Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Windkraftanlagen auf den Baumbergen
Vorlage
145/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Beschluss zum im Anlage 1 befindlichen Bürgerantrag erfolgt erst, wenn eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen beim Thema Windkraft in Nottuln gefallen ist. Die Entscheidung wird so lang zurück gestellt. Der Antragsteller wird hierüber informiert.


Sachverhalt:

Im Rahmen des mündlichen Berichts zur Vorlage 144/2012 soll auch eine Erstbewertung des als Anlage beigelegten Bürgerantrages erfolgen. Dabei soll insbesondere die gegenwärtige planungsrechtliche Situation für den Standort Baumberge beleuchtet werden und eine Einschätzung der vorgebrachten Argumente erfolgen.

 

Sinnvollerweise sollte der Antrag als Teil einer umfassenden Diskussion zum Thema Windkraft in Nottuln gesehen werden. Eine kurzfristige Beschlussfassung erscheint daher nicht sinnvoll.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW