Betreff
Schließung von nicht mehr benötigten Grundschulen
Vorlage
023/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

Sofortige Schließung von Grundschulen, die auf Grund der demographischen Entwicklung keine Zukunft mehr haben.


Information der Verwaltung:

 

Aufgrund des demographischen Wandels nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler seit Jahren kontinuierlich ab. Dieses wirkt sich insbesondere im ländlichen Raum verstärkt aus. Die Schulstandorte werden kleiner und sind damit schulorganisatorisch schwieriger zu handhaben.

Die Attraktivität des ländlichen Raums als Arbeits- und Lebensraum für Familien hängt jedoch ganz entscheidend von der Bereitstellung möglichst wohnortnaher Bildungsangebote ab.

Um dem Prinzip „kurze Beine-kurze Wege“ Rechnung zu tragen ist auch seitens der Landesregierung beabsichtigt, kleine wohnortnahe Grundschulstandorte möglichst zu erhalten, auch durch die Intensivierung von Teilstandorten.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat der Presse am 13. Dezember 2011 ein Konzept zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich bei rückläufigen Schülerzahlen vorgestellt. Die neuen Regelungen sollen zum Schuljahr 2013/14 eingeführt werden. Für die verstärkte Bildung von Teilstandorten ist allerdings eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, damit die Kommunen ausreichend Zeit haben, die kommunale Schulentwicklungsplanung den veränderten Bedingungen anzupassen.
Zur Umsetzung des Konzeptes bedarf es einer Änderung des Schulgesetzes und der Ausführungsverordnung von § 93 Abs. 2 Schulgesetz. Die Landesregierung beabsichtigt, die notwendigen Änderungen des Schulgesetzes in der ersten Jahreshälfte 2012 in den Landtag einzubringen.

 

Wesentliche Eckpunkte des Konzeptes sind:

 

·         Schulentwicklungsplanung, Fortführungsgrößen und Übergangsregelungen ab dem Schuljahr 2013/14: Einzügigkeit statt Zweizügigkeit
Danach sollen künftig einzügige Grundschulen mit mindestens 92 Schülerinnen und Schülern als eigenständige Schulen fortgeführt werden können.
Schulen, die diese Grenze nicht mehr erreichen, können aber bis zu einer Größe von 46 Kindern als Teilstandort einer anderen Grundschule fortgeführt werden.

Die Entscheidung über den Erhalt einer Grundschule obliegt der Kommune als Schulträger.

 

·         Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes
Der Klassenfrequenzrichtwert soll, jeweils bei der Bildung von Eingangsklassen, schrittweise von derzeit 24 auf 22,5 Schüler/-innen abgesenkt werden.

·         Verringerung der Zahl sehr großer Klassen und Vereinfachung der Regelung zur Klassenbildung (Unter- und Obergrenze)
Die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schüler/-innen ist zukünftig unzulässig.

·         Einführung einer Kommunalen Klassenrichtzahl
Die Kommunale Klassenrichtzahl wird errechnet, indem die Zahl der Schüler/-innen in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23 dividiert wird. Kleinere Kommunen erhalten dabei durch günstigere Rundungsregeln etwas mehr Spielräume bei der Klassenbildung als große. Dadurch erreicht man eine größere Gerechtigkeit bei der Klassenbildung und damit bei der Unterrichts- und Lehrerversorgung.

·         Erhöhung der Leitungszeit und Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung besonderer  schulischer Aufgaben ab dem Schuljahr 2013/14 (z.B. Schulen mit mehreren Standorten)

 

Mit diesem Konzept sollen durch das Land die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fortführung von Grundschulstandorten festgelegt werden. Innerhalb dieses Rechtsrahmens haben die Kommunen die Entscheidung über die Auflösung von Schulen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig zu treffen.

 

 

Für den Schulstandort Nottuln stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Auch in der Gemeinde Nottuln ist der demographische Wandel zu spüren. Aus diesem Grund wurde bereits zum 01.08.2007 die Katholische Grundschule St. Bonifatius aufgelöst und im Rahmen eines Grundschulverbundes als Teilstandort der Katholischen Grundschule St. Martinus weitergeführt. Durch diese Maßnahme wurde der Schulstandort im Ortsteil Schapdetten gesichert. Zurzeit werden in Schapdetten 53 Schülerinnen und Schüler in drei jahrgangsübergreifenden Klassen unterrichtet. Die Mindestgröße von 46 Kindern wird laut vorgenommener Prognose auch in den zukünftigen Schuljahren erreicht.

Parallel wurden auch alternative Nutzungen des Schulgrundstücks (Wohnbebauung, gemeinsame Nutzungen Kita/Schule) untersucht, allerdings vorwiegend aus bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten verworfen.

 

Die Sebastian Grundschule liegt im Ortsteil Darup und wird als einzügige
Grundschule geführt. Hier werden zurzeit 95 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

 

Die St. Marien Grundschule im Ortsteil Appelhülsen sowie die St. Martinus Grundschule und die Astrid-Lindgren-Grundschule im Ortsteil Nottuln sind aufgrund ihrer Schülerzahlen in ihrem Bestand ebenfalls nicht gefährdet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Vorschlag der Verwaltung:

Der Bürgervorschlag „Schließung von nicht mehr benötigten Grundschulen“ wurde intensiv geprüft. Unter Bezugnahme auf die Informationen der Verwaltung soll es bis auf weiteres zu keinen Grundschulschließungen kommen.