Beschlussvorschlag:
Ein
Beschluss zum im Anlage 1 befindlichen Bürgerantrag erfolgt erst, wenn eine
grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen beim Thema Windkraft in
Nottuln gefallen ist. Die Entscheidung wird so lang zurück gestellt. Der
Antragsteller wird hierüber informiert.
Sachverhalt:
Im Rahmen
des mündlichen Berichts zur Vorlage 144/2012 soll auch eine Erstbewertung des
als Anlage beigelegten Bürgerantrages erfolgen. Dabei soll insbesondere die
gegenwärtige planungsrechtliche Situation für den Standort Baumberge beleuchtet
werden und eine Einschätzung der vorgebrachten Argumente erfolgen.
Sinnvollerweise
sollte der Antrag als Teil einer umfassenden Diskussion zum Thema Windkraft in
Nottuln gesehen werden. Eine kurzfristige Beschlussfassung erscheint daher
nicht sinnvoll.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1:
Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW