Betreff
Herstellung einer weiteren Photovoltaik - Freiflächenanlage
Vorlage
021/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

 

Der Photovoltaikpark in Appelhülsen ist sehr erfolgreich. Durch ihn konnte die Gemeinde über 500.000 € zusätzlich einnehmen und hat gleichzeitig was für die Umwelt getan. Obwohl für das Projekt eine Menge benötigt würde, könnten gemeinsam mit großen Nottulner Unternehmen Sponsoren gewonnen werden,um eine Bezuschussung zu erreichen. 

 

 


Information der Verwaltung:

 

Die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen haben sich seit der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in Appelhülsen erheblich verändert. Einerseits bestehen erhebliche Einschränkungen bei den Flächen, auf denen noch Photovoltaikanlagen errichtet werden dürfen und andererseits hat sich die Vergütung für den eingespeisten Strom seit dieser Zeit von 35,49 Cent/kWh auf 17,94 Cent/kWh reduziert.

 

Bezüglich der in Frage kommenden Flächen wurde im zuständigen Fachbereich 3 der Gemeinde Nottuln geprüft, welche kommunalen Flächen für eine Errichtung einer Photovoltaikanlage überhaupt in Frage kommen. Im Ergebnis gibt es drei Möglichkeiten an verschiedenen Standorten mit Flächen von rd. 0,4 bis 1,4 Hektar. Im Vergleich zur Fläche der bestehenden Photovoltaikanlage mit rd. 7,0 Hektar, sind die drei in Frage kommenden Flächen relativ klein.

 

Es stellt sich damit unabhängig von der Klärung der weiteren baurechtlichen Umsetzung zunächst die Frage, ob auf diesen Flächen ein wirtschaftlicher Betrieb möglich wäre. Dazu ist Folgendes anzumerken:

 

Die laufenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung einer Photovoltaikanlage auf Freiflächen sind im Vergleich zu den Kapitalkosten und erzielbaren Erlösen relativ hoch. Während in den vergangenen Jahren die Herstellungskosten und damit die Abschreibungen gesunken sind und sich die Einspeisungsvergütung verringert hat, sind die absoluten Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung konstant geblieben bzw. gestiegen. Es handelt sich hier insbesondere um Personal- und Maschinenkosten für die Flächenunterhaltung sowie für die Wartung, Kontrolle und Instandsetzungsarbeiten an den betriebstechnischen Einrichtungen.

 

Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Randbedingungen (Flächengröße/ Kosten/ Einspeisungsvergütung) wurde exemplarisch für die Fläche von 1,4 Hektar eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt. Die Betrachtung über einen Zeitraum von 20 Jahren ergibt ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von rd. ./. 26.400 €.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in der Gemeinde Nottuln nur noch wenige Flächen für die Herstellung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung stehen. Aufgrund der geringen Flächengrößen in Verbindung mit einer ungünstigen Kosten-/Erlösrelation, wird sich die Umsetzung eines erfolgreichen Projektes, wie im Jahr 2008 im Ortsteil Appelhülsen, für weitere Bereiche unter den gegebenen Randbedingungen wirtschaftlich kaum darstellen lassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Vorschlag der Verwaltung:

 

Da zur Zeit der Betrieb einer weiteren Freiflächen- Photovoltaikanlage wirtschaftlich nicht darzustellen ist, wird die Herstellung einer weiteren Anlage zur Zeit nicht umgesetzt. 

 

 

 

Anlagen:

 

1.       Bürgerhaushalt Seite 8

 

2.       Wirtschaftslichkeitsbetrachtung Photovoltaikanlagen

 

3.       Lagepläne