigen Nutzungsüberlassungsverträgen mit privaten Investoren für Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern, wird eine angemessene Pachtgebühr ermittelt und auch vertraglich festgesetzt. Dieser Vorschlag soll demnach in Zukunft umgesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Pachteinnahmen in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlagen (vorgesehen sind 10 € / kWp p.a.)

 


Vorschlag der Verwaltung:

Der Vorschlag wird umgesetzt. Es wird künftig eine angemessene Pachtgebühr für die Nutzungsüberlassung von gemeindeeigenen Dachflächen erhoben.