Begründung des Bürgeranliegens:
Nutzung der
freiwerdenden Räume in der Hauptschule für die Sekundarschule.
Information der Verwaltung:
Schulleitung
und Schulträger der Liebfrauenschule haben sich nach eingehender Prüfung aus
pädagogischen Gründen, aber auch aus Erwägungen, die das Schulleben betreffen,
eindeutig gegen eine Verlagerung von ein bis zwei Zügen an eine andere Schule
ausgesprochen.
Die
Ausführungen der Liebfrauenschule hinsichtlich einer Auslagerung in Räume des
Gymnasiums Nottuln sind als Anlage beigefügt. Diese Ausführungen sind auch auf
eine Auslagerung in Räume der Geschwister-Scholl-Hauptschule übertragbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Notwendige
Investitionskosten (Erweiterung Liebfrauenschule, Umbau Hauptschulgebäude)
sollen möglichst kostenneutral vollzogen werden. Langfristig werden
Einsparungen, insbesondere in der Gebäudeunterhaltung insgesamt erwartet.
Vorschlag der Verwaltung:
Die
freiwerdenden Räume in der Hauptschule sollen nach Freizug für
Verwaltungszwecke genutzt werden.