Betreff
Landschaftspflege an der Appelhülsener Straße
Vorlage
012/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

 

Die Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben an der Appelhülsener Straße sollten reduziert werden. Es ist beobachtet worden, dass in den Gräben an der Appelhülsener Straße geschnitten wurde, obwohl der Bewuchs kaum knöchelhoch gewachsen war.

 

 


Information der Verwaltung:

 

Für die Unterhaltung der Wegeseitengräben an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind die Straßenbaulastträger „Landesbetrieb Straßen NRW“ und „Kreis Coesfeld“ zuständig. Die Gemeinde Nottuln hat auf die Unterhaltungsarbeiten in diesen Bereichen keinen Einfluss. Der Vorschlag kann aus diesem Grund nicht weiter verfolgt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Vorschlag der Verwaltung:

 

Aufgrund der Zuständigkeit für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen kann der Vorschlag zur Reduzierung von Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben an der Appelhülsener Straße nicht umgesetzt werden.

 

 

Anlage:

 

Bürgerhaushalt Seite 3