Betreff
Senkung der Grundsteuer B auf ein normales Maß
Vorlage
020/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

 

Die Grundsteuer B wird wieder auf die bis 2009 gültigen Sätze abgesenkt.

 


Information der Verwaltung:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer angehoben. Ziel war es, der Gemeinde Nottuln ihre Eigenständigkeit durch die finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren. Der Haushalt 2010 wies durch die 1. Stufe der Steuererhöhung für die Finanzplanungsjahre 2011 bis 2013 jeweils ein Defizit im sechsstelligen Bereich aus. Durch die 2. Stufe der Steuererhöhung, beschlossen mit dem Haushalt 2011, wurden für die Finanzplanungsjahre 2012 bis 2014 sechsstellige positive Jahresergebnisse ausgewiesen. Aufgrund der wesentlichen Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 musste ein Nachtragshaushalt 2011 beschlossen werden; für die Jahre 2011 bis 2014 werden jährlich Defizite von rund 2  Millionen Euro ausgewiesen. Der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 beinhaltet weitere Änderungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen, so dass sich das Defizit weiter erhöhen wird. Das ursprünglich anvirsierte Ziel, jährlich einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können, kann trotz Steuererhöhungen nicht erreicht werden.

 

Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die unterschiedlichen Hebesätze:

 

 

2009

2010

2011

sog. fiktiver Hebesatz
GFG 2011, 2012

Grundsteuer A

214

224

235

209

Grundsteuer B

401

495

590

413

Gewerbesteuer

413

430

430

411

 

 

Für die Berechnung der sog. Schlüsselzuweisungen aus dem GFG werden die Steuereinnahmen jeder Kommune mit dem einheitlichen sog. fiktiven Hebesatz berechnet. Eine Herabsenkung der Hebesätze auf die Werte des Jahres 2009 hätte zur Folge, dass die Gemeinde Nottuln – obwohl sie nur einen Hebesatz von 401 erheben würde – für die Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich so gestellt würde, als würde sie 413 % erheben.

 

Bedingt durch die Tatsache, dass die fiktiven Hebesätze für die Berechnung der Steuerkraftmesszahl einer Kommune zugrunde gelegt werden, stehen der Gemeinde Nottuln die darüber hinaus gehenden Steuereinnahmen voll und ganz für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die Steuererhöhungen in den Jahren 2010 und 2011 hatten folgende Mehreinnahmen zur Folge:

 

 

Einnahmen
2010

davon durch
Steuererhöhung

2010

Einnahmen
2011

davon durch
Steuererhöhg.

2010 + 2011

Grundsteuer A

162.538

7.256

166.008

14.835

Grundsteuer B

3.128.369

594.074

3.716.809

1.190.639

Gewerbesteuer

5.933.604

234.584

5.155.122

203.807

Gesamt

9.224.511

835.915

9.037.939

1.409.281

 

 

 


Vorschlag der Verwaltung:

 

 

Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer wird der Gemeinderat mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2012 treffen.