Betreff
Dienstreisekosten
Vorlage
019/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

 

Ich finde den Anteil von 18.200 € ziemlich hoch.

 

 


Information der Verwaltung:

 

Auf Seite 16 der Dokumentation „Projekt Bürgerhaushalt 2012“ werden die Dienstreisekosten angesprochen.

 

Zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben von der Gemeindeverwaltung Nottuln sind Dienstreisen notwendig. Dienstreisen können aus Anlass von Arbeitstagungen/Arbeitskreisen, Sitzungen, Besprechungen, Workshops oder zum Besuch von Fachmessen oder Ausstellungen durchgeführt werden. So z.B. Fahrten der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes zu anderen Behörden, um „Nottulner“ Sachverhalte zu klären, wie die Einrichtung eines Sekundarschule oder für die Vorbereitungen von Sitzungsvorlagen zum Thema Gas- und Stromkonzessionsverträge. Aber auch die Fachbereichsleitungen und die Sachbearbeiter/innen nehmen an Terminen zum Austausch mit anderen Kommunen wahr, wie z.B. im Sozialrecht in Bezug auf die Jobcenter oder im Bereich Baurecht bei der Regionalplanungsbehörde in Münster. Aufgrund des extrem breiten Aufgabenspektrums einer Kommunalverwaltung kommt es zu vielschichtigen Kontakten und persönlichen Austauschterminen.

 

Die Dienstreisekosten beliefen sich in den Jahren 2009 bis 2011 auf durchschnittlich 18.000 €/Jahr. Der größte Anteil der Kosten ist im Produktbereich Innere Verwaltung – mit rund 12.500 € - angefallen. Darunter werden u.a. die Dienstreisekosten für die Verwaltungsleitung bzw. des/der stellvertretenden Bürgermeister/in verbucht (4.000 €/Jahr) als auch die Reisekosten im Rahmen von Städtepartnerschaftsbesuchen. Neben vielen Dienstreisen zu den unterschiedlichen Fachthemen wurden z.B. für die Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben incl. der Rufbereitschaft durchschnittlich 2.800 €/Jahr aufgewandt.

 

Bei der Genehmigung von Dienstreisen wird grundsätzlich geprüft, ob öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können. Eine Gewährung der sog. Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz – bei Nutzung der privaten Kraftfahrzeuges – ist die Angabe einer Begründung notwendig (z. B. Bildung einer Fahrgemeinschaft, erhebliche Zeitersparnis gegenüber der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels). Grundsätzlich wird nur die günstigste Beförderungsmöglichkeit bewilligt und erstattet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Dienstreisekosten belaufen sich auf rund 18.000 € im Jahr.

 

 


Vorschlag der Verwaltung:

 

Zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben sind Dienstreisen notwendig. Die Genehmigung und Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.