Begründung des Bürgeranliegens:
Das Mähen und Mulchen von Böschungen, die Grabenreinigung sowie die Baumpflege sollten in private Hände freiwilliger Landwirte gelegt werden. Die genannten Arbeiten können besser und zweckmäßiger mit den Grundstückseigentümern bzw. Bewirtschaftern bewältigt werden. So könnten bestimmte Übergänge im Wirtschaftswegenetz verbreitert werden, so dass diese auch als Ausgleichsbucht dienen. Bewirtschafter, die z.B. wegen der großen Maschinen die Grenzmarkierungen an Gräben, Böschungen und Wegen missachten, sollten zur Kasse gebeten werden.
Information der Verwaltung:
1. Unterhaltungsarbeiten
an Böschungen und Gräben
Die Gemeinde Nottuln verfügt über ein Wirtschaftswegenetz von ca. 140
km.
Die
Wege sind standardmäßig in einer Breite von 3,00 m für den landwirtschaftlichen
Verkehr ausgebaut. Die
Seitenräume müssen im Begegnungsfall von zwei Fahrzeugen auf den Wirtschaftswegen den
Begegnungsverkehr aufnehmen. Die Seitenräume bestehen aus einem
Rasenbankett, das mit Beginn der Wachstumsperiode im Frühsommer mit
hohem dichtem Gras bewachsen
ist. Um die Verkehrssicherheit, insbesondere die Sichtverhältnisse in Kurven und Kreuzungsbereichen, auf
den Wirtschaftswegen zu gewährleisten, hat die Gemeinde
Nottuln die Mäharbeiten an den Wirtschaftswegen und Einmündungen zu den übergeordneten Straßen an ein
ortsansässiges Lohnunternehmen vergeben. Das Lohnunternehmen
stellt sicher, dass innerhalb von 14 Tagen an 140 km Wirtschaftswegen beidseitig die Bankette
freigeschnitten und das Gras gleichzeitig gemulcht wird. Eine einheitliche zeitlich begrenzte Mäharbeit
durch die Landwirte kann allein durch das fehlende Mäh- und Mulchgerät nicht erbracht werden. Außerdem müssten
die Traktoren der Landwirte mit
Einsatzleuchten und zusätzlichen Warnanlagen ausgerüstet werden, wenn sie im Einmündungsbereich der Fernstraßen
die Sichtdreiecke freischneiden.
Im
Oktober bis Ende November werden die Banketten noch einmal geschnitten und
dabei gleichzeitig auch die
Wegeseitengräben ausgemäht und gemulcht. Diese Arbeiten können nur mit einem speziellen
Auslegermulchmäher ausgeführt werden, der speziell für diese Arbeiten angeschafft wird.
Die
Ausführung der Mäharbeiten an den Straßenbanketten ist deshalb mit den
ortsüblichen Wiesenmähern der
Landwirte nicht möglich. Außerdem wäre die zeitliche Koordination der Mäharbeiten an den einzelnen
Streckenabschnitten bezüglich der Verkehrssicherungspflicht schwierig.
2. Unterhaltungsarbeiten
an Bäumen
Für die Pflege und Verkehrssicherheit der Bäume im
öffentlichen Verkehrsraum sowie auf
gemeindeeigenen Grundstücken
einschließlich an Wanderwegen im Wald ist die Gemeinde zuständig.
Die Gemeinde Nottuln hat alle Bäume
in den o.g. Bereichen mittels eines Baumkatasters erfasst. Die Bäume werden
regelmäßig durch qualifiziertes Personal kontrolliert. Hierbei wird
festgestellt, ob ein Baum z.B. Totholz oder morsche Teile besitzt und ob
Krankheiten oder Schädlinge vorhanden sind. Des Weiteren wird nicht nur das
Lichtraumprofil an den Straßen überprüft, sondern auch, ob die
Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird. Mängel werden erfasst und nach der
Dringlichkeit durch das geschulte Personal vom Baubetriebshof selbst oder durch
beauftragte Baumpflege-Firmen beseitigt. Generell wird ein Baum nur dann
geschnitten, wenn es aus Krankheits- bzw. aus Sicherheitsgründen notwendig
wird. Im Hinblick auf die Wohlfahrtswirkung von Bäumen ist es das Ziel, Bäume,
soweit möglich, arttypisch zu erhalten.
Die Verantwortung für die
Verkehrssicherheit der Bäume im öffentlichen Straßenraum mit der dazu gehörigen
Kontrolle, Baumpflege und den sonstigen Maßnahmen, ist eine hoheitliche Aufgabe
der Gemeinde Nottuln. Kontroll- und Pflegearbeiten sind durch zertifizierte
Fachkräfte durchzuführen. Eine Übertragung dieser Arbeiten auf freiwillige
Landwirte scheidet aus rechtlichen Gründen aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
Vorschlag der Verwaltung:
Die Arbeiten an Gräben, Böschungen und Bäumen werden aufgrund der zu beachtenden Sicherheitsaspekte und fachlichen Eignung weiterhin durch die Gemeinde oder im Auftrag der Gemeinde durch Fachunternehmen vorgenommen.
Beschädigungen an öffentlichen Gräben, Böschungen und Wegen werden weiterhin nach dem Verursacherprinzip ordnungsrechtlich behandelt.
Anlage:
Bürgerhaushalt
Seite 32