Betreff
UBG-Antrag zum Lärmschutz in Appelhülsen; hier: Beantwortung durch die Verwaltung
Vorlage
142/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Nutzung des Aushubmaterials aus dem Gewerbegebiet Beisenbusch für den Lärmschutz in Appelhülsen soll nicht erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gutachterlich zu prüfen, welche Auswirkungen eine Erhöhung des Lärmschutzwalls, wie im Sachverhalt beschrieben, hätte. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu besprechen, ob Aushubmaterial aus dem Bau der OU Nottuln für den Bau des Lärmschutzwalls verwendet werden kann.

 

Über die Ergebnisse werden die politischen Gremien informiert.

 


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 27.11.2011 (siehe Anlage 1) bittet die UBG-Fraktion um eine Einschätzung der Verwaltung zur Durchführbarkeit einer Erhöhung des Lärmschutzwalls entlang der Autobahn 43 im Ortsteil Appelhülsen im Bereich der Hellersiedlung. Dabei soll geprüft werden, ob im Zusammenhang mit den Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Beisenbusch, das hier anfallende Aushubmaterial für die Wallerhöhung genutzt werden kann.

Angesichts der langfristigen Bedeutung des Themas erfolgt hier erneut eine umfassende Betrachtung der Möglichkeiten zur Lärmsanierung in Appelhülsen.

 

 

Hintergrund Lärmschutzwall im Bereich Hellersiedlung

Der Lärmschutzwall entlang der Autobahn lässt sich grundsätzlich in zwei unterschiedliche Abschnitte unterteilen (siehe Übersichtskarte in Anlage 2). Der westliche Abschnitt A im Bereich der Hellersiedlung weist dabei eine Wallhöhe über der Oberkante Autobahnfahrbahn zwischen 2,50 m und 4,50 m auf. Dieser Abschnitt wurde 1984 als freiwillige Maßnahme durch die Gemeinde errichtet, da Aushubmaterial durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Verfügung stand.

 

Im Abschnitt B wurde der wesentlich höhere Lärmschutzwall im Zusammenhang mit den Baugebieten Appelhülsen Nord errichtet (1998-2005 in drei Abschnitten). Seine Wallhöhe über der Oberkante Autobahnfahrbahn liegt bei einheitlich etwa 4,50 m.

 

Der Wall ist unterbrochen durch die Überführung Kücklingsweg sowie im Bereich eines Wirtschaftsweges (Lärmschutzwand) und des Steverdurchflusses (Lärmschutzwand).

Wie alle bestehenden Lärmgutachten nachweisen, werden die Lärmrichtwerte der DIN 18005 trotz dieser Lärmschutzmaßnahmen massiv überschritten (siehe Anlage 3: Lärmwerte nachts; zur Orientierung: der Lärmrichtwerte nachts für allgemeine Wohngebiete liegt bei 45 dba). Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind daher nur durch den Einsatz geeigneter passiver Schallschutzmaßnahmen zu erzielen. Diese müssen bei Neubauvorhaben im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 78 „Appelhülsen Nord“, Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ sowie Nr. 123 „Hellersiedlung“ verpflichtend umgesetzt werden.

 

 

Möglichkeiten einer Lärmsanierung

Um die Lärmsituation – gerade auch im Außenwohnbereich – zu verbessern, hat die Gemeinde mit einem Gutachten vom 06.03.2007 die Wirksamkeit verschiedener ergänzender Lärmschutzmaßnahmen geprüft:

 

·         Schließung der Lücken in den Lärmschutzwällen

·         4m hohe Lärmschutzwände auf den bestehenden Wällen

·         „Überdachung“ der Autobahn

Hierzu hat eine Beratung am 01.04.2008 stattgefunden (SV 223/2008). Grundsätzlich sind die Maßnahmen „Lückenschluss“ und zusätzliche „Lärmschutzwände“ zur Minderung geeignet; die Richtwerte der DIN 18005 werden jedoch bei keiner der Maßnahmen erreicht.

Für die Maßnahme „Lückenschluss“ wurden 2008 Kosten in Höhe von etwa 800.000-900.000 € ermittelt.

 

Kosten zur Wallaufhöhung im Abschnitt A / Verwendung des Wallaushubs

Vor dem Hintergrund der Anfrage UBG haben die Gemeindewerke bei ihrer Prüfung des Sachverhalts angenommen, dass der Wall im Bereich der Hellersiedlung um 3 m erhöht werden soll. Dies würde einen Angleich der Höhen an den bestehenden Wall im Bereich des Abschnitts B bedeuten.

 

Die Herstellungskosten für eine solche Maßnahme betragen nach Schätzung der Gemeindewerke ca. 249.200 €. Hinzu kommt ein erforderlicher Grunderwerb in einer Größenordnung von etwa 3.500 m². Die Kosten ergeben sich aus der Errichtung einer Baustraße, der Rodung der bestehenden Gehölze (unter Berücksichtigung der Nutzung des Brennmaterials im Holzhackschnitzelkraftwerk), der eigentlichen Errichtung des Walls, der Neuerrichtung der Entwässerung sowie der Neuanpflanzung im Bereich des Walls.

 

Bei den weiteren Kostenberechnungen bildet der Aspekt der Verwendung anderweitig anfallenden Aushubmaterials eine Schlüsselrolle. Hierzu war zunächst eine Einschätzung des erforderlichen Materialvolumens erforderlich. Hier hat sich ergeben, dass bei den Arbeiten im Baugebiet Beisenbusch nur knapp 20 % des für die Erhöhung erforderlichen Materials anfallen.  Dieser Boden nimmt also höchstens eine untergeordnete Rolle ein.

Hinzu kommt, dass die Verwendung des Aushubmaterials keine Kosteneinsparung mit sich bringt (siehe Anlage 4).

 

Alternativ schlagen die Gemeindewerke vor, die Wallerhöhung im Zusammenhang mit der Errichtung der Ortumgehung Nottuln vorzusehen. Bei dieser Gelegenheit könnte so viel Bodenaushub anfallen, dass die Wallerhöhung zügig errichtet werden könnte. Unter Berücksichtigung der Einnahmen, die die Gemeinde bei Abnahme des anfallenden Bodens erzielen könnte, sinken die Kosten für Errichtung des neuen Walls deutlich um ca. 160.000 €.

 

 

Wirksamkeit einer Wallaufhöhung

Die Wirksamkeit einer isolierten Wallaufhöhung für den Abschnitt A ist bislang nicht untersucht worden. Ob diese Maßnahme für sich genommen zu einer nennenswerten Lärmentlastung der Anwohner  und der weiterhin planungsrechtlich gesicherten Bauabschnitte von Appelhülsen Nord II nördlich der Hellersiedlung führt, sollte angesichts des hohen Investitionsvolumens vorab geprüft werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schlägt vor, das bestehende Schallgutachten um die vorgeschlagene Maßnahme zu ergänzen (Erhöhung des Walls im Abschnitt A um 3 m). Die diesbezüglichen Gutachterkosten sind voraussichtlich recht gering, da bereits alle zu Grunde liegenden Lärmmodelle existieren (ca. 2.000 €). Über das Ergebnis wird im Anschluss (Herbst 2012) in den Gremien berichtet und das weitere Vorgehen beraten.

 

Gleichzeitig sollten Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geführt werden, ob der aufgezeigte Weg für diesen denkbar ist.


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst etwa 2.000 € für eine Ergänzung des Lärmgutachtens


Anlagen:

Anlage 1:            Antrag der UBG-Fraktion

Anlage 2:            Übersichtskarte

Anlage 3:            Lärmkartierung

Anlage 4:            Vermerk zur Verwendung des Bodenaushub Beisenbusch