Betreff
Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen durch freiwillige Landwirte
Vorlage
015/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

 

Das Mähen und Mulchen von Böschungen, die Grabenreinigung sowie die Baumpflege sollten in private Hände freiwilliger Landwirte gelegt werden. Die genannten Arbeiten können besser und zweckmäßiger mit den Grundstückseigentümern bzw. Bewirtschaftern bewältigt werden. So könnten bestimmte Übergänge im Wirtschaftswegenetz verbreitert werden, so dass diese auch als Ausgleichsbucht dienen. Bewirtschafter, die z.B. wegen der großen Maschinen die Grenzmarkierungen an Gräben, Böschungen und Wegen missachten, sollten zur Kasse gebeten werden.

 

 


Information der Verwaltung:

 

1.      Unterhaltungsarbeiten an Böschungen und Gräben

 

Die Gemeinde Nottuln verfügt über ein Wirtschaftswegenetz von ca. 140 km.

 

          Die Wege sind standardmäßig in einer Breite von 3,00 m für den landwirtschaftlichen           Verkehr ausgebaut. Die Seitenräume müssen im Begegnungsfall von zwei Fahrzeugen auf           den Wirtschaftswegen den Begegnungsverkehr aufnehmen. Die Seitenräume bestehen aus           einem  Rasenbankett, das mit Beginn der Wachstumsperiode im Frühsommer mit hohem           dichtem Gras bewachsen ist. Um die Verkehrssicherheit, insbesondere die Sichtverhältnisse           in Kurven und Kreuzungsbereichen, auf den Wirtschaftswegen zu gewährleisten, hat die           Gemeinde Nottuln die Mäharbeiten an den Wirtschaftswegen und Einmündungen zu den           übergeordneten Straßen an ein ortsansässiges Lohnunternehmen vergeben. Das           Lohnunternehmen stellt sicher, dass innerhalb von 14 Tagen an 140 km Wirtschaftswegen           beidseitig die Bankette freigeschnitten und das Gras gleichzeitig gemulcht wird. Eine    einheitliche zeitlich begrenzte Mäharbeit durch die Landwirte kann allein durch das fehlende           Mäh- und Mulchgerät nicht erbracht werden. Außerdem müssten die Traktoren der           Landwirte mit Einsatzleuchten und zusätzlichen Warnanlagen ausgerüstet werden, wenn sie           im Einmündungsbereich der Fernstraßen die Sichtdreiecke freischneiden.

 

          Im Oktober bis Ende November werden die Banketten noch einmal geschnitten und dabei   gleichzeitig auch die Wegeseitengräben ausgemäht und gemulcht. Diese Arbeiten können           nur mit einem speziellen Auslegermulchmäher ausgeführt werden, der speziell für diese           Arbeiten angeschafft wird.

 

          Die Ausführung der Mäharbeiten an den Straßenbanketten ist deshalb mit den ortsüblichen           Wiesenmähern der Landwirte nicht möglich. Außerdem wäre die zeitliche Koordination der           Mäharbeiten an den einzelnen Streckenabschnitten bezüglich der Verkehrssicherungspflicht           schwierig.

 

2.      Unterhaltungsarbeiten an Bäumen

 

            Für die Pflege und Verkehrssicherheit der Bäume im öffentlichen Verkehrsraum sowie             auf gemeindeeigenen Grundstücken  einschließlich an Wanderwegen im Wald ist die Gemeinde zuständig.

 

            Die Gemeinde Nottuln hat alle Bäume in den o.g. Bereichen mittels eines Baumkatasters erfasst. Die Bäume werden regelmäßig durch qualifiziertes Personal kontrolliert. Hierbei wird festgestellt, ob ein Baum z.B. Totholz oder morsche Teile besitzt und ob Krankheiten oder Schädlinge vorhanden sind. Des Weiteren wird nicht nur das Lichtraumprofil an den Straßen überprüft, sondern auch, ob die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird. Mängel werden erfasst und nach der Dringlichkeit durch das geschulte Personal vom Baubetriebshof selbst oder durch beauftragte Baumpflege-Firmen beseitigt. Generell wird ein Baum nur dann geschnitten, wenn es aus Krankheits- bzw. aus Sicherheitsgründen notwendig wird. Im Hinblick auf die Wohlfahrtswirkung von Bäumen ist es das Ziel, Bäume, soweit möglich, arttypisch zu erhalten.

 

            Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit der Bäume im öffentlichen Straßenraum mit der dazu gehörigen Kontrolle, Baumpflege und den sonstigen Maßnahmen, ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde Nottuln. Kontroll- und Pflegearbeiten sind durch zertifizierte Fachkräfte durchzuführen. Eine Übertragung dieser Arbeiten auf freiwillige Landwirte scheidet aus rechtlichen Gründen aus.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Vorschlag der Verwaltung:

 

Die Arbeiten an Gräben, Böschungen und Bäumen werden aufgrund der zu beachtenden Sicherheitsaspekte und fachlichen Eignung weiterhin durch die Gemeinde oder im Auftrag der Gemeinde durch Fachunternehmen vorgenommen.

 

Beschädigungen an öffentlichen Gräben, Böschungen und Wegen werden weiterhin nach dem Verursacherprinzip ordnungsrechtlich behandelt.

 

 

 

 

Anlage:

 

Bürgerhaushalt Seite 32