Beschlussvorschlag:
Eine
Nutzung des Aushubmaterials aus dem Gewerbegebiet Beisenbusch für den
Lärmschutz in Appelhülsen soll nicht erfolgen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, gutachterlich zu prüfen, welche Auswirkungen eine
Erhöhung des Lärmschutzwalls, wie im Sachverhalt beschrieben, hätte. Weiterhin
wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu besprechen,
ob Aushubmaterial aus dem Bau der OU Nottuln für den Bau des Lärmschutzwalls
verwendet werden kann.
Über
die Ergebnisse werden die politischen Gremien informiert.
Sachverhalt:
Mit
Antrag vom 27.11.2011 (siehe Anlage 1) bittet die UBG-Fraktion um eine
Einschätzung der Verwaltung zur Durchführbarkeit einer Erhöhung des
Lärmschutzwalls entlang der Autobahn 43 im Ortsteil Appelhülsen im Bereich der
Hellersiedlung. Dabei soll geprüft werden, ob im Zusammenhang mit den
Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Beisenbusch, das hier anfallende
Aushubmaterial für die Wallerhöhung genutzt werden kann.
Angesichts
der langfristigen Bedeutung des Themas erfolgt hier erneut eine umfassende Betrachtung
der Möglichkeiten zur Lärmsanierung in Appelhülsen.
Hintergrund
Lärmschutzwall im Bereich Hellersiedlung
Der
Lärmschutzwall entlang der Autobahn lässt sich grundsätzlich in zwei
unterschiedliche Abschnitte unterteilen (siehe Übersichtskarte in Anlage 2).
Der westliche Abschnitt A im Bereich der Hellersiedlung weist dabei eine
Wallhöhe über der Oberkante Autobahnfahrbahn zwischen 2,50 m und 4,50 m auf.
Dieser Abschnitt wurde 1984 als freiwillige Maßnahme durch die Gemeinde
errichtet, da Aushubmaterial durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens zur
Verfügung stand.
Im
Abschnitt B wurde der wesentlich höhere Lärmschutzwall im Zusammenhang mit den
Baugebieten Appelhülsen Nord errichtet (1998-2005 in drei Abschnitten). Seine
Wallhöhe über der Oberkante Autobahnfahrbahn liegt bei einheitlich etwa 4,50 m.
Der
Wall ist unterbrochen durch die Überführung Kücklingsweg sowie im Bereich eines
Wirtschaftsweges (Lärmschutzwand) und des Steverdurchflusses (Lärmschutzwand).
Wie
alle bestehenden Lärmgutachten nachweisen, werden die Lärmrichtwerte der DIN
18005 trotz dieser Lärmschutzmaßnahmen massiv überschritten (siehe Anlage 3:
Lärmwerte nachts; zur Orientierung: der Lärmrichtwerte nachts für allgemeine
Wohngebiete liegt bei 45 dba). Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind daher
nur durch den Einsatz geeigneter passiver Schallschutzmaßnahmen zu erzielen.
Diese müssen bei Neubauvorhaben im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 78
„Appelhülsen Nord“, Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ sowie Nr. 123 „Hellersiedlung“
verpflichtend umgesetzt werden.
Möglichkeiten
einer Lärmsanierung
Um
die Lärmsituation – gerade auch im Außenwohnbereich – zu verbessern, hat die
Gemeinde mit einem Gutachten vom 06.03.2007 die Wirksamkeit verschiedener
ergänzender Lärmschutzmaßnahmen geprüft:
·
Schließung der Lücken
in den Lärmschutzwällen
·
4m hohe
Lärmschutzwände auf den bestehenden Wällen
·
„Überdachung“ der
Autobahn
Hierzu
hat eine Beratung am 01.04.2008 stattgefunden (SV 223/2008). Grundsätzlich sind
die Maßnahmen „Lückenschluss“ und zusätzliche „Lärmschutzwände“ zur Minderung
geeignet; die Richtwerte der DIN 18005 werden jedoch bei keiner der Maßnahmen
erreicht.
Für
die Maßnahme „Lückenschluss“ wurden 2008 Kosten in Höhe von etwa
800.000-900.000 € ermittelt.
Kosten
zur Wallaufhöhung im Abschnitt A / Verwendung des Wallaushubs
Vor
dem Hintergrund der Anfrage UBG haben die Gemeindewerke bei ihrer Prüfung des
Sachverhalts angenommen, dass der Wall im Bereich der Hellersiedlung um 3 m
erhöht werden soll. Dies würde einen Angleich der Höhen an den bestehenden Wall
im Bereich des Abschnitts B bedeuten.
Die
Herstellungskosten für eine solche Maßnahme betragen nach Schätzung der
Gemeindewerke ca. 249.200 €. Hinzu kommt ein erforderlicher Grunderwerb in
einer Größenordnung von etwa 3.500 m². Die Kosten ergeben sich aus der
Errichtung einer Baustraße, der Rodung der bestehenden Gehölze (unter
Berücksichtigung der Nutzung des Brennmaterials im Holzhackschnitzelkraftwerk),
der eigentlichen Errichtung des Walls, der Neuerrichtung der Entwässerung sowie
der Neuanpflanzung im Bereich des Walls.
Bei
den weiteren Kostenberechnungen bildet der Aspekt der Verwendung anderweitig
anfallenden Aushubmaterials eine Schlüsselrolle. Hierzu war zunächst eine
Einschätzung des erforderlichen Materialvolumens erforderlich. Hier hat sich
ergeben, dass bei den Arbeiten im Baugebiet Beisenbusch nur knapp 20 % des für
die Erhöhung erforderlichen Materials anfallen. Dieser Boden nimmt also höchstens eine untergeordnete Rolle ein.
Hinzu
kommt, dass die Verwendung des Aushubmaterials keine Kosteneinsparung mit sich
bringt (siehe Anlage 4).
Alternativ
schlagen die Gemeindewerke vor, die Wallerhöhung im Zusammenhang mit der
Errichtung der Ortumgehung Nottuln vorzusehen. Bei dieser Gelegenheit könnte so
viel Bodenaushub anfallen, dass die Wallerhöhung zügig errichtet werden könnte.
Unter Berücksichtigung der Einnahmen, die die Gemeinde bei Abnahme des
anfallenden Bodens erzielen könnte, sinken die Kosten für Errichtung des neuen
Walls deutlich um ca. 160.000 €.
Wirksamkeit
einer Wallaufhöhung
Die
Wirksamkeit einer isolierten Wallaufhöhung für den Abschnitt A ist bislang
nicht untersucht worden. Ob diese Maßnahme für sich genommen zu einer
nennenswerten Lärmentlastung der Anwohner
und der weiterhin planungsrechtlich gesicherten Bauabschnitte von
Appelhülsen Nord II nördlich der Hellersiedlung führt, sollte angesichts des
hohen Investitionsvolumens vorab geprüft werden.
Weiteres
Vorgehen
Die
Verwaltung schlägt vor, das bestehende Schallgutachten um die vorgeschlagene
Maßnahme zu ergänzen (Erhöhung des Walls im Abschnitt A um 3 m). Die
diesbezüglichen Gutachterkosten sind voraussichtlich recht gering, da bereits
alle zu Grunde liegenden Lärmmodelle existieren (ca. 2.000 €). Über das Ergebnis
wird im Anschluss (Herbst 2012) in den Gremien berichtet und das weitere
Vorgehen beraten.
Gleichzeitig
sollten Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geführt werden, ob der
aufgezeigte Weg für diesen denkbar ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst
etwa 2.000 € für eine Ergänzung des Lärmgutachtens
Anlagen:
Anlage
1: Antrag der UBG-Fraktion
Anlage
2: Übersichtskarte
Anlage
3: Lärmkartierung
Anlage
4: Vermerk zur Verwendung des
Bodenaushub Beisenbusch