Betreff
Betrieb der Straßenbeleuchtung
Vorlage
011/2012
Art
Beschlussvorlage

Begründung des Bürgeranliegens:

 

Die Zeitintervalle, die Beleuchtungsstärke sowie die Kontrolle der Straßenbeleuchtung sollten optimiert werden. Es ist bereits beobachtet worden, dass auch bei Tageslicht die Straßenbeleuchtung eingeschaltet war. Auch während der Nachtstunden, wenn niemand unterwegs ist, könnten einige Straßenlaternen ausgeschaltet oder die Beleuchtung an wenig befahrenen Straßen eingeschränkt werden. Nur an relativ viel befahrenen Straßen sollte die Straßenbeleuchtung angelassen werden.

 

 


Information der Verwaltung:

 

Die Gemeinde Nottuln verfügt über etwa 2.300 Leuchtstellen, die komplett mit Energiespar-leuchten ausgestattet sind.

 

Die Standartleuchtstelle für Wohnstraßen besteht aus einem Leuchtkörper mit 2 x 18 Watt Leuchtmitteln. Lediglich an den Hauptverkehrsstraßen, wie Kreisverkehre und Fußgänger-überwege, sind die Leuchtstellen mit 2 x 70 Watt Leuchtmittel ausgerüstet.

 

Das heißt, dass von 06:00 Uhr morgens bis Sonnenaufgang und von Sonnenuntergang bis 22.00 Uhr abends 2 Leuchtmittel je Lampe leuchten. Ab 22:00 Uhr werden die Leuchtstellen auf jeweils ein Leuchtmittel abgedimmt.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen beschloss im Jahr 2006 aus Kostengründen die gesamte Straßenbeleuchtung auf einen grundsätzlichen einlampigen Betrieb umzustellen. Die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung konnten damit um 7.000 Euro / Jahr gesenkt werden.

 

Die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung richtet sich nach dem Jahreskalender für Sonnenaufgang bzw. Sonnenuntergang. Bei Dunkelheit durch Unwetter schaltet sich die Straßenbeleuchtung unabhängig der Sonnenuntergangszeiten ein. Bei Reparaturmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung werden während der Tageslichtzeit oftmals an ganzen zusammenhängende Wohnvierteln die Straßenbeleuchtung eingeschaltet, um die Fehlerquelle feststellen zu können. Die Abschaltung der Beleuchtung von einzelnen Straßenzügen oder Plätzen im Nachtbetrieb ist nicht möglich, da das Stromnetz der Beleuchtung großflächig zusammenhängt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Vorschlag der Verwaltung:

 

Aufgrund der bereits erfolgten Optimierungsmaßnahmen werden die Zeitintervalle und Beleuchtungsstärken der Straßenbeleuchtung beibehalten.

 

 

Anlage:

 

Bürgerhaushalt Seite 2