Begründung des Bürgeranliegens:
Die Zeitintervalle, die Beleuchtungsstärke sowie die Kontrolle der Straßenbeleuchtung sollten optimiert werden. Es ist bereits beobachtet worden, dass auch bei Tageslicht die Straßenbeleuchtung eingeschaltet war. Auch während der Nachtstunden, wenn niemand unterwegs ist, könnten einige Straßenlaternen ausgeschaltet oder die Beleuchtung an wenig befahrenen Straßen eingeschränkt werden. Nur an relativ viel befahrenen Straßen sollte die Straßenbeleuchtung angelassen werden.
Information der Verwaltung:
Die Gemeinde Nottuln verfügt über etwa 2.300
Leuchtstellen, die komplett mit Energiespar-leuchten ausgestattet sind.
Die Standartleuchtstelle für Wohnstraßen
besteht aus einem Leuchtkörper mit 2 x 18 Watt Leuchtmitteln. Lediglich an den
Hauptverkehrsstraßen, wie Kreisverkehre und Fußgänger-überwege, sind die
Leuchtstellen mit 2 x 70 Watt Leuchtmittel ausgerüstet.
Das heißt, dass von 06:00 Uhr morgens bis
Sonnenaufgang und von Sonnenuntergang bis 22.00 Uhr abends 2 Leuchtmittel je
Lampe leuchten. Ab 22:00 Uhr werden die Leuchtstellen auf jeweils ein
Leuchtmittel abgedimmt.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt
und Ordnungswesen beschloss im Jahr 2006 aus Kostengründen die gesamte
Straßenbeleuchtung auf einen grundsätzlichen einlampigen Betrieb umzustellen.
Die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung konnten damit um 7.000 Euro / Jahr
gesenkt werden.
Die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung
richtet sich nach dem Jahreskalender für Sonnenaufgang bzw. Sonnenuntergang.
Bei Dunkelheit durch Unwetter schaltet sich die Straßenbeleuchtung unabhängig
der Sonnenuntergangszeiten ein. Bei Reparaturmaßnahmen an der
Straßenbeleuchtung werden während der Tageslichtzeit oftmals an ganzen
zusammenhängende Wohnvierteln die Straßenbeleuchtung eingeschaltet, um die Fehlerquelle
feststellen zu können. Die Abschaltung der Beleuchtung von einzelnen
Straßenzügen oder Plätzen im Nachtbetrieb ist nicht möglich, da das Stromnetz
der Beleuchtung großflächig zusammenhängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
Vorschlag der Verwaltung:
Aufgrund der bereits erfolgten Optimierungsmaßnahmen werden die Zeitintervalle und Beleuchtungsstärken der Straßenbeleuchtung beibehalten.
Anlage:
Bürgerhaushalt
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