Begründung des Bürgeranliegens:
Sofortige
Schließung von Grundschulen, die auf Grund der demographischen Entwicklung
keine Zukunft mehr haben.
Information der Verwaltung:
Aufgrund des
demographischen Wandels nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler seit Jahren
kontinuierlich ab. Dieses wirkt sich insbesondere im ländlichen Raum verstärkt
aus. Die Schulstandorte werden kleiner und sind damit schulorganisatorisch
schwieriger zu handhaben.
Die
Attraktivität des ländlichen Raums als Arbeits- und Lebensraum für Familien
hängt jedoch ganz entscheidend von der Bereitstellung möglichst wohnortnaher
Bildungsangebote ab.
Um dem Prinzip
„kurze Beine-kurze Wege“ Rechnung zu tragen ist auch seitens der
Landesregierung beabsichtigt, kleine wohnortnahe Grundschulstandorte möglichst
zu erhalten, auch durch die Intensivierung von Teilstandorten.
Das Ministerium
für Schule und Weiterbildung hat der Presse am 13. Dezember 2011 ein Konzept
zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung
im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen vorgestellt. Die neuen
Regelungen sollen zum Schuljahr 2013/14 eingeführt werden. Für die verstärkte
Bildung von Teilstandorten ist allerdings eine Übergangsfrist von fünf Jahren
vorgesehen, damit die Kommunen ausreichend Zeit haben, die kommunale
Schulentwicklungsplanung den veränderten Bedingungen anzupassen.
Zur Umsetzung des Konzeptes bedarf es einer Änderung des Schulgesetzes und der
Ausführungsverordnung von § 93 Abs. 2 Schulgesetz. Die Landesregierung
beabsichtigt, die notwendigen Änderungen des Schulgesetzes in der ersten
Jahreshälfte 2012 in den Landtag einzubringen.
Wesentliche
Eckpunkte des Konzeptes sind:
·
Schulentwicklungsplanung, Fortführungsgrößen und
Übergangsregelungen ab dem Schuljahr 2013/14: Einzügigkeit statt Zweizügigkeit
Danach sollen künftig einzügige
Grundschulen mit mindestens 92
Schülerinnen und Schülern als eigenständige Schulen fortgeführt werden können.
Schulen, die diese Grenze nicht mehr erreichen, können aber bis zu einer Größe von 46 Kindern als
Teilstandort einer anderen Grundschule fortgeführt werden.
Die Entscheidung über den Erhalt einer Grundschule obliegt der Kommune als Schulträger.
·
Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes
Der Klassenfrequenzrichtwert soll, jeweils bei der Bildung von
Eingangsklassen, schrittweise von derzeit 24 auf 22,5 Schüler/-innen
abgesenkt werden.
·
Verringerung der Zahl sehr großer Klassen und
Vereinfachung der Regelung zur Klassenbildung (Unter- und Obergrenze)
Die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schüler/-innen
ist zukünftig unzulässig.
·
Einführung einer Kommunalen Klassenrichtzahl
Die Kommunale Klassenrichtzahl wird errechnet, indem die Zahl der
Schüler/-innen in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23
dividiert wird. Kleinere Kommunen erhalten dabei durch günstigere
Rundungsregeln etwas mehr Spielräume bei der Klassenbildung als große. Dadurch
erreicht man eine größere Gerechtigkeit bei der Klassenbildung und damit bei
der Unterrichts- und Lehrerversorgung.
·
Erhöhung der Leitungszeit und Anrechnungsstunden für
die Wahrnehmung besonderer schulischer
Aufgaben ab dem Schuljahr 2013/14 (z.B. Schulen mit mehreren Standorten)
Mit diesem Konzept sollen durch das Land die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fortführung von Grundschulstandorten festgelegt werden. Innerhalb dieses Rechtsrahmens haben die Kommunen die Entscheidung über die Auflösung von Schulen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig zu treffen.
Für den Schulstandort Nottuln stellt
sich die Situation wie folgt dar:
Auch in der Gemeinde Nottuln ist der demographische Wandel zu spüren. Aus diesem Grund wurde bereits zum 01.08.2007 die Katholische Grundschule St. Bonifatius aufgelöst und im Rahmen eines Grundschulverbundes als Teilstandort der Katholischen Grundschule St. Martinus weitergeführt. Durch diese Maßnahme wurde der Schulstandort im Ortsteil Schapdetten gesichert. Zurzeit werden in Schapdetten 53 Schülerinnen und Schüler in drei jahrgangsübergreifenden Klassen unterrichtet. Die Mindestgröße von 46 Kindern wird laut vorgenommener Prognose auch in den zukünftigen Schuljahren erreicht.
Parallel wurden auch alternative Nutzungen des Schulgrundstücks (Wohnbebauung, gemeinsame Nutzungen Kita/Schule) untersucht, allerdings vorwiegend aus bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten verworfen.
Die Sebastian
Grundschule liegt im Ortsteil Darup und wird als einzügige
Grundschule geführt. Hier werden zurzeit 95 Schülerinnen und Schüler
unterrichtet.
Die St. Marien Grundschule im Ortsteil Appelhülsen sowie die St. Martinus Grundschule und die Astrid-Lindgren-Grundschule im Ortsteil Nottuln sind aufgrund ihrer Schülerzahlen in ihrem Bestand ebenfalls nicht gefährdet.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorschlag der Verwaltung:
Der Bürgervorschlag
„Schließung von nicht mehr benötigten Grundschulen“ wurde intensiv geprüft.
Unter Bezugnahme auf die Informationen der Verwaltung soll es bis auf weiteres
zu keinen Grundschulschließungen kommen.