Begründung des Bürgeranliegens:
Ich finde den
Anteil von 18.200 € ziemlich hoch.
Information der Verwaltung:
Auf Seite 16 der Dokumentation „Projekt
Bürgerhaushalt 2012“ werden die Dienstreisekosten angesprochen.
Zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben
von der Gemeindeverwaltung Nottuln sind Dienstreisen notwendig. Dienstreisen
können aus Anlass von Arbeitstagungen/Arbeitskreisen, Sitzungen, Besprechungen,
Workshops oder zum Besuch von Fachmessen oder Ausstellungen durchgeführt
werden. So z.B. Fahrten der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes zu anderen
Behörden, um „Nottulner“ Sachverhalte zu klären, wie die Einrichtung eines
Sekundarschule oder für die Vorbereitungen von Sitzungsvorlagen zum Thema Gas-
und Stromkonzessionsverträge. Aber auch die Fachbereichsleitungen und die
Sachbearbeiter/innen nehmen an Terminen zum Austausch mit anderen Kommunen
wahr, wie z.B. im Sozialrecht in Bezug auf die Jobcenter oder im Bereich
Baurecht bei der Regionalplanungsbehörde in Münster. Aufgrund des extrem
breiten Aufgabenspektrums einer Kommunalverwaltung kommt es zu vielschichtigen
Kontakten und persönlichen Austauschterminen.
Die Dienstreisekosten beliefen sich in
den Jahren 2009 bis 2011 auf durchschnittlich 18.000 €/Jahr. Der größte Anteil
der Kosten ist im Produktbereich Innere Verwaltung – mit rund 12.500 € -
angefallen. Darunter werden u.a. die Dienstreisekosten für die
Verwaltungsleitung bzw. des/der stellvertretenden Bürgermeister/in verbucht
(4.000 €/Jahr) als auch die Reisekosten im Rahmen von
Städtepartnerschaftsbesuchen. Neben vielen Dienstreisen zu den
unterschiedlichen Fachthemen wurden z.B. für die Erfüllung der
ordnungsbehördlichen Aufgaben incl. der Rufbereitschaft durchschnittlich 2.800
€/Jahr aufgewandt.
Bei der Genehmigung von Dienstreisen wird
grundsätzlich geprüft, ob öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können.
Eine Gewährung der sog. Wegstreckenentschädigung nach dem
Landesreisekostengesetz – bei Nutzung der privaten Kraftfahrzeuges – ist die
Angabe einer Begründung notwendig (z. B. Bildung einer Fahrgemeinschaft,
erhebliche Zeitersparnis gegenüber der Nutzung eines öffentlichen
Verkehrsmittels). Grundsätzlich wird nur die günstigste Beförderungsmöglichkeit
bewilligt und erstattet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Dienstreisekosten belaufen sich auf rund 18.000 € im Jahr.
Vorschlag der Verwaltung:
Zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben
sind Dienstreisen notwendig. Die Genehmigung und Abrechnung erfolgt nach den
gesetzlichen Regelungen.