Begründung des Bürgeranliegens:
Die Grundsteuer
B wird wieder auf die bis 2009 gültigen Sätze abgesenkt.
Information der Verwaltung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die
Haushaltsjahre 2010 und 2011 wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B
sowie die Gewerbesteuer angehoben. Ziel war es, der Gemeinde Nottuln ihre
Eigenständigkeit durch die finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren. Der Haushalt
2010 wies durch die 1. Stufe der Steuererhöhung für die Finanzplanungsjahre
2011 bis 2013 jeweils ein Defizit im sechsstelligen Bereich aus. Durch die 2.
Stufe der Steuererhöhung, beschlossen mit dem Haushalt 2011, wurden für die
Finanzplanungsjahre 2012 bis 2014 sechsstellige positive Jahresergebnisse
ausgewiesen. Aufgrund der wesentlichen Änderungen des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 musste ein Nachtragshaushalt 2011
beschlossen werden; für die Jahre 2011 bis 2014 werden jährlich Defizite von
rund 2 Millionen Euro ausgewiesen. Der
Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 beinhaltet weitere Änderungen bei
der Berechnung der Schlüsselzuweisungen, so dass sich das Defizit weiter
erhöhen wird. Das ursprünglich anvirsierte Ziel, jährlich einen ausgeglichenen
Haushalt aufstellen zu können, kann trotz Steuererhöhungen nicht erreicht
werden.
Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die
unterschiedlichen Hebesätze:
|
2009 |
2010 |
2011 |
sog. fiktiver Hebesatz |
Grundsteuer
A |
214 |
224 |
235 |
209 |
Grundsteuer
B |
401 |
495 |
590 |
413 |
Gewerbesteuer |
413 |
430 |
430 |
411 |
Für die Berechnung der sog. Schlüsselzuweisungen
aus dem GFG werden die Steuereinnahmen jeder Kommune mit dem einheitlichen sog.
fiktiven Hebesatz berechnet. Eine Herabsenkung der Hebesätze auf die Werte des
Jahres 2009 hätte zur Folge, dass die Gemeinde Nottuln – obwohl sie nur einen Hebesatz
von 401 erheben würde – für die Zahlungen im kommunalen Finanzausgleich so
gestellt würde, als würde sie 413 % erheben.
Bedingt durch die Tatsache, dass die
fiktiven Hebesätze für die Berechnung der Steuerkraftmesszahl einer Kommune
zugrunde gelegt werden, stehen der Gemeinde Nottuln die darüber hinaus gehenden
Steuereinnahmen voll und ganz für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben zur
Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Steuererhöhungen in den Jahren 2010
und 2011 hatten folgende Mehreinnahmen zur Folge:
|
Einnahmen |
davon durch |
Einnahmen |
davon durch |
Grundsteuer
A |
162.538 |
7.256 |
166.008 |
14.835 |
Grundsteuer
B |
3.128.369 |
594.074 |
3.716.809 |
1.190.639 |
Gewerbesteuer |
5.933.604 |
234.584 |
5.155.122 |
203.807 |
Gesamt |
9.224.511 |
835.915 |
9.037.939 |
1.409.281 |
Vorschlag der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Höhe der
Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer wird der Gemeinderat
mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2012 treffen.